Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
24.02.16, 11:01
Aktualisiert
24.02.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 377 /X.L.
Datum: 23.02.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden oder ggf. im
Haushaltsplan und Wirtschaftsplänen 2017 veranschlagt werden.
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, angrenzend an das Bebauungsplangebiet G 5, Nettersheim,
Teilbereich Auf Bennfeld weitere Bauflächen in östlicher Richtung zu erschließen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Erschließung der Grundstücke durch Verlegung
der öffentlichen Wasserversorgung und Kanalisation sowie den Straßenausbau zu
sichern und notwendige Mittel je nach Realisierung von Bauvorhaben im Jahre
2016 außerplanmäßig oder im Haushaltsplan/Wirtschaftspläne 2017 bereitzustellen.
Begründung:
Östlich der Straße Auf Bennfeld und angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes G 5 ist ein weiterer Teilbereich im Flächennutzungsplan als
„Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Zwischenzeitlich haben mehrere Bauwillige ihr
Interesse am Erwerb von Grundstücken signalisiert, so dass bei der Landesplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln die weitere bauliche Entwicklung erörtert wurde und diese hierzu ihre Zustimmung erklärt hat, ohne dass weitere bauleitplanerische Maßnahmen seitens der Gemeinde ergriffen werden müssen. Hingewiesen wurde dabei, dass keinesfalls eine bauliche Entwicklung bis ins
Genfbachtal hinein erfolgen kann. Mit dem Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit künftiger Bauvorhaben noch abzustimmen. Es wird angestrebt, dass spätestens bis zur Ratssitzung
ein Ergebnis vorliegt.
Mit den an der Erweiterungsfläche angrenzenden Grundstückseigentümern haben
zwischenzeitlich Einzelgespräche stattgefunden, wobei diese ihre Zustimmung zur
baulichen Entwicklung und der hieraus resultierenden Erschließung erteilt haben.
Damit stehen neben den Privatflächen auch zwei gemeindliche Grundstücke für
einen sofortigen Erwerb und somit einer zeitnahen Bebauung zur Verfügung. Als
Anlage ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan beigefügt und der beabsichtige Erschließungsbereich im Lageplan dargestellt.
3
Die Grundstücke grenzen derzeit an einen unbefestigten Wirtschaftsweg, ausgehend von der Straße „Auf Bennfeld“, die derzeit als „Baustraße“ ausgebaut ist. Es
ist daher vorgesehen, im weiteren Verlauf der Erweiterungsfläche ebenfalls zunächst einen Ausbau des Wirtschaftsweges als „Baustraße“ einschl. Straßenbeleuchtung in einer Breite von 3,50 m und einer Länge von rd. 70 m zu realisieren
und die Nebenanlagen in Schotter herzurichten. Des Weiteren ist ausgehend von
der vorhandenen Erschließungsstraße „Auf Bennfeld“ Kanalisation sowie Wasserversorgung zu sichern. Nach entsprechender Bebauung der Grundstücke wäre
dann der abschließende Endausbau in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern vorzunehmen.
Für die Erschließungsmaßnahmen stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplan
bzw. in den Wirtschaftsplänen 2016 zur Verfügung. Ggf. sind die notwendigen
Mittel daher außerplanmäßig bereitzustellen oder je nach Verwirklichung von
Bauvorhaben im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
gez. Pracht
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Bürgermeister