Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
188 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 12:51
Aktualisiert
14.03.16, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Z
Vorlage 419 /X.L.
Datum: 14.03.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen
zur Integration von Flüchtlingen“ - Projektantrag Kloster Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- u. Finanzausschusses vom 08.03.2016
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO
NRW durch den Hauptausschuss am 08.03.2016 gefassten Dringlichkeitsbeschluss bzgl. des Projektantrags Kloster Nettersheim im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration
von Flüchtlingen“.
Begründung:
Zur Begründung wird zunächst auf Vorlage 415 verwiesen, in der das Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen“ sowie der hierzu am 18.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln
fristgerecht eingereichte Projektantrag umfassend beschrieben sind.
Laut Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes NRW wurde das Fristende für die Vorlage des dazugehörigen
Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses auf den 11.03.2016 festgesetzt.
Da der Gemeinderat erst nach diesem Termin tagt, musste die Beschlussfassung
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 08.03.2016 im Wege der
Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister