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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2016/2017)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 09:00
Aktualisiert
19.02.16, 09:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 325 /X.L. Z.1 Datum: 18.02.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 2016/2017 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2016/17 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk zu beantragender Abschuss Abschuss je 100 ha ha gesamt Marmagen Wald/Stritterhof 41 Stk. 13 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 53 Stk. 13 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 53 Stk. 13 Stk. 403 Mürel 36 Stk. 13 Stk. 276 9 Stk. 9 Stk. 96 21 Stk. 7 Stk. 292 Baumbusch Tondorf Wald Begründung: Im Jagdjahr 2014/15 wurden die Abschusspläne für die selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald, Stritterhof, Marmagen Wald Ost, Nettersheim IX und Mürel auf 13 Stk./100 ha Reviergröße und für Tondorf Wald sowie Baumbusch auf 6 Stk./100 ha Reviergröße festgesetzt. Wie in Vorlage 118/X.L. Z1 vom 27.02.2015 vorgeschlagen, wurde beschlossen, die Abschüsse in den jeweiligen Revieren für 2015/16 wie folgt festzusetzen: Eigenjagdbezirk Marmagen Wald/Stritterhof Festgesetzter Abschuss für das Jagdjahr 2015/16 39 Stk. Abschuss je 100 ha ha gesamt 12 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 48 Stk. 12 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 40 Stk. 10 Stk. 403 Mürel 27 Stk. 10 Stk. 276 Baumbusch 10 Stk. 10 Stk. 96 Tondorf Wald 18 Stk. 6 Stk. 292 In den selbstverwalteten Eigenjagden Marmagen Wald Ost sowie Nettersheim IX wurde durch die frühzeitige und konsequente Bejagung eine Nachbeantragung bereits Anfang November erforderlich. Durch ausschließliche weitere Freigabe von Kälbern, Schmaltieren und Alttieren erhöhte sich der festgesetzte Abschuss in Marmagen Wald Ost auf 57 Stk. Rotwild und in Nettersheim IX auf 54 Stk. Rotwild. Unter Einbeziehung dieser Abschussnachbeantragung in Nettersheim IX und Marmagen Wald Ost ergibt sich folgende Streckenmeldung: 3 Eigenjagdbezirk Festgesetzt im Jagdjahr 2015/16 39 Stk. Erlegt im Jagdjahr 2015/16 38 Stk. Erlegte Stücke je 100 ha 12,14 ha gesamt Marmagen Wald Ost 57 Stk. 49 Stk. 12,15 403 Nettersheim Wald IX 54 Stk. 54 Stk. 13,40 403 Mürel 27 Stk. 28 Stk. 10,14 276 Baumbusch 10 Stk. 6 Stk. 6,25 96 Tondorf Wald 18 Stk. 15 Stk. 5,13 292 Marmagen Wald/Stritterhof 313 Wie aus der o. a. Streckenmeldung erkennbar, haben die Jäger die Möglichkeiten der Abschussfreigabe genutzt. Durch das 2. Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetztes NRW (Ökologisches Jagdgesetz) wurde unter § 22 Abschussregelung, das Verfahren zur Abschussfestsetzung bei Rotwild, neu geregelt. In Abs. 4, 5 und 6 werden die Stärkung des Eigentums und die Wahrung der berechtigten Ansprüche der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden deutlich. (Auszug als Anlage zur Vorlage beigefügt). Es ist festzuhalten, dass das Verbissgutachten nach § 22 Abs. 4 a und Abs. 5 in diesem Frühjahr noch nicht vorliegen wird, welches sicherlich in Zukunft eine konkrete Hilfestellung für den Eigentümer darstellen wird. Aus den Erfahrungswerten zur Bejagung in den vergangenen drei Jagdjahren, den Wildbestandserfassungen der Gemeinden in 2014 und der Hegegemeinschaften in 2015 sowie den allgemeinen Beobachtungen wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung bzw. Festsetzung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk zu beantragender Abschuss Abschuss je ha gesamt 100 ha Marmagen Wald/Stritterhof 41 Stk. 13 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 53 Stk. 13 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 53 Stk. 13 Stk. 403 Mürel 36 Stk. 13 Stk. 276 9 Stk. 9 Stk. 96 21 Stk. 7 Stk. 292 Baumbusch Tondorf Wald gez. Pracht ____________________ Bürgermeister