Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
287 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
13.04.16, 09:00
Aktualisiert
13.04.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 426 /X.L.
Datum: 13.04.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.04.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung
hier: Bewilligung des Projektantrages und weitere Umsetzungsschritte
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes NRW für das Vorhaben „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum
für Flüchtlingshilfe und Integration“ eine Förderung in Höhe von 2.060.239 Euro
zur Verfügung gestellt wird.
Um das Vorhaben realisieren zu können, beschließt der Gemeinderat das Kloster
Nettersheim von der Stiftung für Cellitinnen (Grundstück Gemarkung
Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13) käuflich zu erwerben.
Weiterhin wird beschlossen, die weiteren Umsetzungsschritte – wie in der Begründung zur Vorlage beschrieben – vorzunehmen. Im 1. Bauabschnitt sind ein
Baubüro einzurichten, eine Grundstückspflege durchzuführen, öffentlichkeitswirksame Räume, wie die Kapelle nutzbar zu machen, die Räume für den therapeutischen Aufenthalt herzustellen, und die Haustechnik zu sanieren. Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind nach der Einholung von entsprechenden Honorarangeboten auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Begründung:
In der vergangenen Sitzungsphase wurde im Wege der Dringlichkeit nach § 60
Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW am 08.03.2016 folgender Beschluss gefasst (siehe Vorlagen 415 und 415 Z. 1):
Der Haupt- und Finanzausschuss fast auf der Grundlage von Vorlage 415
im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung
NRW folgenden Beschluss:
1.
Mit dem am 18.02.2016 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln
eingereichten Projektantrag „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ ist an dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur
Integration von Flüchtlingen“ teilzunehmen.
2.
Im Falle einer Förderung ist die beschriebene Konzeption umzusetzen und die Finanzierung über die Haushaltsveranschlagungen
2016ff sicherzustellen.
Laut Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes NRW wurde das Fristende für die Vorlage eines Gemeinderatsbeschluss auf den 11.03.2016 festgesetzt. Durch den Dringlichkeitsbeschluss
war es möglich, diese Frist einzuhalten. Die Vorlage des Beschluss an die Bezirksregierung Köln erfolgt am 09.03.2016.
Der Gemeinderat hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 15.03.2016 genehmigt (Vorlage 419).
Im Rahmen des Sonderprogramms wurden durch das Land NRW insgesamt
72.000.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die zu fördernden Projekte wurden
durch eine Fachjury ausgesucht. Am 18.03.2016 hat das Ministerium für Bauen,
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Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW veröffentlicht, welche
Projekte überzeugt haben und welche Kommunen eine Förderung erhalten.
Obwohl das Sonderprogramm vollkommen überzeichnet war (von siebenfach ist
die Rede), konnte der Projektantrag „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für
Flüchtlingshilfe und Integration“ überzeugen und eine Förderung in Höhe von
2.060.239 Euro erreicht werden.
Die Förderung beinhaltet sowohl investive Maßnahmen sowie investitionsbegleitende Maßnahmen (Quartiersmanagement, siehe Nutzungskonzept).
Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise wurde in der Zwischenzeit ein Gesprächstermin mit Vertretern der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit der Umsetzung umgehend begonnen werden kann. Ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist im Sonderprogramm implementiert. Der Bewilligungsbescheid wird voraussichtlich noch vor der Ratssitzung am 20.04.2016
eingehen. Die Umsetzung des Vorhabens hat bis zum 31.12.2018 zu erfolgen.
Vor diesem Hintergrund sind nun folgende weitere Umsetzungsschritte geplant:
1.
Ankauf des Klosters Nettersheim
Grundvoraussetzung für eine Realisierung des Vorhabens ist ein Ankauf der Immobilie von der Stiftung der Cellitinnen. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 428 verwiesen.
2.
Nutzungskonzept
Das im Projektantrag beschriebene Nutzungskonzept soll unter Beteiligung der
Partner verfeinert und ausgestaltet werden. Der Entwicklungsprozess soll aber
auch für neue weitere potenzielle Partnern offen stehen. Zur Aufarbeitung der
Historie und um diese dauerhaft im Kloster platzieren zu können, ist zudem ein
Arbeitskreis „Chronik“ geplant.
3.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wurde bereits durch die lokale Presse sowie durch das Gemeindeblatt über das Vorhaben informiert.
Darüber hinaus ist in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Tag der offenen Tür geplant.
Dieser soll am bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 21.05.2016
stattfinden.
Das gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern getragene Projekt für einen „Tag der Städtebauförderung“ soll die
Bürgerbeteiligung in Städtebauförderung und Stadtentwicklung stärken und Projekten in kleineren Gemeinden, Mittel- und Großstädten ein Forum bieten. Der
"Tag der Städtebauförderung" ist seit 2015 eine jährlich wiederkehrende bundesweite Veranstaltung in möglichst vielen Städten und Gemeinden.
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Der Tag der Städtebauförderung am Kloster soll mit kulturellen und kulinarischen
Angeboten, einer Präsentation des Planungsstandes sowie Führungen durchs
Kloster ausgestaltet werden. Neben gezielten Einladungen erfolgt eine Einladung
an alle über das Gemeindeblatt.
4.
Quartiersmanagement
Im Rahmen des Quartiersmanagements kann zusätzliches eigenes Personal oder
aber auch externe Dienstleister eingesetzt werden. An dem Prozess wird die
Agentur für Arbeit beteiligt. Die personelle Besetzung soll möglichst zeitnah erfolgen, damit der Gesamtprozess vom Beginn an durch das Quartiersmanagement
entsprechend begleitet werden kann.
5.
Bauliche Umsetzung
Die bauliche Umsetzung ist bis zum 31.12.2018 abzuschließen. Dies eröffnet die
Möglichkeit, in mehreren Bauabschnitten vorzugehen.
Erste Einschätzungen zur Bausubstanz konnten bereits in Beratungsterminen mit
Fachplanern eingeholt werden. Nach den hierbei gewonnen Erkenntnissen kann
die Bausubstanz nach derzeitigem Stand noch als recht gut eingestuft werden.
Größerer Sanierungsbedarf besteht bei der Haustechnik (Heizung, Heizungsleitungen, Wasser, Kanal, Aufzug). Daher ist geplant, hierzu möglichst zeitnah ein
Sanierungskonzept zu erarbeiten und in die Umsetzung zu bringen, zumal hiervon weitere Arbeitsschritte abhängig sind. Der neuwertige Gaskessel im Heizungskeller (240 kW) kann in jedem Fall weiter betrieben werden. Insgesamt drei
Kaminzüge bieten zudem die Möglichkeit, diesen noch mit Anlagen zur energetischen Verwertung von Holz zu ergänzen.
Zur Abstimmung der baurechtlichen Voraussetzungen ist eine Begehung mit dem
Kreisbauordnungsamt in Vorbereitung. Hieran wird auch die Landeskonservatorin
teilnehmen, damit die denkmalrelevanten Aspekte entsprechend definiert werden
können und Berücksichtigung finden.
Zusammenfassend soll der 1. Bauabschnitt die Einrichtung eines Baubüros, eine
Grundstückspflege, die Nutzbarmachung von öffentlichkeitswirksamen Räumen,
wie die Kapelle, die Herstellung der Räume für den therapeutischen Aufenthalt
sowie die Sanierung der Haustechnik (siehe oben) beinhalten.
Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind nach der Einholung von entsprechenden Honorarangeboten auf der Grundlage der HOAI zu vergeben.
Weiterhin sollen auch die externen Partner bei der baulichen Umsetzung nach
ihren Möglichkeiten mitwirken. Im Rahmen des Förderprogramms können diese
Arbeitsleistungen mit einen Stundensatz in Höhe von 15,00 Euro anerkannt und
auf den Eigenanteil angerechnet werden.
Der Förderverein für Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege e. V. hat seine aktive
Unterstützung im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 07.04.2016 einstimmig beschlossen und den Punkt Flüchtlingshilfe in seine Vereinssatzung aufgenommen.
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Zudem ist auch der Einsatz von Flüchtlingen im Rahmen gemeinnütziger Arbeit in
Vorbereitung, die während der Bauphase dauerhaft im Gebäude untergebracht
werden können. Nach dem 31.12.2018 wird entsprechend dem Projektantrag ein
weiterer temporärer therapeutischer Aufenthalt für Flüchtlinge nach Bedarf möglich sein.
gez. Pracht
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Bürgermeister