Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
13.12.10, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.11.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 353-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung der Grundstücke Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstücke 24/1 und 24/2,
Witscheiderhof, Wernerstraße
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 353-IX
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke in Witscheiderhof sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche
dargestellt, sie liegen gem. Satzung im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet.
Der Grundstückseigentümer hat beantragt, planungsrechtliche Änderungen vorzunehmen um eine
Bebauung zu ermöglichen.
Vorgesehen ist eine Bebauung in einer Bautiefe entlang der Straße, die im Westen mit der
Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite endet.
Erforderlich ist eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz; diese wurde vorab von der Unteren
Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt.
Zudem müsste die bestehende Satzung gem. 34 BauGB für die Ortslage Witscheiderhof
entsprechend geändert werden.
Eine Abgrenzung aus der die erforderliche Änderung hervorgeht ist beigefügt.
Zur Erschließung ist folgendes auszuführen:
In der angrenzenden Wernerstraße liegen Kanal- und Wasserleitung. Ob die Pumpleistung für die
Beseitigung des Schmutzwassers ausreichend dimensioniert ist, muß geprüft werden.
Die Straße ist auf die Belange einer einseitigen Bebauung ausgerichtet. Hier ist noch zu prüfen, ob
eine Verbreiterung erforderlich ist. Im übrigen ist die Frage zu klären, wie mit dem Umstand
umgegangen wird, dass das Grundstück an den Kosten der Straßenherstellung nicht beteiligt
wurde.
Grundsätzlich bestehen gegen die Bebauung auf dieser Straßenseite keine Bedenken. Es handelt
sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist.
Zur entsprechenden Änderung der Satzung sind die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Die o.a. Fragen zur Erschließung sind im Rahmen des Verfahrens zu klären. Evtl. sind vertragliche
Vereinbarungen erforderlich.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsmöglichkeiten und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es sollen Wohnbauflächen entwickelt werden, hierdurch wird auch jungen Familien eine
Ansiedlung ermöglicht.
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur
entsprechenden Erweiterung der Satzung für Bad Münstereifel-Witscheiderhof durchzuführen.