Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.05.16, 09:00
Aktualisiert
27.05.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I –Wi / FB III-Cr
Vorlage 457 /X.L.
Datum: 27.05.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
31.05.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der 9. Sitzung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim vom
19.04.2016 wurde der Haushalt 2016 sowie die Satzungsänderung zum
01.01.2016 beschlossen. Auf dieser Grundlage verändert sich die Umlage, die im
gemeindlichen Haushalt mit 583.000 Euro für 2016 angesetzt ist. Der Haushalt
des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim weist eine Umlage in Höhe
von 436.182 Euro für 2016 für die Gemeinde Nettersheim aus.
Auch die vorläufige Jahresrechnung 2015 weist derzeit ein besseres Ergebnis auf,
als im Haushalt geplant war.
Der Sachstand zur Entwicklung der beiden Schulstandorte in Blankenheim und
Nettersheim insbesondere vor dem Hintergrund des interkommunalen Entwicklungskonzeptes mit der Gemeinde Blankenheim und der damit verbundenen Förderkulisse im Rahmen Städtebau stellt sich wie folgt dar:
1.
Schulstandort Blankenheim
Damit nach den Sommerferien genügend Klassen- und Büroräume für das neue
Schuljahr bereitgestellt werden können, wurde beschlossen, mobile Raumlösungen bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus anzumieten und entsprechend
auszustatten. Die zunächst vier Schulklassen werden im unteren Bereich des
Schulhofs, angrenzend zum Sportplatz, aufgestellt. Eine Aufstockung im darauffolgenden Schuljahr ist vorgesehen. Die zusätzlichen Büroeinheiten für die Schulverwaltung sollen an den bestehenden Verwaltungstrakt angebunden werden.
Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Blankenheim im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Für den Schulstandort Blankenheim sind zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von rund 7.400.000,00 Euro eingeplant.
Für das Programmjahr 2017 soll zudem ein Einzelantrag Schulzentrum
Blankenheim (Mensa, Frischküche, Anbau u.a.) vorgelegt werden. Hierfür sind
eine Kostenberechnung sowie eine Entwurfsplanung notwendig, die – um den
Zeitplan einhalten zu können – bis Herbst dieses Jahres vorliegen müssen.
Architekt Peter Pütz aus Euskirchen-Billig ist in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung am 19.04.2016 mit der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt
worden. Hierüber soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung Anfang
Juli befunden werden. Danach können die Kostenberechnung und Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet werden.
Der Einzelantrag für das Programmjahr 2017 ist durch die Belegenheitskommune
Blankenheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann an den Schulzweckverband
weiterzuleiten sind.
3
2.
Schulzentrum Nettersheim
Das Gesamttestat für das Maßnahmenpaket Vertiefungsbereich Nettersheim im
Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist im Sommer 2016 zu
erwarten.
Eine Priorisierung der Maßnahmen ist entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.04.2016 (Sondersitzung, siehe Vorlage 427) zwischenzeitlich vorgenommen worden und liegt der Bezirksregierung Köln bzw. dem zuständigen Ministerium vor.
Die Maßnahmen für den Schulstandort Nettersheim (Schulzentrum sowie Turnund Schwimmhalle, zuwendungsfähige Gesamtkosten = rund 7.300.000,00 Euro)
wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Ministerium der Priorität 1 zugeordnet.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Einzelantrag 2016 für das
Schulzentrum Nettersheim (Sanierung der Außenhaut, Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und multifunktionale Verbesserungen, zuwendungsfähige Gesamtkosten = rund 2.500.000,00 Euro) noch in diesem Jahr bewilligt wird.
Vor diesem Hintergrund ist in Kürze eine Begehung mit der Schulleitung der Gesamtschule Eifel geplant. Hierbei sollen zum einen die Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2016 nochmals im Detail besprochen werden, zum anderen ist abzustimmen, welche Maßnahmen in einen Einzelantrag für das Programmjahr 2017
aufzunehmen sind, damit dieser mit Kostenberechnung und Entwurfsplanung bis
Herbst dieses Jahres erarbeitet werden kann.
Die praktische Umsetzung der Maßnahmen kann aufgrund der Beschlüsse zum
Raumkonzept in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt und so gesteuert werden, dass
der Schulbetrieb geringstmöglich gestört wird (während Ferienzeiten, Schuljahr
2018/2019).
Die Einzelanträge für den Standort Nettersheim sind ebenfalls durch die Belegenheitskommune Nettersheim zu stellen, wobei die Fördermittel dann auch an den
Schulzweckverband weiterzuleiten sind. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner
Sondersitzung am 20.04.2016 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst
(siehe Vorlage 427).
gez. Pracht
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Bürgermeister