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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
177 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
13.12.15, 15:45
Aktualisiert
13.12.15, 15:45
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 322 /X.L. Z.2 Datum: 11.12.2015 Erweiterung! An den Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016 ff) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen: Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Vertiefungsbereich Blankenheim = 12.982.980,00 Euro = 14.756.711,43 Euro = 19.726.426,88 Euro Weiterhin beschließt der Gemeinderat Einzelanträge für das Programmjahr 2016 mit folgenden zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen: Maßnahme Vertiefungsbereich Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung Rathaus Zingsheim Fassadenprogramm Nettersheim-Marmagen Zuwendungsfähige Gesamtkosten 373.000,00 Euro Nettersheim-Zingsheim 570.000,00 Euro Bauberatung Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Bildungslandschaft 25.000,00 Euro 75.000,00 Euro 2.539.207,16 Euro Begründung: In diesem Zusammenhang wird zunächst auf die Vorlagen 322, 322 Z1, 355, 357, 362, 361 verwiesen. Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 dem integrierten städtebaulichem Handlungskonzept (IEK) sowie den zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Vertiefungsbereiche Blankenheim und Bildungslandschaft zugestimmt. Somit ergibt sich für die einzelnen Vertiefungsbereiche, die Bestandsteil des IEK sein werden, folgende Gesamtübersicht: Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Vertiefungsbereich Blankenheim = 12.982.980,00 Euro = 14.756.711,43 Euro = 19.726.426,88 Euro Die Umsetzung der hieraus resultierenden Maßnahmen erstreckt sich auf einen Zeitraum von rund 8 Jahren. 3 Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft verteilen sich dabei auf die Schulzentren wie folgt: Schulzentrum Nettersheim Schulzentrum Blankenheim = = 7.314.026,14 Euro 7.442.685,29 Euro Zu den Einzelanträgen für das Programmjahr 2016, die die Gemeinde Nettersheim betreffen, liegen zwischenzeitlich konkrete Kostenberechnungen vor. Hieraus ergeben sich folgende zuwendungsfähige Kosten: Maßnahme Vertiefungsbereich Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung Rathaus Zingsheim Fassadenprogramm Nettersheim-Marmagen Zuwendungsfähige Gesamtkosten 373.000,00 Euro Nettersheim-Zingsheim 570.000,00 Euro Bauberatung Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Bildungslandschaft 25.000,00 Euro 75.000,00 Euro 2.539.207,16 Euro Hierzu wurden im Haushaltsplanentwurf 2016 folgende Veranschlagungen vorgenommen: Einzelmaßnahme Turnhalle Marmagen (Vorlage 357) Rathaus Zingsheim (Vorlage 355) Fassadenprogramm (Vorlage 361) Bauberatung (Vorlage 361) Ertrag 135.000,00 Euro Aufwand 150.000,00 Euro 35.000,00 Euro 70.000,00 Euro 10.000,00 Euro 20.000,00 Euro 15.000,00 Euro 30.000,00 Euro An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der Maßnahmen über mehrere Jahre erfolgt. Die Mittel für das Schulzentrum Nettersheim sind durch die Gemeinde Nettersheim zu beantragen, können aber in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln an den Schulzweckverband weitergeleitet werden, der für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung des Eigenanteils verantwortlich ist. Für das Schulzentrum Blankenheim befindet der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 noch in Vorbereitung. Folgende Maßnahmen sollen Bestandteil des Einzelantrages sein: 4 a) b) c) d) e) Umbau des Aula Bereiches mit dem Ziel der Verbesserung der multifunktionalen Nutzung und der Öffnung zum Quartier Einrichtung eines Versorgungsangebotes durch eine Frischküche Bedarfsgerechte Sanierung der sanitären Anlagen, der Heizkörper und Leitungssysteme Öffnung der Klassenräume in der unteren Ebene des Realschultraktes zur multifunktionalen Nutzung durch den Einbau von Türelementen Überdachung von Teilbereiches des Schulhofes vom Ausgangsbereich Aula bis zum Eingang der Dreifachturnhalle Die Kostenberechnungen liegen mittlerweile vor. Die Kostenberechnung für die Punkte a) bis c) muss aber nochmals geprüft und ggf. überarbeitet werden. Unter Umständen ist hier eine Fristverlängerung zur Vorlage beim Fördergeber zu beantragen. Der Vertiefungsbereich Bildungslandschaft sowie die Einzelanträge 2016 werden auch noch in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung BlankenheimNettersheim am 22.12.2015 beraten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister