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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
178 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
13.04.16, 11:00
Aktualisiert
13.04.16, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
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hier:	Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 427 /X.L. Datum: 13.04.2016 An den Gemeinderat Sitzungstag: 20.04.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für die Programmjahre 2016 bis 2019 (Priorität 1) zu stellen. Die hierfür notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Die Fördermittel für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) für die Programmjahre 2016 bis 2019 sind an den Schulzweckverband weiterzuleiten. Begründung: In den vergangenen Sitzungsphasen wurden weitreichende Beschlüsse zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK), zum Gesamtantrag sowie zu den hieraus resultierenden Einzelanträgen für das Programmjahr 2016 gefasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 322, 322 Z.1, 322 Z.2, 355, 357, 361, 362 und 390 verwiesen. Entsprechend der Beschlussfassung beinhaltet der Gesamtantrag für den Vertiefungsbereich Nettersheim (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim) zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 12.982.980,00 Euro und für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim mit Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) 7.314.026,14 Euro. Bereits in der vorangegangenen Sitzungsphase wurde darüber informiert, dass am 03.03.2016 ein Termin mit dem zuständigen Ministerium stattgefunden hat, wobei festgestellt wurde, dass das Handlungskonzept sehr schlüssig ist und eine Förderung erfolgen wird. Zur Gesamtdarstellung wurde des Weiteren besprochen, dass eine Prioritätenliste mit einer entsprechenden Finanzplanung zu erstellen ist (Siehe hierzu Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.03.2016). Zwischenzeitlich hat ein weiteres Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden. Zur Priorisierung wurde besprochen, dass die im Gesamtantrag aufgezeigten Maßnahmen insgesamt in 3 Prioritäten (jeweils 4 Jahre) einzuteilen sind. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der tatsächlichen Machbarkeit wurden die Maßnahmen nochmals analysiert und für die Priorität 1 (Programmjahre 2016 bis 2019) folgende Maßnahmenbereiche entwickelt: 1. Vertiefungsbereich Nettersheim (Marmagen, Nettersheim und Zingsheim) Der Vertiefungsbereich Nettersheim beinhaltet ortsübergreifende Maßnahmen sowie ortsspezifische Maßnahmen für Marmagen, Nettersheim und Zingsheim. 3 1.1 Ortsübergreifende Maßnahmen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim Ortsübergreifende Maßnahmen sind neben kleineren Marketing- und Strukturmaßnahmen vor allem die Bauberatung und das Quartiersmanagement. Zudem fallen hierunter schwerpunktmäßig der Modernisierungszuschuss sowie das Fassaden- und Hofprogramm, wodurch insbesondere Unterstützungsmöglichkeiten und Anreize für Private innerhalb der Sanierungsgebiete eingerichtet werden können. 1.2 Ortsspezifische Maßnahmen Marmagen Außenbereiche Eifelhöhenklinik, Steinfelder Weg, Eiffelplatz, Laurentiusweg, Sportzentrum, Freizeitgelände „Die Acht Morgen“, Grundschule, Jugendhaus, Turnhalle. 1.3 Ortsspezifische Maßnahmen Nettersheim Sportzentrum, Jugendforum (Jugendgästehaus), Erlebnisraum Pfaffenbenden. 1.4 Ortsspezifische Maßnahmen Zingsheim Sportzentrum, punktuelle Maßnahmen Waldstraße, Grundschule, Turn- und ehemalige Schwimmhalle, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfzentrum, Rathaus, Koordinierungsstelle Katastrophenschutz (Feuerwehrgerätehaus), punktuelle Maßnahmen Krausstraße. 1.5. Einzelanträge für das Programmjahr 2016 sowie zuwendungsfähige Gesamtkosten Priorität 1 Für das Programmjahr 2016 wurden schon konkrete Beschlüsse und Maßnahmen entwickelt (Turnhalle Marmagen, Rathaus, Fassadenprogramm, Bauberatung etc.), die dem Fördergeber vorliegen und zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 1.000.000,00 Euro beinhalten. Diese wurden der Vollständigkeit halber in den obigen Darstellungen mit aufgenommen. Die Maßnahmen der Priorität 1 im Vertiefungsbereich Nettersheim belaufen sich insgesamt auf zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 8.300.000,00 Euro. 2 Vertiefungsbereich Bildungslandschaft (Schulzweckverband Standort Nettersheim) Mit dem Fördergeber konnte abgestimmt werden, dass sämtliche Maßnahmen in Priorität 1 verbleiben. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Priorität 1 belaufen sich demnach für den Standort Nettersheim (Schulzentrum sowie Turn- und Schwimmhalle) auf 7.314.026,14 Euro. 4 Für das Programmjahr 2016 (1. Bauabschnitt = Sanierung der Außenhaut, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, multifunktionale Verbesserungen) liegt dem Fördergeber bereits ein Förderantrag vor. Dieser beinhaltet zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500.000,00 Euro. Die Antragsstellung hat für alle Maßnahmen durch die Belegenheitskommune zu erfolgen, wobei die Fördermittel an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können, der für die Umsetzung und die Bereitstellung der Eigenanteile verantwortlich ist. Wie die Weiterleitung zu erfolgen hat (Bescheid, öffentlicher-rechtlicher Vertrag) wird der Fördergeber in Kürze verbindlich mitteilen. 3. Weitere Umsetzungsschritte Auf der Grundlage des Vorgenannten und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln sind nunmehr folgende weitere Umsetzungsschritte erforderlich bzw. geplant: 3.1 Modifizierung der Antragsunterlagen (Gesamtantrag) Die Antragsunterlagen sind auf der Grundlage der Priorisierung zu modifizieren. Zu vereinzelten Maßnahmen aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim müssen die Maßnahmenbeschreibungen zudem noch etwas detaillierter erfolgen. Der Fördergeber stellt in Frage, dass Fördermittel an Vereine etc. weitergeleitet werden können. Neubauten haben zudem sekundäre Bedeutung. Die Entwicklung im Bestand, zum Beispiel durch eine Umnutzung oder Umorganisierung haben Vorrang. Zudem sind sämtliche Maßnahmen hinsichtlich der Rentabilität zu überprüfen. Hierzu bedarf es im Einzelfall konkreter Buisinesspläne. Die angepassten und überarbeiteten Unterlagen müssen bis spätestens Ende Mai dem Fördergeber vorliegen, damit eine Testierung des Gesamtantrages erfolgen kann und die Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (siehe oben) noch in diesem Jahr beschieden werden. 3.2 Sanierungsgebiete Eine weitere Voraussetzung für die Förderung sind förmlich festgesetzte Sanierungsgebiete. Für die Ortslagen Marmagen, Nettersheim und Zingsheim wurde schon entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Die Einzelverfahren sollen nunmehr zeitnah eingeleitet und nach Möglichkeit in der kommenden Sitzungsphase zum Abschluss gebracht werden. 3.3 Bürgerbeteiligung Im Rahmen der Aufstellung der Sanierungsatzungen sind Bürgerbeteiligungen in den betreffenden Orten unter anderem in Form von Bürgerversammlungen vorgesehen. 5 Hierbei sollen die Maßnahmen der Priorität 1 auch nochmals vorgestellt und besprochen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister