Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 322 /X.L. Z.2
Datum: 11.12.2015
Erweiterung!
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das integrierte städtebauliche Handlungskonzept
(IEK) mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten form- und fristgerecht bis
spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen:
Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
Vertiefungsbereich Blankenheim
= 12.982.980,00 Euro
= 14.756.711,43 Euro
= 19.726.426,88 Euro
Weiterhin beschließt der Gemeinderat Einzelanträge für das Programmjahr 2016
mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Bezirksregierung Köln bis
spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen:
Maßnahme
Vertiefungsbereich
Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler
Bedeutung
Quartiersöffnung
Rathaus
Zingsheim
Fassadenprogramm
Nettersheim-Marmagen
Zuwendungsfähige
Gesamtkosten
373.000,00 Euro
Nettersheim-Zingsheim
570.000,00 Euro
Bauberatung
Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Bildungslandschaft
25.000,00 Euro
75.000,00 Euro
2.539.207,16 Euro
Begründung:
In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die Vorlagen 322, 322 Z1, 355,
357, 362, 361 verwiesen.
Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 dem
integrierten städtebaulichem Handlungskonzept (IEK) sowie den zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Vertiefungsbereiche Blankenheim und Bildungslandschaft zugestimmt.
Somit ergibt sich für die einzelnen Vertiefungsbereiche, die Bestandsteil des IEK
sein werden, folgende Gesamtübersicht:
Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
Vertiefungsbereich Blankenheim
= 12.982.980,00 Euro
= 14.756.711,43 Euro
= 19.726.426,88 Euro
Die Umsetzung der hieraus resultierenden Maßnahmen erstreckt sich auf einen
Zeitraum von rund 8 Jahren.
3
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
verteilen sich dabei auf die Schulzentren wie folgt:
Schulzentrum Nettersheim
Schulzentrum Blankenheim
=
=
7.314.026,14 Euro
7.442.685,29 Euro
Zu den Einzelanträgen für das Programmjahr 2016, die die Gemeinde
Nettersheim betreffen, liegen zwischenzeitlich konkrete Kostenberechnungen vor.
Hieraus ergeben sich folgende zuwendungsfähige Kosten:
Maßnahme
Vertiefungsbereich
Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler
Bedeutung
Quartiersöffnung
Rathaus
Zingsheim
Fassadenprogramm
Nettersheim-Marmagen
Zuwendungsfähige
Gesamtkosten
373.000,00 Euro
Nettersheim-Zingsheim
570.000,00 Euro
Bauberatung
Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Bildungslandschaft
25.000,00 Euro
75.000,00 Euro
2.539.207,16 Euro
Hierzu wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 folgende Veranschlagungen vorgenommen:
Einzelmaßnahme
Turnhalle Marmagen
(Vorlage 357)
Rathaus Zingsheim
(Vorlage 355)
Fassadenprogramm
(Vorlage 361)
Bauberatung
(Vorlage 361)
Ertrag
135.000,00 Euro
Aufwand
150.000,00 Euro
35.000,00 Euro
70.000,00 Euro
10.000,00 Euro
20.000,00 Euro
15.000,00 Euro
30.000,00 Euro
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Maßnahmen
über mehrere Jahre erfolgt.
Die Mittel für das Schulzentrum Nettersheim sind durch die Gemeinde
Nettersheim zu beantragen, können aber in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln an den Schulzweckverband weitergeleitet werden, der für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung des Eigenanteils verantwortlich ist.
Für das Schulzentrum Blankenheim befindet der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 noch in Vorbereitung. Folgende Maßnahmen sollen Bestandteil des Einzelantrages sein:
4
a)
b)
c)
d)
e)
Umbau des Aula Bereiches mit dem Ziel der Verbesserung der multifunktionalen Nutzung und der Öffnung zum Quartier
Einrichtung eines Versorgungsangebotes durch eine Frischküche
Bedarfsgerechte Sanierung der sanitären Anlagen, der Heizkörper und Leitungssysteme
Öffnung der Klassenräume in der unteren Ebene des Realschultraktes zur
multifunktionalen Nutzung durch den Einbau von Türelementen
Überdachung von Teilbereiches des Schulhofes vom Ausgangsbereich Aula
bis zum Eingang der Dreifachturnhalle
Die Kostenberechnungen liegen mittlerweile vor. Die Kostenberechnung für die
Punkte a) bis c) muss aber nochmals geprüft und ggf. überarbeitet werden. Unter
Umständen ist hier eine Fristverlängerung zur Vorlage beim Fördergeber zu beantragen.
Der Vertiefungsbereich Bildungslandschaft sowie die Einzelanträge 2016 werden
auch noch in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung BlankenheimNettersheim am 22.12.2015 beraten.
gez. Pracht
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Bürgermeister