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Beschlussvorlage (Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
148 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:09
Aktualisiert
03.06.16, 12:09
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 237 /X.L. Z.1 Datum: 03.06.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 07.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Maßnahmen in Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Ausgleichsmaßnahmen Fledermausbiotop im Zuge des Weiterbaus der A1 zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Gutachten und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine angemessene Entschädigung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Gemeinde Nettersheim zu erreichen. Begründung: Der Straßenbaulastträger für die A1 – Weiterbau A1 im Abschnitt Blankenheim bis Lommersdorf – beabsichtigt die Inanspruchnahme diverser Waldflächen in der Gemarkung Tondorf (Gemeinde Nettersheim) für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Waldverlust durch die Autobahntrasse. Der erforderliche Ausgleich ergibt sich aus dem bekannten Gutachten zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom Institut für Tierökologie und Naturbildung. Zur Umsetzung des Ausgleiches nimmt der Straßenbaulastträger die, ersichtlich aus den in der Anlage beigefügten Karten, markierten Flächen in Anspruch. Zur Feststellung der Entschädigung seitens des Straßenbaulastträgers war in der Vorlage 304/X.L. angekündigt, dass mit dem Forstamt HocheifelZülpicher Börde vereinbart wurde, ein Entschädigungsgutachten zu erstellen. Diese, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmte Vorgehensweise, musste dahingehend geändert werden, dass mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens eine Forstsachverständige des Landesbetriebes Straßen NRW, von der Regionalniederlassung Ville-Eifel beauftragt wurde. Die Aufnahmen und die Erstellung wurden begleitet und abschnittsweise fachlich geprüft durch den Forstbetrieb und im Rahmen des Betriebsleitungsvertrages durch das Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag der Gemeinde noch kein, seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung VilleEifel, geprüftes Bewertungsgutachten vor. 3 Gegenstand dieser Entschädigung sind: 1. Der Bestandeswert 2. Die kapitalisierte Bodenbruttorente 3. die diskontierten Fällungskosten aus Verkehrssicherungsgründen in 30m Fällbereich der Hauptwege 4. die kapitalisierten Kosten der Verkehrssicherungskontrollen im 30m Fällbereich der Hauptwege 5. Wirtschaftserschwernisse auf Basis der kapitalisierten bodenbruttorente 6. kapitalisierte Entschädigungen für die jagdlichen Einschränkungen Nach noch zu erfolgender Abgabe des Entschädigungsgutachtens, steht seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalstelle Ville-Eifel die Beantragung einer vorgezogenen Mittelfreigabe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an. Hierzu ist es erforderlich, dass die Zustimmung der Gemeinde Nettersheim grundsätzlich wie auch zur Entschädigungshöhe dem Landesbetrieb Straßen vorliegt. Es wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu beauftragen, auf der Grundlage der Gutachten und Bewertungen, Verhandlungen zu führen, um eine angemessene Entschädigung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung für die Ausgleichsmaßnahme zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Gemeinde Nettersheim zu erreichen gez. Pracht ____________________ Bürgermeister