Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 09:00
Aktualisiert
19.02.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 325 /X.L. Z.1
Datum: 18.02.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
23.02.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne 2016/2017
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2016/17 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird:
Eigenjagdbezirk
zu beantragender
Abschuss
Abschuss je
100 ha
ha gesamt
Marmagen Wald/Stritterhof
41 Stk.
13 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
53 Stk.
13 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
53 Stk.
13 Stk.
403
Mürel
36 Stk.
13 Stk.
276
9 Stk.
9 Stk.
96
21 Stk.
7 Stk.
292
Baumbusch
Tondorf Wald
Begründung:
Im Jagdjahr 2014/15 wurden die Abschusspläne für die selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald, Stritterhof, Marmagen Wald Ost, Nettersheim IX und Mürel auf
13 Stk./100 ha Reviergröße und für Tondorf Wald sowie Baumbusch auf 6 Stk./100
ha Reviergröße festgesetzt.
Wie in Vorlage 118/X.L. Z1 vom 27.02.2015 vorgeschlagen, wurde beschlossen, die
Abschüsse in den jeweiligen Revieren für 2015/16 wie folgt festzusetzen:
Eigenjagdbezirk
Marmagen Wald/Stritterhof
Festgesetzter Abschuss für das
Jagdjahr 2015/16
39 Stk.
Abschuss je
100 ha
ha gesamt
12 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
48 Stk.
12 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
40 Stk.
10 Stk.
403
Mürel
27 Stk.
10 Stk.
276
Baumbusch
10 Stk.
10 Stk.
96
Tondorf Wald
18 Stk.
6 Stk.
292
In den selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald Ost sowie Nettersheim IX
wurde durch die frühzeitige und konsequente Bejagung eine Nachbeantragung bereits Anfang November erforderlich. Durch ausschließliche weitere Freigabe von
Kälbern, Schmaltieren und Alttieren erhöhte sich der festgesetzte Abschuss in
Marmagen Wald Ost auf 57 Stk. Rotwild und in Nettersheim IX auf 54 Stk. Rotwild.
Unter Einbeziehung dieser Abschussnachbeantragung in Nettersheim IX und
Marmagen Wald Ost ergibt sich folgende Streckenmeldung:
3
Eigenjagdbezirk
Festgesetzt
im Jagdjahr
2015/16
39 Stk.
Erlegt im
Jagdjahr
2015/16
38 Stk.
Erlegte
Stücke je
100 ha
12,14
ha gesamt
Marmagen Wald Ost
57 Stk.
49 Stk.
12,15
403
Nettersheim Wald IX
54 Stk.
54 Stk.
13,40
403
Mürel
27 Stk.
28 Stk.
10,14
276
Baumbusch
10 Stk.
6 Stk.
6,25
96
Tondorf Wald
18 Stk.
15 Stk.
5,13
292
Marmagen Wald/Stritterhof
313
Wie aus der o. a. Streckenmeldung erkennbar, haben die Jäger die Möglichkeiten
der Abschussfreigabe genutzt.
Durch das 2. Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetztes NRW (Ökologisches
Jagdgesetz) wurde unter § 22 Abschussregelung, das Verfahren zur Abschussfestsetzung bei Rotwild, neu geregelt. In Abs. 4, 5 und 6 werden die Stärkung des Eigentums und die Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz
gegen Wildschäden deutlich. (Auszug als Anlage zur Vorlage beigefügt). Es ist festzuhalten, dass das Verbissgutachten nach § 22 Abs. 4 a und Abs. 5 in diesem Frühjahr noch nicht vorliegen wird, welches sicherlich in Zukunft eine konkrete Hilfestellung für den Eigentümer darstellen wird.
Aus den Erfahrungswerten zur Bejagung in den vergangenen drei Jagdjahren, den
Wildbestandserfassungen der Gemeinden in 2014 und der Hegegemeinschaften in
2015 sowie den allgemeinen Beobachtungen wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu
ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung bzw. Festsetzung
für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird:
Eigenjagdbezirk
zu beantragender
Abschuss
Abschuss je
ha gesamt
100 ha
Marmagen Wald/Stritterhof
41 Stk.
13 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
53 Stk.
13 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
53 Stk.
13 Stk.
403
Mürel
36 Stk.
13 Stk.
276
9 Stk.
9 Stk.
96
21 Stk.
7 Stk.
292
Baumbusch
Tondorf Wald
gez. Pracht
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Bürgermeister