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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
24.02.16, 11:01
Aktualisiert
24.02.16, 11:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 377 /X.L. Datum: 23.02.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung im Bereich „Auf Bennfeld“ in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden oder ggf. im Haushaltsplan und Wirtschaftsplänen 2017 veranschlagt werden. Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, angrenzend an das Bebauungsplangebiet G 5, Nettersheim, Teilbereich Auf Bennfeld weitere Bauflächen in östlicher Richtung zu erschließen. Weiterhin beschließt der Rat, die Erschließung der Grundstücke durch Verlegung der öffentlichen Wasserversorgung und Kanalisation sowie den Straßenausbau zu sichern und notwendige Mittel je nach Realisierung von Bauvorhaben im Jahre 2016 außerplanmäßig oder im Haushaltsplan/Wirtschaftspläne 2017 bereitzustellen. Begründung: Östlich der Straße Auf Bennfeld und angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes G 5 ist ein weiterer Teilbereich im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen. Zwischenzeitlich haben mehrere Bauwillige ihr Interesse am Erwerb von Grundstücken signalisiert, so dass bei der Landesplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln die weitere bauliche Entwicklung erörtert wurde und diese hierzu ihre Zustimmung erklärt hat, ohne dass weitere bauleitplanerische Maßnahmen seitens der Gemeinde ergriffen werden müssen. Hingewiesen wurde dabei, dass keinesfalls eine bauliche Entwicklung bis ins Genfbachtal hinein erfolgen kann. Mit dem Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit künftiger Bauvorhaben noch abzustimmen. Es wird angestrebt, dass spätestens bis zur Ratssitzung ein Ergebnis vorliegt. Mit den an der Erweiterungsfläche angrenzenden Grundstückseigentümern haben zwischenzeitlich Einzelgespräche stattgefunden, wobei diese ihre Zustimmung zur baulichen Entwicklung und der hieraus resultierenden Erschließung erteilt haben. Damit stehen neben den Privatflächen auch zwei gemeindliche Grundstücke für einen sofortigen Erwerb und somit einer zeitnahen Bebauung zur Verfügung. Als Anlage ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan beigefügt und der beabsichtige Erschließungsbereich im Lageplan dargestellt. 3 Die Grundstücke grenzen derzeit an einen unbefestigten Wirtschaftsweg, ausgehend von der Straße „Auf Bennfeld“, die derzeit als „Baustraße“ ausgebaut ist. Es ist daher vorgesehen, im weiteren Verlauf der Erweiterungsfläche ebenfalls zunächst einen Ausbau des Wirtschaftsweges als „Baustraße“ einschl. Straßenbeleuchtung in einer Breite von 3,50 m und einer Länge von rd. 70 m zu realisieren und die Nebenanlagen in Schotter herzurichten. Des Weiteren ist ausgehend von der vorhandenen Erschließungsstraße „Auf Bennfeld“ Kanalisation sowie Wasserversorgung zu sichern. Nach entsprechender Bebauung der Grundstücke wäre dann der abschließende Endausbau in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern vorzunehmen. Für die Erschließungsmaßnahmen stehen derzeit keine Mittel im Haushaltsplan bzw. in den Wirtschaftsplänen 2016 zur Verfügung. Ggf. sind die notwendigen Mittel daher außerplanmäßig bereitzustellen oder je nach Verwirklichung von Bauvorhaben im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister