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Beschlussvorlage (Straßenbenennung Baugebiet T4 in Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
26.02.16, 12:11
Aktualisiert
26.02.16, 12:11
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 406 /X.L. Datum: 26.02.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbenennung Baugebiet T4 in Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Liegenschaftskarte 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt, die Erschließungsstraße im neuen Baugebiet T 4 in Tondorf mit dem Namen „Am Münsterweg“ zu benennen. 2. Weiterhin beschließt der Rat die Fortführung der Ratzenbüchelstraße bis zum Ausbauende der Erschließungsmaßnahme. 3. Der zwischen der neuen Erschließungsstraße „Am Münsterweg“ und der Ratzenbüchelstraße gelegene Wirtschaftsweg bleibt als Wirtschaftsweg ohne Namensbezeichnung bestehen. Begründung: Für das neue Baugebiet T 4 ist die Benennung der Erschließungsstraßen notwendig. Die im nördlichen Bereich des neuen Baugebietes liegenden Grundstücke grenzen an den Gemarkungsbereich mit der Bezeichnung „Am Münsterweg“. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Straßenbenennung nach dieser Gemarkungsbezeichnung vorzunehmen. Der Verlauf der neuen Straße ist in der beiligenden Liegenschaftskarte in „roter“ Farbe gekennzeichnet Die neu zu benennende Erschließungsstraße beginnt und endet an der Akazienstraße und erschließt das neue Baugebiet zum größten Teil. Die übrigen Baugrundstücke des neuen Baugebietes T 4 liegen beidseits in notwendiger Fortführung der Ratzenbüchelstraße. Der betreffende Straßenteil ist in der Liegenschaftskarte in „grüner Farbe“ gekennzeichnet. Der Wirtschaftsweg zwischen der Ratzenbüchelstraße und der neuen Straße „Am Münsterweg“ bleibt bestehen und ist in der Liegenschaftskarte in „blauer“ Farbe gekennzeichnet. In Tondorf wurden in der Vergangenheit verschiedenste Straßen auf der Grundlage von vorliegenden Gemarkungsbezeichnungen benannt. Zu nennen sind hier die Gemarkungsbezeichnungen „In der Trift (Triftstraße), Am Bruchpütz (Am Bruchpütz), Auf dem Hofacker (Hofackerstraße), Im Brühl (Im Brühl), Auf dem Rübkamp (Auf dem Rübkamp), In den Küppen (In den Küppen), Am Glöckerzaun (Auf Glöckerszaun), Mühlenhecken (Mühlenheckenstraße) und Ratzenbüchel (Ratzenbüchelstraße). gez. Pracht ____________________ Bürgermeister