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Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1 hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
64 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage) Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.01.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 341-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad MünstereifelKirspenich, Kirchheimer Straße 1 hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 341-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Entsprechend dem Auftrag aus der letzten Sitzung des Ausschusses wurden bzw. werden alternative Standorte für den beantragten Mobilfunkmast überprüft. Zunächst wurde das weiter nördlich gelegene städtische Grundstück untersucht. Für dieses Grundstücke bestehen Verträge mit 2 Pächtern, die hier ihre Gewerbebetriebe angesiedelt haben. Mit den Betroffenen wurden Gespräche geführt. Nach Abwägung aller relevanten Einzelheiten bestehen gegen einen Mobilfunkmast auf dem städt. Grundstück grundsätzliche, insbesondere auch wirtschaftliche Bedenken. Die für die beiden Betriebe vorhandenen gewerblichen Flächen sind ohnehin knapp bemessen. Durch weitere Inanspruchnahme würden die Nutzungsmöglichkeiten für die Betriebe noch weiter eingeschränkt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu einer nicht mehr gegebenen Nutzungsmöglichkeit der an gepachteten Fläche führen könnte. So ist bei Errichtung des Mastes auf dem städtischen Grundstück und Wegfall der Nutzung durch die Fuhrunternehmer derzeit nicht erkennbar, welche Folgenutzung in diesem Bereich mit einem entsprechenden Ertrag erreicht werden kann. Als möglicher alternativer Standort für einen Mast käme des Grundstück des RWE, dass westlich der Bahngleise liegt, in Betracht. Es handelt sich hier um ein Grundstück, das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist und im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Es finden derzeit Abstimmungsgespräche zu diesem Standort statt. Eingebunden werden muss hier auch die Untere Landschaftsbehörde. Über das Ergebnis der Abstimmungen wird in der Sitzung berichtet.