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Beschlussvorlage (Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" hier: Projektantrag Kloster Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
02.03.16, 16:31
Aktualisiert
02.03.16, 16:31
Beschlussvorlage (Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier:	Projektantrag Kloster Nettersheim) Beschlussvorlage (Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier:	Projektantrag Kloster Nettersheim) Beschlussvorlage (Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier:	Projektantrag Kloster Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 415 /X.L. Z.1 Datum: 02.03.2016 ERWEITERUNG An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" hier: Projektantrag Kloster Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss fasst auf der Grundlage von Vorlage 415 im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss: 1. Mit dem am 18.02.2016 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Projektantrag „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ ist am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ teilzunehmen. 2. Im Falle einer Förderung ist die beschriebene Konzeption umzusetzen und die Finanzierung über die Haushaltsveranschlagungen 2016ff sicherzustellen. Begründung: Zur Begründung wird zunächst auf Vorlage 415 verwiesen, in der das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie der hierzu am 18.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht eingereichte Projektantrag umfassend beschrieben sind. Laut Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW wurde das Fristende für die Vorlage des Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses auf den 11.03.2016 festgesetzt. Da der Gemeinderat erst am 15.03.2016 tagt, wurde die Thematik mit der Bezirksregierung Köln besprochen. Dabei wurde verdeutlicht, dass die Frist 11.03.2016 nicht überschritten werden darf und daher die Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016 im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW zu erfolgen hat. § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW hat folgenden Wortlaut: Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW ist die getroffene Entscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Nach Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016 werden die Unterlagen (Vorlage 415, Vorlage 415 Z.1 und die Niederschrift zur Vorlage 415 Z.1) am 09.03.2016 an die Bezirksregierung Köln übermittelt, so dass die Frist 11.03.2016 eingehalten werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 3