Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
606 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.05.16, 11:00
Aktualisiert
27.05.16, 12:24
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 463 /X.L.
Datum: 25.05.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
31.05.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur aktuellen Flüchtlingssituation zustimmend
zur Kenntnis.
Er unterstützt die Aktivitäten der Verwaltung zur Verbesserung der Zuschusssituation nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) durch das Land NordrheinWestfalen (NRW) ausdrücklich.
Dem vorbildlichen Engagement der beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen spricht er besonderen Dank und Anerkennung aus.
Begründung:
Weltweite Flüchtlingssituation; innenpolitische Rahmenbedingungen
und Perspektiven
Durch das Abkommen der Europäischen Union (EU) mit der Türkei zur Begrenzung der unkontrollierten Flüchtlingszuwanderung und die Grenzschließungen
entlang der sogenannten „Balkanroute“ ist der Flüchtlingszustrom aus dem mittleren Osten (Syrien, Iran, Irak) seit einigen Monaten stark zurückgegangen.
Abzuwarten bleibt, wie belastbar das Abkommen mit der türkischen Regierung
angesichts der dortigen innenpolitischen Entwicklungen bleiben wird. Auch das
weitere Schicksal der in Griechenland „gestrandeten“ Flüchtlinge ist ungewiss.
Ein „Ausweichen“ der Flüchtlingsströme im Sommer auf die sogenannten „Nordafrika – Italien – Route“ ist nicht ausgeschlossen. Erste Tendenzen hierfür sind
vor Ort messbar.
Seit Jahresbeginn wurden der Gemeinde nur 15 neue Flüchtlinge (in der weit
überwiegenden Zahl Folgeantragsteller) zugewiesen.
Das hing aber nicht nur mit der Eindämmung der internationalen Flüchtlingsströme zusammen: Vor allem die Korrektur der „Schieflage“ bei der Erfüllung der
Zuweisungsqouten zu Lasten des ländlichen Raumes im Land Norhrein-Westfalen
(NRW) wirkte sich entlastend aus.
Weiterhin schleppend gestalten sich die Asylverfahren. Insofern ist die Zahl der
Asylbewerber in der Gemeinde seit dem letzten Bericht nahezu unverändert. Das
gilt vor allem auch für Menschen aus den sogenannten „sicheren Herkunftsländern“.
Allgemein gilt, wachsam zu bleiben und nicht voreilig von einem Ende der Flüchtlingskrise auszugehen.
Landeszuweisungen nach
NRW; Haushaltswirtschaft
dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz
(FlüAG)
Auf die Ausführungen zum Sachstand im letzten Bericht wird zunächst verwiesen.
Weiterhin bedeutet der „Wortbruch“ des Inneministers NRW zum Versprechen,
„den Städten und Gemeinden im Jahr 2016 für jeden aufzunehmenden Flüchtling
10.000 Euro zur Verfügung zu stellen“, eine schwere Belastung für die Haushalte
kleiner und mittlerer Kommunen und eine unbestreitbare Ungleichbehandlung
gegenüber den großen Städten.
3
Der Städte-und Gemeindebund NRW, der einer „Übergangsregelung zur neuen
gesetzlichen Struktur im Jahr 2016“ gegenüber der Landesregierung seine Zustimmung erteilt hatte, musste zwischenzeitlich einräumen, damit die Interessen
der kleinen und mittleren Kommunen nicht hinreichend berücksichtigt zu haben.
Bedauerlicherweise beruft sich die Landesregierung im Zuge parteipolitisch konträrer Beratungen im Landtag und in den Ausschüssen für Inneres und Kommunalpolitik auf den Standpunkt des kommunalen Spitzenverbandes, räumt aber
zwsichenzeitlich zumindest ein, dass es „im Übergangsjahr 2016 zu ungewollten
Verwerfungen zu Lasten des kreisangehörigen Raumes“ kommen könne. Ein von
allen Kommunen getragener Änderungswunsch zum Gesetzentwurf der parlamentarischen Beratungen liege nicht vor. Daher werde kein Änderungsbedarf
gesehen.
Die Gemeinde setzt sich diesbezüglich über die Beteiligung des örtlichen Landtagsabgeordneten, über die kollegiale Konferenz der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, über Kontakte in die Nachbarkreise und weiterhin nachdrücklich beim
kommunalen Spitzenverband für eine gerechte Novellierung des Gesetzentwurfs
bzw. die Einführung von Härtefallregelungen ein.
Aus den kollegialen Konferenz heraus, wurde der Innenminister NRW unmittelbar
schriftlich mit der Problematik konfrontiert.
Flüchtlingszahlen, Unterbringungssituation und mögliche Entwicklung in
der Gemeinde
In unserer Gemeinde (Stand 25.05.2016) zeigt sich die folgende Situation:
Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim
Tabelle 1
Erwachsene
Kinder
Summe
Männer
Frauen
Bouderath
14
2
16
6
22
Frohngau
6
4
10
3
13
Holzmülheim
3
1
4
2
6
Marmagen
Buschgasse 15
Kölner Str. 71
2
9
5
0
7
9
7
1
14
10
Nettersheim
Blankenheimer Str.
1
Rosenthalstr. 11
8
3
6
0
14
3
8
0
22
3
Roderath
4
4
8
8
16
Tondorf
4
Euskirchener Str. 19
Euskirchener Str. 24
Euskirchener Str. 26
3
10
6
3
4
4
6
14
10
1
6
1
7
20
11
Zingsheim
Auf der Heide 10
Krausstraße 2
Weidenstr. 14
7
1
8
1
1
1
8
2
9
3
0
3
11
2
12
Eigene Wohnung
2
1
3
0
3
86
37
123
49
172
Zwischensummen:
Summe:
172
Derzeit sind maximal noch 24 Plätze frei. Die tatsächliche Belegungskapazität ist
von der Zuweisungsstruktur (Geschlecht, Einzelpersonen, Familien) abhängig.
Nach Hilfearten getrennt ergibt sich folgendes Bild:
Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim
Tabelle 2
Personen
AsylbLG
SGB II
SGB XII
149
23
0
Gesamt:
Die beherbergten Menschen gehören folgenden Nationalitäten an:
Herkunftsland
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Angola
Bangladesch
Eritrea
Ghana
Guinea
Indien
Iran
Irak
Kosovo
Libanon
Marokko
Mazedonien
Nigeria
Pakistan
Anzahl Flüchtlinge Prozent
3
1,7%
5
2,9%
17
9,9%
1
0,6%
1
0,6%
1
0,6%
8
4,7%
3
1,7%
2
1,2%
2
1,2%
2
1,2%
25
14,5%
8
4,7%
5
2,9%
4
2,3%
1
0,6%
6
3,5%
2
1,2%
172
5
Serbien
Sri Lanka
Syrien
ungeklärt
Serbien-Montenegro
Summe
5
2,9%
1
64
2
4
0,6%
37,2%
1,2%
2,3%
172
100,0%
Akquise von Unterkunftsplätzen
Angesichts der aktuellen Verhältnisse, insbesondere auch mit Blick auf die Raumkapazitäten im Herz-Jesu-Kloster in Nettersheim, sind derzeit keine neuen Plätze
am Wohnungsmarkt zu akquirieren.
Soziale Situation und Integration der Flüchtlinge (Wohnen; Arbeiten;
Erwachsenenbildung; Ehrenamtliche Integrationsarbeit)
Ausländerrecht
Viele Flüchtlinge, vor allem Familien, leiden sehr unter der weiterhin schleppenden Bearbeitung ihrer Asylverfahren. Die Gemeinde als „erster Ansprechpartner
vor Ort“ wird hier – ebenso wie ehren- und hauptamtliche Beratungsträger, regelmäßig mit den Sorgen und der Frustration der Menschen konfrontiert, ohne
wirklich helfen zu können.
Es soll, dem Beispiel von Nachbarkommunen folgend, nachdrücklich versucht
werden, einen oder mehrere Sprechtage des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hier vor Ort zu organisieren.
Wohnen
Durch gezielte „Entzerrung“ von Wohnsituationen in einigen Unterkünften hat
sich die Qualität der Unterbringung gegenüber der akuten Flüchtlingskrise entspannt. Dies fördert die Zufriedenheit der betroffenen Menschen und trägt zur
Stärkung des sozialen Friedens bei. Die Notfalleinsätze von Polizei, Rettungskräften und Soziaamt sind, auch zu Nachzeiten und an Wochenenden, zurzeit deutlich zurückgegangen.
Um diese erfreuliche Situation zu wahren und auszubauen, ist es nun wichtig, die
Menschen sinnvoll zu beschäftigen und ihnen konkrete Integrationshilfen und
Perspektiven anzubieten:
Arbeit
Die 23 Personen, die bereits in den Leistungsbereich des SGB II (neuer „Integration Point“ des Jobcenters in Euskirchen-Euenheim) übergegeangen sind, werden
durch das Sozialamt und ehrenamtliche Helfer/innen auf diesem Weg nach Kräften unterstützt, wobei die Grenzen der Zuständigkeit und der eigenen Kapazitäten zu berücksichtigen sind.
6
Von den Frauen und Männern im Leistungsbereich des AsylbLG stehen zurzeit 25
Personen in regelmäßigen kommunalen oder gemennützigen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, 23 davon als Helfer im Bauhof oder im Bereich der Gebäudereinigung und zwei Personen als Übersetzungskräfte im „Dolmetscherpool“ des
Sozialamts. Die Arbeitsangebote werden von einer überwiegenden Zahl der Asylbewerber gerne angenommen und sollen deshalb schrittweise ausgebaut werden.
Leider gibt es aber in geringerem Umfange auch „Arbeitsverweigerer“, in deren
Fällen erstmals rechtwirksam angemessene Sanktionen nach § 5 Absatz 4
AsylbLG (angemessene Kürzung der Leistungen nach § 3 Absatz 1 AsylbLG) vom
Sozialamt verhängt worden sind. Diese Maßnahme soll weniger strafenden, denn
pädagogischen Charakter (Einstieg in einen persönlichen Dialog über die individuellen Chancen der Integration durch Arbeit) haben und wirkt sich in Einzelfällen
bereits erkennbar positiv aus.
Die Vermittlung und Unterstützung von Praktika am „freien Markt“ rundet die
Bemühungen der beteiligten Stellen ab.
Sprachförderung
Im Bereich der Erwachsenenbildung bestehen insbesondere im Bereich der
Sprachförderung Angebote vor Ort:
Seit 30.12.2015 bietet das Bildungswerk Nettersheim des Fördervereins Naturschutz-, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim e. V. Deutschkurse für Flüchtlinge
an.
Die bereits umgesetzten Kurse für Flüchtlinge, deren Asylantrag Aussicht auf
Ertfolg hat, wurden vormittags in Tondorf (Pfarrheim) und nachmittags in
Nettersheim (Hauptschule) angeboten. Beide Kurse konnten mit je 25 Teilnehmern starten und nach insgesamt 320 Kursstunden grundlegende Deutschkenntnisse vermitteln, um die Teilnehmer in entsprechenden Praktikums- bzw. Vorbereitungskursen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Finanziert wurden die Intensivkurse über die Arbeitsagentur. Die Bewerbung der Kursteilnehmer erfolgte in
Kooperation zwischen Sozialamt der Gemeinde Nettersheim und Bildungswerk
Nettersheim.
Die Kurse wurden von qualifizierten Kursleitern/innen geleitet, wobei die Kurse
mit doppelter Kursleitung agierten, um eine möglichst hohe Qualität zu erreichen
und ein hohes Maß an Deutschkenntnissen zu vermitteln.
Über die Bezirksregierung Köln wurden nun vier weitere Deutschkurse beantragt.
Hiervon sollen zwei Kurse bereits im Juni starten, die beiden anderen Kurse im
Herbst.
Bei diesen Kursen handelt es sich um ein Angebot an alle Flüchtlinge. Insgesamt
können in jedem Kurs 15 Teilnehmer aufgenommen werden, die während 100
Kursstunden über qualifizierte Kursleiter Grundsatzwissen über die deutsche
Sprache erlangen sollen, um so besser auf den Alltag vorbereitet zu werden.
Auch die neuen Kurse sollen in enger Kooperation mit dem Sozialamt beworben
werden, um auch hier wieder gezielt Hilfe leisten zu können.
Absolventen der ersten geförderten Sprachkurse in Nettersheim und Tondorf
steht in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit die Weiterbildung in intensiven
Sprachkursen über langzeitlich qualifizierte Träger zur Verfügung. Es wird versucht, derartige Kurse ortsnah zu akquirieren.
7
Weitere Angebote im ehrenamtlichen Bereich für Flüchtlinge
Über die vielfältigen und flächendeckenden ehrenamtlichen Aktivitäten für und
mit Flüchtlingen wurde in der Vergangenheit berichtet. Diese laufen unverändert
erfolgriech weiter.
Aufgrund des Aufrufs im Gemeindeblatt fand am 11.02.2016 ein Gespräch mit
interessierten Ehrenamtlichen zur Entwicklung weiterer, neuer Angebote vor allem für Frauen und Kinder im Gemeindegebiet statt. Hiernach sollen folgende
Angebote ins Leben gerufen werden:
Musikangebot im Literaturhaus
Es ist beabsichtigt, ein Angebot im Bereich der musikalischen Früherziehung für Flüchtlingskinder und deren Mütter im Literaturhaus anzubieten.
Z. Zt. werden Möglichkeiten einer Betreuung und Leitung über ehrenamtlich Tätige geprüft, so dass auch hier kurzfristig ein Angebot vorgehalten
werden soll.
Flüchtlingsbeförderung
Über den o. g. Aufruf konnte eine ehrenamtlich Tätige mit der entsprechenden Fahrerlaubnis für die Flüchtlingsbeförderung über den neuen
Kleinbus gewonnen werden. Hierzu soll ein Fahrdienstplan erarbeitet
werden, der eine Teilnahme an den o. g. Angeboten für Flüchtlinge ermöglichen soll.
Familienbesuche; Familienhilfe
Es sollen Familienbesuche zur Vermittlung der neuen Möglichkeiten unter
Beteiligung einer bereits seit Jahren in unserer Gemeinde integrierten
Mitbürgerin aus dem Kosovo unter Federführung des Familienzentrums
organisiert werden.
In einem besonderen Einzelfall wird eine qualifizierte Ehrenamtliche im
Rahmen des Jugendhilfeplans des Jugendamts in Begleitung durch das
Sozialamt vorübergehend als Familienhilfe eingesetzt.
Maßnahmen über Spendengelder:
Zwischen dem Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim
sowie den Kath. Kirchengemeinden Marmagen und Nettersheim ist eine Abstimmung zur koordinierten Verwendung eingegangener Spendengelder erfolgt.
Hiernach sind folgende Unterstützungen erfolgt bzw. vorgesehen:
1. Küchenprojekt Annex –IntegrationsprojektFlüchtlinge und junge Deutsche lernen Kultur und Esskultur im Rahmen
von Kochangeboten kennen. Frau Wassong, Jugendleiterin, wird hierzu
ein Programm entwickeln.
Die Förderakteure teilen sich die ungedeckten, nicht durch sonstige Zuschussgelder finanzierten, Kosten.
2. Verpflegung Flüchtlinge Tanzschule in Nettersheim
Anlässlich der Tanzwoche der Tanzschule in den Osterferien konnten
Flüchtlingskinder kostenlos teilnehmen. Die Mittagsverpflegung wurde
über den Förderverein finanziert.
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3. Fahrradprojekt
- Verkehrsschulung
- Reparaturmaterialien
Finanzierung über die Kath. Kirchengemeinden, kostenlose Bereitstellung
des Kellers im Pfarrheim Nettersheim als Werkstattraum
4. Unterstützung ehrenamtliche Sprachkurse
Ausstattung mit Lehrmaterialien und Ausstattungsgegenständen
Fahrtkostenerstattung für Ehrenamtliche
Finanzierung über die Kath. Kirchengemeinden
5. Kursangebote für Flüchtlinge und Einheimische, vor allem ehrenamtliche Helfer/innen in Kooperation mit dem DRK, Caritas o.a.
Trägern
z. B. „Rollenbilder in unserer Gesellschaft“,
„Hilfe für Flüchtlinge sinnvoll ansetzen“ etc.
Finanzierung Kirchengemeinden nach Bedarf und Auftrag; Das Bildungswerk und/oder Familienzentrum leisten auf Anfrage ggf. Unterstützung.
6. Besondere Integrationsleistungen für Familien mit Kindern
z. B. Unterstützung frühkindlicher oder schulischer Förderung von Kindern, sofern nicht gesetzlich über BuT – Paket; Ausstattungsgegenstände
in Einzelfällen, sofern nicht über Möbel- oder Kleiderlager bzw. Sozialhilfe; Förderung der Begegnung deutscher und ausländischer Kinder- und
Jugendlicher in Zusammenarbeit mit der Jugendbetreuerin Kerstin
Wassong und dem Jugendamt
Finanzierung durch Kirchengemeinden nach Bedarf
7. Förderung der Mobilität bei gemeinnütziger Arbeit und Teilnahme
an Sprachkursen
z. B. in Einzelfällen Zuschüsse zu Fahrtkosten, sofern nicht über die Maßnahmenträger oder Förderprogramme finanzierbar
Finanzierung durch Kirchengemeinden nach Bedarf
Herz-Jesu-Kloster in Nettersheim als Ort der Begegnung und Integration
Nach dem Nutzungskonzept, das am 21.05.2016 erfolgreich einer sehr interessierten Schar von Besuchern/innen bei einem ersten „Tag der offenen Tür“ vorgestellt worden ist, sollen die Räume des ehemaligen Klosters vor allem auch den
vielfältigen Aktivitäten für und mit Flüchtlingen Heimat geben.
Schulen und Kindergärten
Die Kinder, die auf freie Plätze in den Kindertageseinrichtungen verteilt werden
konnten, haben sich zwischenzeitlich gut in den Alltag im Kindergarten eingelebt
9
und lernen auch eifrig die deutsche Sprache. Drei Kinder werden nach dem
Sommer in die Grundschule wechseln.
Die Tondorfer Kindertageseinrichtung besucht nun ein syrisches Kind, in
Zingsheim wird ein Kind aus Ägypten und in Nettersheim werden vier Kinder aus
Syrien und ein Kind aus Albanien betreut. Der Marmagener Kindergarten konnte
drei Kinder aus Nigeria, Syrien und Albanien aufnehmen.
Zum neuen Kindergartenjahr können dann weitere Kinder aus Flüchtlingsfamilien
in den Tageseinrichtungen aufgenommen werden.
Ein ergänzendes offenes Angebot für Eltern mit ihren Kindern, die noch keinen
Kindergartenplatz haben, wird durch engagierte Mütter im Pfarrheim Frohngau
derzeit einmal wöchentlich angeboten. Den Kindern wird beim Spielen gezielt die
deutsche Sprache näher gebracht und die Eltern haben die Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen. Das Angebot wird von Eltern, überwiegend Müttern, mit
Kindern im Alter von ein bis vier Jahren wahrgenommen.
Die Flüchtlingskinder, die bereits die Grundschule besuchen, werden im Deutschund Mathematikunterricht zweimal in der Woche durch engagiertes Personal begleitet, um ihnen den Zugang zu der bisher unbekannten Sprache zu erleichtern
und sie bei den Hausaufgaben zu unterstützen.
Posistiver Nebeneffekt der erfreulichen Entwicklung ist die Tatsache, dass die
Kinder den Integrationseffekt auch spürbar erfolgreich in ihre Familien tragen.
Flüchtlingsunterkünfte
Während das Sozialamt die Leistungsbearbeitung, Betreuung und Integration der
Menschen koordiniert, liegt die Federführung beim Gebäudemanagement in der
Hand des Fachbereichs Bauen und Planung.
Gebäudezustand
Die Gebäude und Einrichtungsgegenstände weisen teilweise bereits nach kurzer
Gebrauchsdauer deutliche Abnutzungsspuren auf und erfordern erneuten Sanierungsbedarf. Das gilt vor allem nach Beschädigungen an Türen, Fenstern, Beschlägen und Möbeln. Der Umfang der Einsatzzeiten umfasst in diesem Bereich
nahezu durchgängig eine Einsatzkraft des Bauhofs.
Vordringliche Aufgabe des Gebäudemanagements der Gemeinde muss daher
bleiben, den Menschen mit dem sachgerechten und schonenden Umgang mit den
bereitgestellten Gebäuden und Gegenständen nahezubringen.
Es gibt bei den Bewohnern/innen indes einen erkennbaren Zusammenhang zwischen der Annahme von Arbeitsgelegenheiten und der Wertschätzung von Gebäude und Einrichtung.
Auch regelmäßiges Lüften und angepasste Raumtemperaturen müssen eingeübt
werden, da bisweilen schon nach kruzer Zeit starker Schimmelbefall zu sanieren
ist.
Auf die ordnungsgemäße Entsorgung und die Sortierung von Abfällen ist ebenfalls
Augenmerk zu legen, da bisweilen innerhalb und außerhalb der Gebäude in kürzester Zeit Müllansammlungen entstehen.
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Durch regelmäßige Unterweisungen der Bewohner/innen zum Energieverbrauch,
aber auch durch technische Energieeinsparungsmaßnahmen, soll dem immer
noch sehr hohen Strom- und Brennstoffverbrauch wirksam begegnet werden. Die
Bewohner/innen wissen, dass eine weitere Zunahme des Haushaltsstromverbrauchs zu einer Anpassung der satzungsgemäßen Stromkostenanteile (derzeit
für eine Einzelperson 30 Euro, für ein Paar 50 Euro und für eine Familie 80 Euro
monatlich) ab dem 01.01.2017 führen wird.
Es gilt, klare und verbindliche Regelungen in Form einer „Hausordnung“ aufzustellen, die derzeit im Entwurf fertiggestellt ist und nun zunächst mündlich in
Bewohnerversammlungen in den Häusern kommuniziert wird. Hiernach werden
über Zuschussprogramme in den gängigen Sprachen Übersetzungen angefertigt
und in den Häusern für verbindlich erklärt. Der „Testlauf“ in den Unterkünften in
Tondorf
am
24.05.2016
ist
sehr
positiv
verlaufen,
da
in
der
Bewohnerversammlung sehr schnell deutlich wurde, dass die Beachtung klarer
Regeln letztlich Vorteile für ale Beteiligten birgt.
Die Unterhaltung und Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte führt vor allem bei
der eingesetzten Betreuungsperson und beim gemeindlichen Bauhof zu permanenten Belastungssituationen, die eine Betrachtung der Personalressourcen vor
allem dann erforderlich macht, wenn weitere Großprojekte (z.B. Herz-JesuKloster in Nettersheim) zusätzlich zu bewältigen sein werden.
Eine Verbesserung der wechselseitigen Kommunikation und Koordination mit den
hoch motivierten und äußerst engagierten „Hauspaten/innen“ ist anzustreben,
um Synergieverlsute zu vermeiden.
Fazit
Nachdem der vorläufige Höhepunkt der Flüchtlingskrise mit Jahresbeginn 2016
vorerst
überwunden
scheint,
stehen
nun
pädagogische
Hilfen
und
Unterstützungangebote für eine rasche und nachhaltige Integration im Fokus der
gemeindlichen Arbeit.
Auch die Anleitung der Menschen beim Erlernen eines nachhaltigen und sachgerechten Umgangs mit ihrer Wohnunterkunft und Ressourcen nimmt breiten Raum
im täglichen Verwaltungsgeschäft ein.
Die Arbeit ist also nicht weniger geworden, sie hat aber auf allen Bearbeitungsebenen eine andere Zielrichtung und Qualität erhalten.
Die Eingliederung der betroffenen Menschen in unsere Gesellschaft kann indes
nur gelingen, wenn weiterhin alle Kräfte gebündelt bleiben, sie bei der schnellstmöglichen und wirksamen Integration in unsere Gesellschaft zu unterstützen.
gez. Pracht
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Bürgermeister