Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
02.03.16, 16:31
Aktualisiert
02.03.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 415 /X.L. Z.1
Datum: 02.03.2016
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen
zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Projektantrag Kloster Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst auf der Grundlage von Vorlage 415 im
Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss:
1.
Mit dem am 18.02.2016 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Projektantrag „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ ist am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ teilzunehmen.
2.
Im Falle einer Förderung ist die beschriebene Konzeption umzusetzen und
die Finanzierung über die Haushaltsveranschlagungen 2016ff sicherzustellen.
Begründung:
Zur Begründung wird zunächst auf Vorlage 415 verwiesen, in der das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ sowie der hierzu am 18.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln
fristgerecht eingereichte Projektantrag umfassend beschrieben sind.
Laut Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes NRW wurde das Fristende für die Vorlage des Stadt- oder
Gemeinderatsbeschlusses auf den 11.03.2016 festgesetzt.
Da der Gemeinderat erst am 15.03.2016 tagt, wurde die Thematik mit der Bezirksregierung Köln besprochen. Dabei wurde verdeutlicht, dass die Frist
11.03.2016 nicht überschritten werden darf und daher die Beschlussfassung in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016 im Wege der
Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW zu erfolgen hat.
§ 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW hat folgenden Wortlaut:
Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht
rechtzeitig möglich ist.
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW ist die getroffene Entscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016
werden die Unterlagen (Vorlage 415, Vorlage 415 Z.1 und die Niederschrift zur
Vorlage 415 Z.1) am 09.03.2016 an die Bezirksregierung Köln übermittelt, so
dass die Frist 11.03.2016 eingehalten werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister
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