Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
59 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
03.02.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.01.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-32-00
Nr. der Ratsdrucksache: 413-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
08.02.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Schülertransport aus dem Höhengebiet zum Berufskolleg in Kall
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Schülerinnen und Schüler aus dem Höhengebiet der Stadt Bad Münstereifel, die das Berufskolleg
in Kall besuchen, haben derzeit keine Möglichkeit, die Schule mit öffentlichem Linienverkehr zu
erreichen, da morgens die aus diesem Gebiet fahrenden Linienbusse am Bahnhof in Bad
Münstereifel allesamt später ankommen, als der Linienbus nach Kall abfährt.
Bereits seit geraumer Zeit ergingen immer wieder Ansprachen von betroffenen Mitbürgern an die
Stadt Bad Münstereifel, ob entsprechende Lösungen hierfür getroffen werden können.
Angesichts wiederholter Anfragen sah sich die Verwaltung veranlasst, sich in dieser Angelegenheit
schriftlich an den zuständigen Kreis Euskirchen zu wenden (Anlage 1).
Zwischenzeitlich erging durch den Kreis Euskirchen die mündliche Mitteilung, dass voraussichtlich
Kleinbusse eingesetzt werden, durch die den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine zeitnahe
Ankunft am Bahnhof in Bad Münstereifel ermöglicht werden würde, um den Linienbus nach Kall zu
erreichen.
Sobald ein endgültiges Ergebnis seitens des Kreises vorläge, würde die Verwaltung hierüber
informiert werden.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 2 von Ratsdrucksache 413-IX
Nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der
Kreis Euskirchen Schulträger des Berufskollegs in Kall und - sofern die Voraussetzungen vorliegen
– zur Übernahme der Fahrkosten für diesen Schülerkreis verpflichtet.
Darüber hinaus ist der Kreis auch Träger des ÖPNV im Kreisgebiet Euskirchen.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt