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Mitteilungsvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Sachstand- )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Mitteilungsvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Sachstand- )

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.01.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 159-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Sachstand– __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Nachdem verschiedene Varianten vorgestellt wurden, hat der Ausschuss den Bürgermeister beauftragt, die Schritte, die erforderlich sind, um die Variante 1 (Anbindung an die Eifeldomstraße) einzuleiten und insbesondere mit den betroffenen Bürgern eine verträgliche Regelung zu finden. Vom beauftragten Planungsbüro wurde zwischenzeitlich Geländeaufnahmen gefertigt auf deren Basis eine erste Vorplanung erstellt wird. Mit dieser erfolgt eine Abstimmung mit den betroffenen Bürgern bzw. Grundstückseigentümern. Erste Zwischenergebnisse werden evtl. in der Sitzung mitgeteilt.