Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.12.10
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 394-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
01.02.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“
hier: Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 206 und 207
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 394-IX
1. Sachverhalt:
Die v.g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“, am
Aspelweg und sind dort als Gemeinbedarfsfläche Kapelle und Gemeindezentrum ausgewiesen.
Die Kath. Kirchengemeinde, die hier Grundstückseigentümer ist, möchte diese Vorhaben jedoch
nicht umsetzten. Geplant ist, die Grundstücke mit einer Fläche von 4.554 qm als Wohnbauflächen
zu vermarkten.
Erforderlich ist hierfür die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes.
Die umliegenden Grundstücke sind im Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit einer
Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 ausgewiesen, bei einer max IIgeschossigen offenen Bauweise.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gegen eine Bebauung der Grundstücke mit Wohngebäuden bestehen grundsätzlich keine
Bedenken.
Zur Umsetzung müsste ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
vorbereitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen des BauGB durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Gegen eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel auf den Flurstücken 206 und 207 eine
Wohnbebauung zu ermöglichen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Im Weiteren sind dem Ausschuss Verfahrensunterlagen zur weiteren Beschlussfassung
vorzulegen.