Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.01.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 341-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad MünstereifelKirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 341-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Entsprechend dem Auftrag aus der letzten Sitzung des Ausschusses wurden bzw. werden
alternative Standorte für den beantragten Mobilfunkmast überprüft.
Zunächst wurde das weiter nördlich gelegene städtische Grundstück untersucht.
Für dieses Grundstücke bestehen Verträge mit 2 Pächtern, die hier ihre Gewerbebetriebe
angesiedelt haben. Mit den Betroffenen wurden Gespräche geführt.
Nach Abwägung aller relevanten Einzelheiten bestehen gegen einen Mobilfunkmast auf dem
städt. Grundstück grundsätzliche, insbesondere auch wirtschaftliche Bedenken.
Die für die beiden Betriebe vorhandenen gewerblichen Flächen sind ohnehin knapp bemessen.
Durch weitere Inanspruchnahme würden die Nutzungsmöglichkeiten für die Betriebe noch weiter
eingeschränkt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu einer nicht mehr gegebenen
Nutzungsmöglichkeit der an gepachteten Fläche führen könnte.
So ist bei Errichtung des Mastes auf dem städtischen Grundstück und Wegfall der Nutzung durch
die Fuhrunternehmer derzeit nicht erkennbar, welche Folgenutzung in diesem Bereich mit einem
entsprechenden Ertrag erreicht werden kann.
Als möglicher alternativer Standort für einen Mast käme des Grundstück des RWE, dass westlich
der Bahngleise liegt, in Betracht.
Es handelt sich hier um ein Grundstück, das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche
Nutzfläche dargestellt ist und im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt.
Es finden derzeit Abstimmungsgespräche zu diesem Standort statt. Eingebunden werden muss
hier auch die Untere Landschaftsbehörde.
Über das Ergebnis der Abstimmungen wird in der Sitzung berichtet.