Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" hier: Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 206 und 207)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
27.01.11, 18:03
Aktualisiert
27.01.11, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid"
hier: Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 206 und 207) Beschlussvorlage (Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid"
hier: Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 206 und 207)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.12.10 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 394-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ hier: Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 10, Nr. 206 und 207 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 394-IX 1. Sachverhalt: Die v.g. Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“, am Aspelweg und sind dort als Gemeinbedarfsfläche Kapelle und Gemeindezentrum ausgewiesen. Die Kath. Kirchengemeinde, die hier Grundstückseigentümer ist, möchte diese Vorhaben jedoch nicht umsetzten. Geplant ist, die Grundstücke mit einer Fläche von 4.554 qm als Wohnbauflächen zu vermarkten. Erforderlich ist hierfür die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes. Die umliegenden Grundstücke sind im Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 ausgewiesen, bei einer max IIgeschossigen offenen Bauweise. Die Erschließung ist sichergestellt. Gegen eine Bebauung der Grundstücke mit Wohngebäuden bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Zur Umsetzung müsste ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. 2. Rechtliche Würdigung Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Gegen eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel auf den Flurstücken 206 und 207 eine Wohnbebauung zu ermöglichen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Im Weiteren sind dem Ausschuss Verfahrensunterlagen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.