Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
01.06.16, 13:00
Aktualisiert
01.06.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 472 /X.L.
Datum: 30.05.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.06.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
hier: Kloster Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt für den Baumbestand auf
dem Grundstück Gemarkung Nettersheim Flur 5 Parzellennummer 13 (Kloster
Nettersheim) eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen, damit
das Gebäude freigestellt, der Klostergarten hergerichtet und das Waldgrundstück
forstwirtschaftlich überarbeitet werden können.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 20.04.2016 beschlossen, das
Kloster Nettersheim von der Stiftung der Cellitinnen käuflich zu erwerben. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, im 1. Bauabschnitt eine Grundstückspflege durchzuführen (siehe Vorlage 426).
Da der Kaufvertrag zwischenzeitlich mit der Stiftung der Cellitinnen abgeschlossen wurde, können somit die weiteren Umsetzungsschritte angegangen werden.
Im Rahmen der Grundstückspflege ist unter anderem geplant, den Baumbestand
zur Freistellung des Gebäudes, zur Herrichtung des Klostergartens und zur forstwirtschaftlichen Überarbeitung des Waldgrundstückes grundlegend zu überarbeiten und Bäume zu entfernen.
Abgesehen von notwendigen Pflegemaßnahmen soll der ortsbildprägende Laubbaumbestand im Rahmen der Grundstückspflege aber nicht tangiert und erhalten
werden.
Zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am
07.06.2016 findet zu diesem Tagesordnungspunkt eine Bereisung statt, wobei die
geplanten Maßnahmen nochmals eingehend erörtert und dargestellt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister