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Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung hier: Kloster Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
01.06.16, 13:00
Aktualisiert
01.06.16, 13:00
Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
hier:	Kloster Nettersheim) Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
hier:	Kloster Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 472 /X.L. Datum: 30.05.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.06.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung hier: Kloster Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt für den Baumbestand auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13 (Kloster Nettersheim) eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen, damit das Gebäude freigestellt, der Klostergarten hergerichtet und das Waldgrundstück forstwirtschaftlich überarbeitet werden können. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 beschlossen, das Kloster Nettersheim von der Stiftung der Cellitinnen käuflich zu erwerben. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, im 1. Bauabschnitt eine Grundstückspflege durchzuführen (siehe Vorlage 426). Da der Kaufvertrag zwischenzeitlich mit der Stiftung der Cellitinnen abgeschlossen wurde, können somit die weiteren Umsetzungsschritte angegangen werden. Im Rahmen der Grundstückspflege ist unter anderem geplant, den Baumbestand zur Freistellung des Gebäudes, zur Herrichtung des Klostergartens und zur forstwirtschaftlichen Überarbeitung des Waldgrundstückes grundlegend zu überarbeiten und Bäume zu entfernen. Abgesehen von notwendigen Pflegemaßnahmen soll der ortsbildprägende Laubbaumbestand im Rahmen der Grundstückspflege aber nicht tangiert und erhalten werden. Zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 07.06.2016 findet zu diesem Tagesordnungspunkt eine Bereisung statt, wobei die geplanten Maßnahmen nochmals eingehend erörtert und dargestellt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister