Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
788 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 11:01
Aktualisiert
25.02.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Pa
Vorlage 403 /X.L.
Datum: 24.02.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Verkehrsschau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 16.02.2016 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung umzusetzen.
Begründung:
Am Dienstag, 16.02.2016 fand eine Verkehrsschau statt.
Folgende Punkte wurden hierbei beraten:
1. Nettersheim, K 59 Klosterstraße
Die K 59 aus Fahrtrichtung Zingsheim weist eine Gefällstrecke auf. Dadurch ist
im Bereich der Ortseinfahrt mit erhöhten Geschwindigkeiten zu rechnen. In der
Vergangenheit wurde bei ähnlichen Situationen eine sog. Trichterung der Geschwindigkeit im Verlauf der Straße im Vorfeld der Ortstafel auf Tempo 70 km/h
vorgenommen. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung schreibt vor, Verkehrszeichen nur noch dort und dann aufzustellen, wenn ein zusätzlicher Hinweis erforderlich ist, weil der Sachverhalt ohne diesen Zusatz für den Kraftfahrer nicht erkennbar ist. Der letzte Kurvenbereich liegt deutlich vor der Ortslage, so dass eine
frühzeitige Erkennbarkeit der Ortstafel gegeben ist. Neben den guten Sichtverhältnissen ist auch der Straßenausbau gut und verfügt über 2 ausreichend breite
Fahrbahnen. Eine Unfalllage ist nicht gegeben.
Ab Erkennbarkeit der Ortstafel hat der Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit und
auch die Pflicht, die Geschwindigkeit bereits so zu reduzieren, dass ab Ortstafel
die zulässige Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h erreicht werden kann. Es
bedarf dazu keiner weiteren Aufforderung durch ein Verkehrszeichen.
Innerorts muss mit Fahrzeugverkehr, Fußgängeraufkommen, querenden Verkehrsteilnehmern gerechnet werden, wie dies im vorliegenden Fall durch die dort
angesiedelte Autowerkstatt auch gegeben ist. Eine besondere Gefahrenlage wird
hier nicht gesehen. Die zahlreich parkenden Fahrzeuge beidseits der Straße
engen diese optisch ein und führen zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten.
Die Verkehrskommission empfiehlt, im direkten Anschluss an die Ortstafel ein
Piktogramm „50“ auf die Fahrbahn aufzutragen, um die in den Ort einfahrenden
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Verkehrsteilnehmer nochmals auf die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen.
2. Marmagen, Verkehrssituation Burgstaße/Webergasse
Die genannten Straßen werden vom ortskundigen Verkehr als Abkürzung aus/in
Richtung Kall/Eifelhöhenklinik genutzt. In Folge eines Bürgerantrages wurde im
Januar 2016 eine Messung der Verkehrsbelastung und der gefahrenen Geschwindigkeiten durchgeführt. Im Ergebnis zeigt diese Messung, dass kein Geschwindigkeitsproblem vorliegt; die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Tempo-30Zone wird regelmäßig eingehalten. Allerdings ist eine Verkehrsbelastung vorhanden, die vermutlich auf nicht zulässigen Durchgangsverkehr zurückzuführen ist.
Die Straßen verfügen über keine großen Breiten, teilweise sind auch keine Gehwege vorhanden. Zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens bietet sich an, die
Durchfahrt unattraktiv und damit zeitaufwändiger zu machen. Dies wäre möglich
durch wechselseitig parkende Fahrzeuge, durch die Einführung einer in Tempo30-Zonen üblichen Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ oder durch die Einführung einer Einbahnstraßenregelung.
Nachteil einer Einbahnstraßenregelung ist erfahrungsgemäß eine Erhöhung der
Durchfahrtsgeschwindigkeiten, da kein hinderlicher Gegenverkehr mehr vorhanden wäre. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist dort, wo keine
Gehwege vorhanden sind, auch möglich. Allerdings kann nicht mit der Einhaltung
der dort vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit gerechnet werden. Zudem
müssen dann die Parkmöglichkeiten vorgegeben werden; außerhalb markierter
Parkstände ist dann kein Parken mehr zulässig.
Die Verkehrskommission hat beschlossen, zunächst die Vorfahrtsregelung im
Kreuzungsbereich Burgstraße / Webergasse /Urgasse in die in einer Tempo-30
Zone übliche „Rechts-vor-Links“-Regelung zu ändern. Dies ist möglich geworden,
da zwischenzeitlich die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich durch Rückschnitt
des ehemaligen Bewuchses so verbessert wurden, dass die notwendigen Sichtbeziehungen gegeben sind.
Aus allen vier Richtungen sind die vorhandenen Verkehrszeichen zu entfernen.
Stattdessen ist an den 4 Einmündungen jeweils eine Markierung mit „Haifischzähnen“ aufzubringen, um die neue Vorfahrtsregelung zu verdeutlichen. Damit
eine Regelmäßigkeit in der Zone entsteht, sind diese „Haifischzähne“ auch im
Bereich Burgstraße / Zum Mertesberg anzubringen.
Auf die geänderte Vorfahrtsregelung ist für die Dauer von 6 Monaten hinzuweisen. Dazu sind auf den Ästen Burgstraße / Webergasse / Urgasse aufzustellen:
Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) und Zusätze „geänderte Vorfahrt“
und „es gilt Rechts-vor-Links“.
Die Verkehrssituation in den genannten Straßen ist weiter zu beobachten. Sollte
die genannte Änderung der Vorfahrtregel nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist über andere Lösungen nachzudenken.
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3. Marmagen, L 204 Geschwindigkeitsbeschränkung
In der vergangenen Verkehrsschau ist bereits entschieden worden, dass die Abzweigung zur Eifelhöhenklinik rechtlich nicht in die geschlossene Ortslage einbezogen werden kann. Aus Fahrtrichtung Bahrhaus ist vor der Abzweigung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h vorhanden. Zwischen Ortstafel und Abzweig zur Eifelhöhenklinik ist aus Fahrtrichtung Marmagen eine Querungshilfe
eingerichtet worden.
Die Verkehrskommission hat beschlossen auch aus Richtung Ortsmitte ab Ortstafel eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung bis hinter die Abzweigung
zur Eifelhöhenklinik einzurichten, da vielfach ab Ortstafel eine erhebliche Beschleunigung der Fahrzeuge festzustellen ist.
Auf die Querungsstelle ist bereits mit Verkehrszeichen 133 StVO hingewiesen.
Dieses Verkehrszeichen wird verbunden mit einem Verkehrszeichen 274-57 StVO
(Tempo 70). Einer Aufhebung der Begrenzung bedarf es nicht, da sie nur für die
gekennzeichnete Gefahrenstelle Gültigkeit hat. Auch aus der Gegenrichtung ist
keine Aufhebung erforderlich, da die dortige Begrenzung in die Ortslage übergeht.
4. Zingsheim, Weidenstraße, Ausgestaltung verkehrsberuhigter Bereich
Die Weidenstraße ist seit Jahren als verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Die
seinerzeitige „Möblierung“ wurde zwischenzeitlich durch die fortschreitende Bebauung verändert und reduziert; die restlichen Blumenkübel sind dringend erneuerungsbedürftig.
Ein verkehrsberuhigter Bereich beinhaltet eine rechtliche Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmer; Fußgänger und Fahrverkehr sind gleichberechtigt. Damit diese
Regelung toleriert wird, sind Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich
gestellt. Diese Straßenzüge müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass dem Fahrverkehr eine untergeordnete Bedeutung beige-
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messen wird. Für den ruhenden Verkehr muss Vorsorge in Form von Parkflächen
getroffen werden. Sonstige Markierungen oder Verkehrszeichen sollen sich im
verkehrsberuhigten Bereich nicht befinden.
Auf Grund dieser Rechtslage müssen die nicht mehr vorhandenen Fahrbahneinengungen in Form der Blumenkübel (oder in anderer geeigneter Form) wieder
eingerichtet werden. Die Einengungen müssen den Fahrverkehr zur Einhaltung
der Schrittgeschwindigkeit anhalten. Auch Parkflächen müssen ausgewiesen werden; Sperrflächen im Anschluss an die Parkbuchten oder Kennzeichnungen mit
Baken sind im verkehrsberuhigten Bereich nicht erforderlich. Grundstückszufahrten und die notwendigen Radien sind zu beachten. Zu beachten ist auch die
Durchfahrtsmöglichkeit für den Busverkehr.
Unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben ist die Weidenstraße in geeigneter Form wieder als verkerhsberuhigter Bereich herzustellen.
5. Engelgau, Meisenweg, bauliche Gestaltung
Der Meisenweg zweigt von der Ortsdurchfahrt ab; er ist durch einen abgesenkten
Bordstein von der L 115 getrennt. Aus der Anliegerschaft wurde beantragt zu
prüfen, ob der abgesenkte Bordstein in eine höhengleiche Einfahrt geändert werden kann, damit die Einmündung besser erkennbar ist.
Grundsätzlich ist es möglich, eine höhengleiche Anbindung herzustellen. Sie wird
von der Verkehrskommission jedoch nicht empfohlen. Die L 115 wird durch einen
gemeinsamen Rad-/Gehweg begleitet. Der Radverkehr hat vorfahrtsrechtlich
Vorrang vor dem Verkehr des Meisenweges und auch vor dem in den Meisenweg
abbiegenden Verkehr. Durch den abgesenkten Bordstein kann von einer deutlicheren Abgrenzung, einer besseren Erkennbarkeit ausgegangen und damit eine
bessere Verkehrssicherheit für den Radverkehr angenommen werden.
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Die Abzweigung einer Straße ist trotz abgesenktem Bordstein deutlich erkennbar.
Sie wird angezeigt durch Verkehrszeichen 306 / 205 StVO und durch das vorhandene Straßenbenennungszeichen.
Die fehlende Beschilderung des Meisenweges mit Verkehrszeichen 274.1/2-50
StVO (Zone 30) wird in Kürze ergänzt.
6. Engelgau, Dürener Straße, Kurvenbereich am Ehrenmal
Die Dürener Straße weist auf Höhe Ehrenmal / Abzweigung Dahlienweg einen
unübersichtlichen Kurvenverlauf auf. Es ist festzustellen, dass der Gegenverkehr
vielfach die Gegenfahrbahn nutzt. Dadurch kommt es zu Gefährdungen.
Die Verkehrskommission beschließt, den Verlauf der beiden Fahrstreifen im Kurvenbereich durch eine Mittellinie zu verdeutlichen. Sie ist als unterbrochene
Warnlinie zu markieren.
7. Tondorf, Ausweisung des neuen Baugebietes T 4
Akazienstraße /Ratzenbüchel
In Tondorf wird ein neues Baugebiet im Bereich Akazienstraße / Ratzenbüchel
ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt zunächst über eine Baustraße mit einer
Breite von 3,50 m; die Seitenstreifen werden überfahrbar sein. Im Endzustand ist
mit einer Breite von 4,75 m zu rechnen. Die Erschließung des neuen Baugebietes
erfolgt zur Akazienstraße hin. Seitens der Verkehrskommission bestehen keine
Bedenken.
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8. Tondorf, Mechernicher Straße/Rohrer Straße
Beschilderung der Fahrbahneinengung der L 194 aus Richtung der
einmündenden Straßen
Im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Tondorf wurde im Bereich zwischen
den Einmündungen Mechernicher Straße und Rohrer Straße eine Fahrbahneinengung hergestellt. Aus beiden Fahrtrichtungen der L 194 ist vor dieser Einengung
eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 eingerichtet worden, obwohl angrenzend weder Kindergarten, Schule, Seniorenheim oder
ähnliche Gefährdungsbereiche ansässig sind.
Aus der Bevölkerung wurde angeregt, die Geschwindigkeitsbeschränkung an diversen Standorten zusätzlich zu beschildern.
Die Verkehrskommission beschließt auf die zusätzliche Aufstellung von Verkehrszeichen 274-53 StVO (Tempo 30) nach Einmündung der Rohrer Straße und nach
Einmündung der Mechernicher Straße / Spielstraße zu verzichten. Verkehrszeichen sind nach der geltenden StVO zurückhaltend aufzustellen. Die vorhandene
Reduzierung ist zwar aus beiden Richtungen der L 194 vor diesen Einmündungen
beschildert und kann aus Richtung der einmündenden Straßen nicht eingesehen
werden, aber alle Straßen münden in unmittelbarer Nähe der Einengung ein; eine
überhöhte Geschwindigkeit kann auf den kurzen Streckenabschnitten nicht aufgebaut werden, zumal die Einengungen deutlich erkennbar sind. Auch die Beschilderung des dortigen Fußgängerüberweges ist deutlich erkennbar und verlangt im Bedarfsfall ein Anhalten. Die Geschwindigkeit ist der Örtlichkeit anzupassen.
9. Bouderath, Tannenstraße, Verkehrsberuhigung
Für die Tannenstraße wurde aus der Anwohnerschaft die Einrichtung geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen angeregt, insbesondere die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches.
Dem Antrag wird nicht zugestimmt. Bei der Tannenstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen, die in einen Wirtschaftsweg
übergeht. Die Straße verfügt nur über eine geringe Breite; die Sichtverhältnisse
sind wegen des Straßenverlaufs teilweise schlecht.
Die Einrichtung eines besonderen verkehrsberuhigten Bereiches wird als nicht
angemessene Maßnahme angesehen. Die Beschilderung als Zone 30 wird in Kürze erfolgen. Die teils schlechte Sicht im Straßenverlauf zwingt den Fahrzeugfüh-
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rer zur Reduzierung der Geschwindigkeit; er muss seine Geschwindigkeit der Örtlichkeit anpassen und sich zurückhaltend und langsam dem unübersichtlichen
Kurvenbereich nähern. Dies verlangt die Straßenverkehrsordnung, ohne dass
eine umfangreiche Beschilderung oder Umgestaltung der Straße erforderlich wäre.
10. Zingsheim, Nürburgstraße
Aus der Bevölkerung wurde beantragt, weitere Fußgängerüberwege oder
Querungsstellen im Verlauf der Nürburgstraße einzurichten.
Dem Wunsch kann die Verkerhskommission nicht entsprechen. Im Verlauf der
Ortsdurchfahrt wurde bereits auf Höhe Rathaus / Kindergarten / Bushaltestellen
ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Darüber hinaus sind drei Querungshilfen gestaltet worden.
Die Lage dieser Überquerungsmöglichkeiten macht es jedem Bewohner möglich,
eine der Angebote zur sicheren Querung der Nürburgstraße zu nutzen.
Von weiteren Einrichtungen kann nicht ausgegangen werden, zumal Straßeneinmündungen und Grundstückszufahrten mit den erforderlichen Radien zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Fußgängerüberweg kann nicht entstehen, da die zwischenzeitlich geltenden Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen dies
nicht zulassen. Sie verlangen eine hohe Fahrzeug- und Fußgängerzahl. Seinerzeit
waren bei Anlage des jetzt vorhandenen Fußgängerüberweges noch keine konkreten Richtlinien in Kraft sondern es bestand ein gewisser Ermessensspielraum.
11. Marmagen, K 60, Beginn der Ortslage
Der Standort der Ortstafel aus Fahrtrichtung Wahlen liegt hinter der Abzweigung
der Straße „Zur Vorheck“. Damit liegen die Zufahrt der Anliegerstraße sowie ihr
weiterer Verlauf rechtlich im außerörtlichen Bereich.
Zudem ist der gesamte Einmündungsbereich durch die zahlreich vorhandene Beschilderung unübersichtlich.
Nach Besichtigung der Örtlichkeit empfiehlt die Verkehrskommission, den Standort der Ortstafel vor die Abzweigung „Zur Vorheck“ zu verlegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister