Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
170 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
24.02.16, 11:01
Aktualisiert
24.02.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 407 /X.L.
Datum: 23.02.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
DSL-Versorgung innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum unter Einbeziehung der Gemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat wurde in der Vergangenheit mehrfach über den Sachstand zur DSLVersorgung innerhalb des Gemeindegebietes und hier insbesondere in den Ortslagen Marmagen und Roderath informiert. Zwischenzeitlich sind für die Ortslage
Marmagen die Voraussetzungen für eine Versorgung über Glasfaserkabel aufgrund der verlegten Leerrohre gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass nunmehr in Kürze das notwendige Glasfaserkabel „eingeblasen“ wird, so dass im April/Mai die Voraussetzungen für schnelles Internet in der Ortslage Marmagen gegeben sind. Desweiteren ist die Gemeinde bemüht, für die noch nicht mit Glasfaser versorgte Ortslage Roderath den Glasfaseranschluss zeitnah zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang hat der Rat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, im Rahmen der Breitbandversorgung im ländlichen Raum eine Machbarkeitsstudie für die Kreise Euskirchen und Düren unter Einbeziehung der Gemeinde Nettersheim zu befürworten. Nachdem ein Fachbüro mit einer derartigen
Studie seitens des Kreises beauftragt wurde, wurden die derzeitigen Versorgungssituationen innerhalb des Kreises in einer Ist-Analyse unter Einbeziehung
der jeweiligen Kommunen zusammengestellt, auf dieser Grundlage eine Kostenschätzung vorgenommen und eine Empfehlung für ein Breitbandausbau-Modell
abgegeben. Hierauf aufbauend wurde zwischenzeitlich seitens des Kreises ein
Förderantrag nach dem neuen Bundesförderprogramm eingereicht. Im Rahmen
dieses Antrages werden die zu fördernden unterversorgten Gebiete im Kreis benannt mit dem Ziel, einen flächendeckenden Ausbau im Kreisgebiet nach den Kriterien des Bundesprogramms anzustreben.
Entsprechend dem Förderantrag geht der Kreis Euskirchen von einem notwendigen Investitionsvolumen von 30 Mio. € aus. Im besten Falle beteiligt sich der
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Bund dann mit 50 % an den Ausbaukosten, weitere 40 % steuert das Land bei,
so dass 10 % von den Kommunen zu tragen wären. Im Rahmen der Erstellung
der Ist-Analyse hat die Gemeinde die Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes gegenüber dem Kreis Euskirchen dargestellt mit der Bitte, in den
nachfolgenden Ortslagen mit weniger als 30 Mbit/s noch Verbesserungen vorzunehmen:
Roderath (noch unter 6 Mbit/s, bisher noch nicht ausgebaut, kein Glasfaser
im Ort)
Eifelhöhenklinik in Marmagen
Nettersheim inkl. ehemaligen Herz-Jesu-Kloster (lt. Telekom-Übersicht aus
dem Jahre 2011 ist der Ort zwischen 6 und 16 Mbit/s versorgt)
Tondorf (lt. Telekom-Übersicht aus dem Jahre 2011 nur zwischen 6 und 16
Mbit/s versorgt)
Zingsheim Gewerbegebiet (südlich des Ortes). Ziel sollte es sein, das Gewerbegebiet mit FTTP auszubauen, d.h. Glasfaserkabel bis zu den jeweiligen Gewerbebetrieben
Pesch (südlicher Bereich)
Bouderath (südlicher Bereich)
Frohngau (teilweise)
Buir (teilweise)
Auf der vorgenannten Grundlage bleibt nunmehr zunächst die Förderzusage zum
Förderantrag des Kreises Euskirchen abzuwarten. Nach entsprechender Finanzierung wären konkrete Maßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes mit dem Kreis
Euskirchen abzustimmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister