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Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ - Projektantrag Kloster Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
188 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 12:51
Aktualisiert
14.03.16, 12:51
Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ - Projektantrag Kloster Nettersheim) Beschlussvorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ - Projektantrag Kloster Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Z Vorlage 419 /X.L. Datum: 14.03.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ - Projektantrag Kloster Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- u. Finanzausschusses vom 08.03.2016 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW durch den Hauptausschuss am 08.03.2016 gefassten Dringlichkeitsbeschluss bzgl. des Projektantrags Kloster Nettersheim im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Begründung: Zur Begründung wird zunächst auf Vorlage 415 verwiesen, in der das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie der hierzu am 18.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht eingereichte Projektantrag umfassend beschrieben sind. Laut Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW wurde das Fristende für die Vorlage des dazugehörigen Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses auf den 11.03.2016 festgesetzt. Da der Gemeinderat erst nach diesem Termin tagt, musste die Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016 im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister