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Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
254 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.05.16, 11:00
Aktualisiert
27.05.16, 11:00
Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung) Beschlussvorlage (Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 464 /X.L. Datum: 27.05.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 31.05.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kloster Nettersheim - Quartierszentrum für Integration und Begegnung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Integration und Begegnung – zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeinderat hat in der Sondersitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 426): Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Landes NRW für das Vorhaben „Kloster Nettersheim – Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration“ eine Förderung in Höhe von 2.060.239 Euro zur Verfügung gestellt wird. Um das Vorhaben realisieren zu können, beschließt der Gemeinderat das Kloster Nettersheim von der Stiftung der Cellitinnen (Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13) käuflich zu erwerben. Weiterhin wird beschlossen, die weiteren Umsetzungsschritte – wie in der Begründung zur Vorlage beschrieben – vorzunehmen. Im 1. Bauabschnitt sind ein Baubüro einzurichten, eine Grundstückspflege durchzuführen, öffentlichkeitswirksame Räume, wie die Kapelle nutzbar zu machen, die Räume für den therapeutischen Aufenthalt herzustellen, und die Haustechnik zu sanieren. Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind nach der Einholung von entsprechenden Honorarangeboten auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Zum aktuellen Sachstand ist folgendes auszuführen: 1. Bewilligungsbescheid Der Bewilligungsbescheid in Höhe von 2.060.239,00 Euro wurde am 22.04.2015 im Rahmen einer Feierstunde bei der Bezirksregierung Köln durch die Regierungspräsidentin Walsken übergeben. Auf die Einlegung von Rechtsmitteln wurde verzichtet, so dass dieser bestandkräftig geworden ist. Ein erster Mittelabruf wurde bereits der Bezirksregierung Köln vorgelegt. 2. Ankauf des Klosters In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 428 verwiesen. Der Kaufvertrag mit der Stiftung der Cellitinnen wurde am 24.05.2016 unterzeichnet. 3. Nutzungskonzept Das im Projektantrag beschriebene Nutzungskonzept wird unter Beteiligung der Partner verfeinert und weiter ausgestaltet. Nutzungsmöglichkeiten über die Sporthochschule Köln, das Bildungswerk Nettersheim sowie im Rahmen Eifel vital werden derzeit vertiefend bearbeitet. 3 4. Quartiersmanagement Im Rahmen des Quartiersmanagements, welches Bestandteil der Förderung ist, kann zusätzliches eigenes Personal oder aber auch externe Dienstleistung eingesetzt werden. In Kooperation mit der Agentur für Arbeit finden derzeit entsprechende Stellenausschreibungen statt. Bewerbungen liegen bereits vor. Die personelle Besetzung soll möglichst zeitnah erfolgen, damit der Gesamtprozess von Beginn an durch das Quartiersmanagement entsprechend begleitet werden kann. 5. Tag der Städtebauförderung am 21.05.2016 Im Rahmen der bundesweiten Aktion „Tag der Städtebauförderung“ am 21.05.2016 wurde das Kloster Nettersheim der Öffentlichkeit präsentiert. Die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Nettersheim wurden hierzu über das Gemeindeblatt eingeladen. Darüber hinaus hat es gezielte Einladungen an Vereine, Institutionen und Beteiligte gegeben. Über die lokale Presse wurde zudem im Vorfeld über den Tag der Städtebauförderung informiert. Für den Tag der Städtebauförderung wurde eine Grundstückspflege durchgeführt. Weiterhin sind im Gebäude Aufräum- und Säuberungsarbeiten erfolgt. Zentraler Anlaufpunkt am Tag der Städtebauförderung war die Kapelle. Von hier aus konnte das gesamte Gebäude besichtigt werden. Kulinarische Angebote waren in Form einer Cafeteria im Gebäude und von Grillspezialitäten im Klostergarten gegeben. In der ehemaligen Sakristei war ein Kommunikationspunkt eingerichtet. Hier konnten historische Photographien abgegeben, Anekdoten zum Kloster erzählt oder Ideen zum Nutzungskonzept eingebracht werden. Abgerundet wurde der Tag durch einen musikalischen Ausklang in der Kapelle. Am Tag der Städtebauförderung konnten über 300 Gäste im Kloster Nettersheim begrüßt werden. Bei vielen war aus früheren Beziehungen zum Kloster ein reges Interesse festzustellen. 6. Aufarbeitung der Historie Es ist zu spüren, dass sehr viele Bürgerinnen und Bürger aber auch Menschen von außerhalb eine sehr enge emotionale Bindung zum Kloster Nettersheim haben. Es konnten bereits sehr viele alte Bilder gesichert werden, viele Geschichten zum Kloster wurden erzählt und festgehalten. Der ehemalige Heimleiter hat sich bereiterklärt den Gesamtprozess zu begleiten und sich mit seinem Wissen sowie mit seinen Erfahrungen einzubringen. Durch die Stiftung der Cellitinnen wurde zudem das Archiv für die Gemeinde geöffnet. Eine erste Sichtung der dortigen Unterlagen hat bereits stattgefunden. 4 Die Landeskonservatorin wurde bereits in den Prozess eingebunden. Der Landschaftsverband Rheinland wird die Gestaltung des Klostergartens sowie die Instandsetzung der bleiverglasten Fenster in der Kapelle durch sein Fachpersonal beratend begleiten. Ziel ist es den Bestand des Gebäudes im Rahmen der Konzeptumsetzung so wenig wie möglich zu verändern und sich hierbei sowie bei der Gestaltung der Außenflächen an historischen Vorbildern zu orientieren. 7. Bauliche Umsetzung Die bauliche Umsetzung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Das Baubüro im Kloster wurde zwischenzeitlich eingerichtet. Hier finden zukünftig einmal wöchentlich Baubesprechungen statt. Hieran werden neben dem gemeindlichen Fachpersonal ein Architekt, ein Fachplaner Brandschutz sowie ein Fachplaner Haustechnik regelmässig teilnehmen. Mit dem Kreisbauordnungsamt wurde bereits eine Begehung durchgeführt (siehe Niederschrift zur Vorlage 426). Das Kreisbauordnungsamt wird in den weiteren Gesamtprozess eng eingebunden. Die Planungen zur Haustechnik wurden zwischenzeitlich intensiviert. Da von der Haustechnik viele weitere Umsetzungsschritte abhängen, wird hieran primär weitergearbeitet, damit hierzu möglichst zeitnah konkrete Beschlüsse gefasst werden können. Fenster und Heizkörper können weitestgehend erhalten und aufgearbeitet werden. Hiermit wird in Kürze begonnen. Der Klostergarten wurde im Rahmen der durchgeführten Grundstückspflege schon wieder in einen sehr guten Zustand versetzt. Dort sowie im gesamten Außenbereich soll der Baumbestand jedoch noch überarbeitet werden. Ziel ist es, dass Gebäude möglichst freizustellen, was auch für die Bausubstanz erhebliche Vorteile mit sich bringt. Hierzu findet im Rahmen der kommenden Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft eine Begehung statt, damit anschließend die notwendigen Befreiungen von der Baumschutzsatzung beschlossen werden können. Externe Partner, wie zum Beispiel der Förderverein für Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege aber auch Flüchtlinge im Rahmen gemeinnütziger Arbeit haben bereits bei der baulichen Umsetzung aktiv mitgewirkt. Diese Zusammenabreit wird weiter ausgebaut und forciert. Im Rahmen des Förderprogramms können derartige Arbeitsleistungen mit einem Stundesatz in Höhe von 15,00 anerkannt und auf den Eigenanteil angerechnet werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister