Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:09
Aktualisiert
03.06.16, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 237 /X.L. Z.1
Datum: 03.06.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
07.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen Fledermausbiotop im Zuge des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der
Gutachten und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine angemessene Entschädigung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für
die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und
der Gemeinde Nettersheim zu erreichen.
Begründung:
Der Straßenbaulastträger für die A1 – Weiterbau A1 im Abschnitt
Blankenheim bis Lommersdorf – beabsichtigt die Inanspruchnahme diverser Waldflächen in der Gemarkung Tondorf (Gemeinde Nettersheim) für
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Waldverlust durch die Autobahntrasse.
Der erforderliche Ausgleich ergibt sich aus dem bekannten Gutachten zum
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom Institut für Tierökologie und Naturbildung.
Zur Umsetzung des Ausgleiches nimmt der Straßenbaulastträger die, ersichtlich aus den in der Anlage beigefügten Karten, markierten Flächen in
Anspruch.
Zur Feststellung der Entschädigung seitens des Straßenbaulastträgers war
in der Vorlage 304/X.L. angekündigt, dass mit dem Forstamt HocheifelZülpicher Börde vereinbart wurde, ein Entschädigungsgutachten zu erstellen.
Diese, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmte Vorgehensweise, musste dahingehend geändert werden, dass mit der Erstellung eines
entsprechenden Gutachtens eine Forstsachverständige des Landesbetriebes Straßen NRW, von der Regionalniederlassung Ville-Eifel beauftragt
wurde.
Die Aufnahmen und die Erstellung wurden begleitet und abschnittsweise
fachlich geprüft durch den Forstbetrieb und im Rahmen des Betriebsleitungsvertrages durch das Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag der Gemeinde noch kein,
seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung VilleEifel, geprüftes Bewertungsgutachten vor.
3
Gegenstand dieser Entschädigung sind:
1. Der Bestandeswert
2. Die kapitalisierte Bodenbruttorente
3. die diskontierten Fällungskosten aus Verkehrssicherungsgründen in 30m
Fällbereich der Hauptwege
4. die kapitalisierten Kosten der Verkehrssicherungskontrollen im 30m
Fällbereich der Hauptwege
5. Wirtschaftserschwernisse auf Basis der kapitalisierten bodenbruttorente
6. kapitalisierte Entschädigungen für die jagdlichen Einschränkungen
Nach noch zu erfolgender Abgabe des Entschädigungsgutachtens, steht
seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalstelle Ville-Eifel die
Beantragung einer vorgezogenen Mittelfreigabe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Zustimmung der Gemeinde Nettersheim
grundsätzlich wie auch zur Entschädigungshöhe dem Landesbetrieb Straßen vorliegt.
Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Gutachten und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine
angemessene Entschädigung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung
für die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW
und der Gemeinde Nettersheim zu erreichen
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister