Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
18.01.11, 07:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.03.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 1518 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 3, Flurstück Nr. 30 - Bad
Münstereifel, Roderter Kirchweg, (Tiefgarage Golf-Hotel/Dachsbau)
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1518 Z-1
1. Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung am 13.01.2009 wurde über den Bauantrag „Errichtung einer PkwDoppelgarage“ auf dem Flurstück 130, Flur 3 in der Gemarkung Münstereifel, Roderter Kirchweg,
ausführlich informiert und beraten.
Aus den in der Ratsdrucksache 1518 genannten Gründen wurde in der Stellungnahme an Kreis
vom 12.02.2009 das Einvernehmen nicht erteilt.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan auf einer forstwirtschaftlichen Fläche und ist im
Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Zudem liegt es im Geltungsbereich II der
Gestaltungssatzung und im Gebiet der Denkmalbereichssatzung.
Zwischenzeitlich wurden die Planungen mehrfach geändert und liegen jetzt als Bauvoranfrage vor,
dass planungsrechtliche Belange und insbesodere der Denkmalschutz nicht mehr entgegen
stehen. Es soll nun eine Tiefgarage errichtet werden, die nicht mehr sichtbar hervortritt. Das
Flachdach und die Böschungsoberkante werden entsprechend begrünt. Die Zufahrt zur
Tiefgarage erfolgt über die Grundstück Flst.-Nr 130 und 30, die im Verfahren vereinigt werden.
Die Planungen wurden mit dem Amt für Denkmalpflege besprochen und das Benehmen
hergestellt.
Auf Grund der geänderteten Planungen werden die Sichtbeziehungen zur Burg und das Stadtbild
nicht mehr beeinträchtigt. Das Einvernehmen kann nun erteilt werden.
Für den Bauherren ist dieses Vorhaben sehr wichtig und von großer Bedeutung für den
wirtschaftlichen Betrieb des Hotels.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauONW und des
BauGB.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für oben genannte Bauvoranfrage wird erteilt.