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Beschlussvorlage (DSL-Versorgung innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
170 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
24.02.16, 11:01
Aktualisiert
24.02.16, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 407 /X.L. Datum: 23.02.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: DSL-Versorgung innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum unter Einbeziehung der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat wurde in der Vergangenheit mehrfach über den Sachstand zur DSLVersorgung innerhalb des Gemeindegebietes und hier insbesondere in den Ortslagen Marmagen und Roderath informiert. Zwischenzeitlich sind für die Ortslage Marmagen die Voraussetzungen für eine Versorgung über Glasfaserkabel aufgrund der verlegten Leerrohre gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass nunmehr in Kürze das notwendige Glasfaserkabel „eingeblasen“ wird, so dass im April/Mai die Voraussetzungen für schnelles Internet in der Ortslage Marmagen gegeben sind. Desweiteren ist die Gemeinde bemüht, für die noch nicht mit Glasfaser versorgte Ortslage Roderath den Glasfaseranschluss zeitnah zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hat der Rat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, im Rahmen der Breitbandversorgung im ländlichen Raum eine Machbarkeitsstudie für die Kreise Euskirchen und Düren unter Einbeziehung der Gemeinde Nettersheim zu befürworten. Nachdem ein Fachbüro mit einer derartigen Studie seitens des Kreises beauftragt wurde, wurden die derzeitigen Versorgungssituationen innerhalb des Kreises in einer Ist-Analyse unter Einbeziehung der jeweiligen Kommunen zusammengestellt, auf dieser Grundlage eine Kostenschätzung vorgenommen und eine Empfehlung für ein Breitbandausbau-Modell abgegeben. Hierauf aufbauend wurde zwischenzeitlich seitens des Kreises ein Förderantrag nach dem neuen Bundesförderprogramm eingereicht. Im Rahmen dieses Antrages werden die zu fördernden unterversorgten Gebiete im Kreis benannt mit dem Ziel, einen flächendeckenden Ausbau im Kreisgebiet nach den Kriterien des Bundesprogramms anzustreben. Entsprechend dem Förderantrag geht der Kreis Euskirchen von einem notwendigen Investitionsvolumen von 30 Mio. € aus. Im besten Falle beteiligt sich der 3 Bund dann mit 50 % an den Ausbaukosten, weitere 40 % steuert das Land bei, so dass 10 % von den Kommunen zu tragen wären. Im Rahmen der Erstellung der Ist-Analyse hat die Gemeinde die Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes gegenüber dem Kreis Euskirchen dargestellt mit der Bitte, in den nachfolgenden Ortslagen mit weniger als 30 Mbit/s noch Verbesserungen vorzunehmen:  Roderath (noch unter 6 Mbit/s, bisher noch nicht ausgebaut, kein Glasfaser im Ort)  Eifelhöhenklinik in Marmagen  Nettersheim inkl. ehemaligen Herz-Jesu-Kloster (lt. Telekom-Übersicht aus dem Jahre 2011 ist der Ort zwischen 6 und 16 Mbit/s versorgt)  Tondorf (lt. Telekom-Übersicht aus dem Jahre 2011 nur zwischen 6 und 16 Mbit/s versorgt)  Zingsheim Gewerbegebiet (südlich des Ortes). Ziel sollte es sein, das Gewerbegebiet mit FTTP auszubauen, d.h. Glasfaserkabel bis zu den jeweiligen Gewerbebetrieben  Pesch (südlicher Bereich)  Bouderath (südlicher Bereich)  Frohngau (teilweise)  Buir (teilweise) Auf der vorgenannten Grundlage bleibt nunmehr zunächst die Förderzusage zum Förderantrag des Kreises Euskirchen abzuwarten. Nach entsprechender Finanzierung wären konkrete Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes mit dem Kreis Euskirchen abzustimmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister