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Beschlussvorlage (Bebauung der Grundstücke Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstücke 24/1 und 24/2, Witscheiderhof, Wernerstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
13.12.10, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauung der Grundstücke Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstücke 24/1 und 24/2,
Witscheiderhof, Wernerstraße) Beschlussvorlage (Bebauung der Grundstücke Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstücke 24/1 und 24/2,
Witscheiderhof, Wernerstraße)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.11.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 353-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung der Grundstücke Gemarkung Hohn, Flur 31, Flurstücke 24/1 und 24/2, Witscheiderhof, Wernerstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 353-IX 1. Sachverhalt: Die Grundstücke in Witscheiderhof sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, sie liegen gem. Satzung im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Der Grundstückseigentümer hat beantragt, planungsrechtliche Änderungen vorzunehmen um eine Bebauung zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Bebauung in einer Bautiefe entlang der Straße, die im Westen mit der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite endet. Erforderlich ist eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz; diese wurde vorab von der Unteren Landschaftsbehörde in Aussicht gestellt. Zudem müsste die bestehende Satzung gem. 34 BauGB für die Ortslage Witscheiderhof entsprechend geändert werden. Eine Abgrenzung aus der die erforderliche Änderung hervorgeht ist beigefügt. Zur Erschließung ist folgendes auszuführen: In der angrenzenden Wernerstraße liegen Kanal- und Wasserleitung. Ob die Pumpleistung für die Beseitigung des Schmutzwassers ausreichend dimensioniert ist, muß geprüft werden. Die Straße ist auf die Belange einer einseitigen Bebauung ausgerichtet. Hier ist noch zu prüfen, ob eine Verbreiterung erforderlich ist. Im übrigen ist die Frage zu klären, wie mit dem Umstand umgegangen wird, dass das Grundstück an den Kosten der Straßenherstellung nicht beteiligt wurde. Grundsätzlich bestehen gegen die Bebauung auf dieser Straßenseite keine Bedenken. Es handelt sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist. Zur entsprechenden Änderung der Satzung sind die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die o.a. Fragen zur Erschließung sind im Rahmen des Verfahrens zu klären. Evtl. sind vertragliche Vereinbarungen erforderlich. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsmöglichkeiten und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es sollen Wohnbauflächen entwickelt werden, hierdurch wird auch jungen Familien eine Ansiedlung ermöglicht. 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur entsprechenden Erweiterung der Satzung für Bad Münstereifel-Witscheiderhof durchzuführen.