Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
176 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
27.05.16, 12:24
Aktualisiert
27.05.16, 12:24
Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund
hier:	Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten) Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund
hier:	Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten) Beschlussvorlage (Betreuungsangebote am Grundschulverbund
hier:	Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten)

öffnen download melden Dateigröße: 176 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 460 /X.L. Datum: 27.05.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 31.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Betreuungsangebote am Grundschulverbund hier: Kostenbeteiligung zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Beiträge für das Programm „Schule von acht bis eins“ und für das Programm „Dreizehn plus“ im Schuljahr 2016/2017 in der bisherigen Höhe beizubehalten unter der Maßgabe, dass die Anmeldungen sich nicht deutlich vom Vorjahr abheben und die beantragte Landesförderung bewilligt wird. Eine etwaige Unterdeckung wird weiterhin im Rahmen des bisherigen Ansatzes bezuschusst. Der Ansatz ist im Haushalt 2017 vorzusehen. Darüber hinaus wird beschlossen, die Bezuschussung des Mittagessens in Höhe von 1,50 € pro Mahlzeit weiter zu gewähren. Begründung: In der Sitzung vom 25.08.2015 wurden für die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ folgende Beiträge beschlossen: Einkommensgruppe bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € monatl. Beitrag 8-1 10,00 € 15,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 € 35,00 € monatl. Beitrag 13+ 12,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 52,00 € 64,00 € Es werden im Schuljahr 2015/2016 nach jetzigem Stand 37.569,00 € Einnahmen über die Elternbeiträge erzielt. Die Landesförderung beträgt 22.000,00 €. Der Zuschussbedarf hinsichtlich der Personal- und Sachkosten beläuft sich derzeit auf ca. 1.600,00 Euro. Für die Betreuung „Schule von acht bis eins“ sind derzeit 48 Kinder in Marmagen und 45 Kindern in Zingsheim angemeldet. Die Betreuung „Dreizehn plus“ wird in Marmagen von 25 Kindern, in Zingsheim von 22 Kindern besucht. Bei der Vielzahl der Anmeldungen ist festzuhalten, dass die Kinder nicht kontinuierlich fünf Tage in der Woche die Betreuung besuchen. Gerade die Möglichkeit einer flexiblen Buchung der Wochentage macht das Betreuungsangebot „Dreizehn plus“ bisher für die meisten Eltern attraktiv. Um der gestiegenen Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Betreuung „Schule von acht bis eins“ gerecht zu werden, wurde bereits eine weitere Gruppe personell eingerichtet. Den diesbezüglichen personellen Mehraufwendungen für das Schuljahr 2016/2017 steht ein erhöhter Landeszuschuss (jetzt für vier Gruppen bis Unterrichtsende) von nun insgesamt 26.000,00 € gegenüber. 3 Mit der Schulleitung wurde vereinbart, ab Herbst 2016 zu untersuchen, ob für den Grundschulverbund eine Offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2017/2018 eingeführt wird. An den beiden Grundschulstandorten der Gemeinde Nettersheim wurden 2015 insgesamt 5.110 Mittagessen à 3,80 € in der Betreuung vom Jugendgästehaus ausgegeben. Der gemeindliche Zuschuss beläuft sich demnach (1,50 € pro Mahlzeit) auf insgesamt 7.665,00 €. Die gemeinsame Mittagsmahlzeit für die Schülerinnen und Schüler des Grundschulverbundes ist wichtiger Bestandteil des Betreuungsangebotes. Um weiterhin allen Kindern die Einnahme eines warmen Mittagessens zu ermöglichen, sollte die Bezuschussung in Höhe von 1,50 € pro Mahlzeit durch die Gemeinde erhalten bleiben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister