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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
06.06.16, 13:01
Aktualisiert
06.06.16, 13:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg;
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 458 /X.L. Datum: 02.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg; Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Zum Mertesberg, bezüglich der Gestaltung eines Nebengebäudes mit einem Flachdach auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Der Eifelgemeinde Nettersheim wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 219, Zum Mertesberg, vorgelegt. Das Hauptgebäude soll mit zwei gegeneinander geführten Pultdächern mit einer Dachneigung von 25° versehen, das angrenzende Nebengebäude mit einem Flachdach gestaltet werden. Das Grundstück im Bereich „Zum Mertesberg“ weist eine starke Hanglage auf. Es befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes F 2, Marmagen, in dem u. a. festgelegt ist, dass bei eingeschossiger Bauweise eine Dachneigung von 25° - 35° zulässig ist, wobei Garagen hiervon ausgenommen sind. Festgelegt ist nicht im Bebauungsplan, dass es sich um ein Sattel-, Walmoder Krüppelwalmdach handeln muss, so dass vom Grundsatz her der Dachgestaltung des Hauptgebäudes zugestimmt werden kann und eine Befreiung nicht erforderlich ist. Die Dachgestaltung des rückwärtig angrenzenden Nebengebäudes ist mit einem Flachdach vorgesehen. Der eingeschossige Baukörper wird durch die geplante Dachgestaltung bewusst niedrig gehalten, da sich dieser bereits auf dem Plateau des Grundstückes befinden wird. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a.  die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3  die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und  wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, da es sich um ein Nebengebäude im rückwärtigen Grundstücksteil handelt und aufgrund der beidseitigen Nachbarbebauung kaum einsehbar ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, bezüglich der Aufbringung eines Flachdaches anstelle eines geneigten Daches auf dem rückwärtigen Nebengebäude wie zuvor beschrieben zuzustimmen. Die Lage des Grundstückes im Bereich der Straße „Zum Mertesberg“ ist im beigefügten Planauszug (Anlage 1) schraffiert dargestellt. Des Weiteren ist eine Schnittzeichnung des geplanten Gebäudes dieser Vorlage als Anlage (Anlage 2) beigefügt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister