Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
198 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
06.06.16, 13:01
Aktualisiert
06.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 430 /X.L.
Datum: 02.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen;
Grundstücke Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard, für die Errichtung eines offenen Geräteschuppens/Unterstandes für Schafe außerhalb der überbaubaren Flächen auf den
Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 zuzustimmen und
zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. In die Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben
ist die Auflage aufzunehmen, dass eine Beteiligung aller benachbarten Grundstückseigentümer durch den Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde zu
veranlassen ist.
Begründung:
Auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 ist ein Geräteschuppen/Unterstand errichtet worden. Aufgrund der in und an diesem
Schuppen vorgenommenen Tätigkeiten wie z. B. Holzbearbeitung und -lagerung,
wurde eine Eingabe bei der Bezirksregierung Köln bezüglich der lärmintensiven
Arbeiten eingereicht. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen beteiligt, das das Gebäude als illegal errichtet festgestellt hat. Die Eigentümer und Nutzer dieses Gebäudes haben nunmehr einen
Bauantrag auf nachträgliche Genehmigung für die Errichtung eines offenen Geräteschuppens/Unterstandes für Schafe beantragt. Mit diesem Antrag und einer
evtl. Baugenehmigung wird eine künftige Nutzung für die bisherigen Tätigkeiten
wie zuvor beschrieben ausgeschlossen.
Die Grundstücke befinden sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard. Hierin ist festgelegt, dass
eine überbaubare Fläche, ausgehend von der Straße „Sittard“ in einem Abstand von 3,0 m und in einer Tiefe von 18,0 m ausgewiesen ist,
entlang der rückwärigen Grundstücksgrenze ein 5,0 m breiter Pflanzstreifen (ökolog. Ausgleichsmaßnahme) anzulegen ist,
Stellplätze und Garagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.
3
Das beantragte Bauvorhaben wird dem Baubegriff „Nebenanlagen“ zugeordnet,
für die es im Bebauungsplan keine Regelung gibt. Über eine Befreiung ist dennoch zu entscheiden, da eine überbaubare Fläche auf den zuvor genannten
Grundstücken ausgewiesen ist.
Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a.
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Durch die jetzt beabsichtige Nutzung des Schuppens durch Schafbeweidung kann
davon ausgegangen werden, dass lärmträchtige Beeinträchtigungen der Nachbarschaft künftig unterbleiben. Des Weiteren ist bereits eine Eingrünung dieses
Schuppens und eine Baumpflanzung auf dem Grundstück erfolgt, so dass dieser
Schuppen kaum einsehbar ist. Der entlang der Grundstücksgrenzen noch erforderliche Pflanzstreifen ist jedoch noch zu fordern. Insbesondere im Hinblick auf
die Wahrung nachbarlicher Interessen sollte eine Beteiligung der benachbarten
Grundstückseigentümer erfolgen, die über den Kreis Euskirchen im Rahmen der
Erteilung des Befreiungsbescheides zu veranlassen ist.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes F 6, Marmagen, Sittard, für die Errichtung eines offenen
Geräteschuppens/Unterstandes für Schafe außerhalb der überbaubaren Flächen
auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 9 Nr. 246 und 247 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen, wobei in die Stellungnahme der Gemeinde
zum Bauvorhaben die Auflage aufzunehmen ist, dass eine Beteiligung aller benachbarten Grundstückseigentümer durch den Kreis Euskirchen als Baugenehmigungsbehörde zu veranlassen ist.
4
Im beigefügten Planauszug/Luftbild sind die betroffenen Grundstücke schraffiert
dargestellt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister