Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
13.04.16, 11:00
Aktualisiert
13.04.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 427 /X.L.
Datum: 13.04.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
20.04.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten
Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der
Städtebauförderung Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen.
Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Die Fördermittel für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) für
die Programmjahre 2016 bis 2019 sind an den Schulzweckverband weiterzuleiten.
Begründung:
In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK), zum
Gesamtantrag sowie zu den hieraus resultierenden Einzelanträgen für das Programmjahr 2016 gefasst.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 322, 322 Z.1, 322 Z.2, 355,
357, 361, 362 und 390 verwiesen.
Entsprechend der Beschlussfassung beinhaltet der Gesamtantrag für den Vertiefungsbereich Nettersheim (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim) zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 12.982.980,00 Euro und für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) 7.314.026,14 Euro.
Bereits in der vorangegangenen Sitzungsphase wurde darüber informiert, dass
am 03.03.2016 ein Termin mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden hat,
wobei festgestellt wurde, dass das Handlungskonzept sehr schlüssig ist und eine
Förderung erfolgen wird. Zur Gesamtdarstellung wurde des Weiteren besprochen,
dass eine Prioritätenliste mit einer entsprechenden Finanzplanung zu erstellen ist
(Siehe hierzu Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
08.03.2016).
Zwischenzeitlich hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung
Köln stattgefunden. Zur Priorisierung wurde besprochen, dass die im Gesamtantrag aufgezeigten Maßnahmen insgesamt in 3 Prioritäten (jeweils 4 Jahre) einzuteilen sind. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der tatsächlichen
Machbarkeit wurden die Maßnahmen nochmals analysiert und für die Priorität 1
(Programmjahre 2016 bis 2019) folgende Maßnahmenbereiche entwickelt:
1.
Vertiefungsbereich Nettersheim (Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim)
Der Vertiefungsbereich Nettersheim beinhaltet ortsübergreifende Maßnahmen sowie ortsspezifische Maßnahmen für Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim.
3
1.1
Ortsübergreifende Maßnahmen Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim
Ortsübergreifende Maßnahmen sind neben kleineren Marketing- und Strukturmaßnahmen vor allem die Bauberatung und das Quartiersmanagement.
Zudem fallen hierunter schwerpunktmäßig der Modernisierungszuschuss
sowie das Fassaden- und Hofprogramm, wodurch insbesondere Unterstützungsmöglichkeiten und Anreize für Private innerhalb der Sanierungsgebiete eingerichtet werden können.
1.2
Ortsspezifische Maßnahmen Marmagen
Außenbereiche Eifelhöhenklinik, Steinfelder Weg, Eiffelplatz, Laurentiusweg, Sportzentrum, Freizeitgelände „Die Acht Morgen“, Grundschule, Jugendhaus, Turnhalle.
1.3
Ortsspezifische Maßnahmen Nettersheim
Sportzentrum, Jugendforum (Jugendgästehaus), Erlebnisraum
Pfaffenbenden.
1.4
Ortsspezifische Maßnahmen Zingsheim
Sportzentrum, punktuelle Maßnahmen Waldstraße, Grundschule, Turn- und
ehemalige Schwimmhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfzentrum, Rathaus,
Koordinierungsstelle Katastrophenschutz (Feuerwehrgerätehaus), punktuelle Maßnahmen Krausstraße.
1.5.
Einzelanträge für das Programmjahr 2016 sowie zuwendungsfähige Gesamtkosten Priorität 1
Für das Programmjahr 2016 wurden schon konkrete Beschlüsse und Maßnahmen entwickelt (Turnhalle Marmagen, Rathaus, Fassadenprogramm,
Bauberatung etc.), die dem Fördergeber vorliegen und zuwendungsfähige
Gesamtkosten in Höhe von rund 1.000.000,00 Euro beinhalten. Diese wurden der Vollständigkeit halber in den obigen Darstellungen mit aufgenommen.
Die Maßnahmen der Priorität 1 im Vertiefungsbereich Nettersheim belaufen
sich insgesamt auf zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund
8.300.000,00 Euro.
2
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband
Standort Nettersheim)
Mit dem Fördergeber konnte abgestimmt werden, dass sämtliche Maßnahmen in Priorität 1 verbleiben. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten
für die Priorität 1 belaufen sich demnach für den Standort Nettersheim
(Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) auf 7.314.026,14 Euro.
4
Für das Programmjahr 2016 (1. Bauabschnitt = Sanierung der Außenhaut,
Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, multifunktionale Verbesserungen) liegt dem Fördergeber bereits ein Förderantrag vor. Dieser beinhaltet
zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500.000,00 Euro.
Die Antragsstellung hat für alle Maßnahmen durch die Belegenheitskommune zu erfolgen, wobei die Fördermittel an den Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können, der für die Umsetzung und die Bereitstellung der Eigenanteile verantwortlich ist. Wie die
Weiterleitung zu erfolgen hat (Bescheid, öffentlicher-rechtlicher Vertrag)
wird der Fördergeber in Kürze verbindlich mitteilen.
3.
Weitere Umsetzungsschritte
Auf der Grundlage des Vorgenannten und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln sind nunmehr folgende weitere Umsetzungsschritte erforderlich bzw. geplant:
3.1
Modifizierung der Antragsunterlagen (Gesamtantrag)
Die Antragsunterlagen sind auf der Grundlage der Priorisierung zu modifizieren. Zu vereinzelten Maßnahmen aus dem Vertiefungsbereich
Nettersheim müssen die Maßnahmenbeschreibungen zudem noch etwas
detaillierter erfolgen.
Der Fördergeber stellt in Frage, dass Fördermittel an Vereine etc. weitergeleitet werden können. Neubauten haben zudem sekundäre Bedeutung.
Die Entwicklung im Bestand, zum Beispiel durch eine Umnutzung oder
Umorganisierung haben Vorrang. Zudem sind sämtliche Maßnahmen hinsichtlich der Rentabilität zu überprüfen. Hierzu bedarf es im Einzelfall konkreter Buisinesspläne.
Die angepassten und überarbeiteten Unterlagen müssen bis spätestens
Ende Mai dem Fördergeber vorliegen, damit eine Testierung des Gesamtantrages erfolgen kann und die Einzelanträge für das Programmjahr 2016
(siehe oben) noch in diesem Jahr beschieden werden.
3.2
Sanierungsgebiete
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung sind förmlich festgesetzte
Sanierungsgebiete. Für die Ortslagen Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim wurde schon entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst.
Die Einzelverfahren sollen nunmehr zeitnah eingeleitet und nach Möglichkeit in der kommenden Sitzungsphase zum Abschluss gebracht werden.
3.3
Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der Aufstellung der Sanierungsatzungen sind Bürgerbeteiligungen in den betreffenden Orten unter anderem in Form von Bürgerversammlungen vorgesehen.
5
Hierbei sollen die Maßnahmen der Priorität 1 auch nochmals vorgestellt
und besprochen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister