Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
190 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
07.06.16, 16:50
Aktualisiert
07.06.16, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 286 /X.L. Z.1
Datum: 06.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorbereitung und Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes für Tondorf
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung
ein Dorfinnentwicklungskonzept für den Ortsteil Tondorf zu erarbeiten und die
hierfür notwendigen Planungsaufträge im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 286):
Es wird beschlossen, die Vorbereitung und Erstellung von Dorfentwicklungsplänen für die Ortschaften Pesch, Frohngau, Buir und Tondorf nach
vorheriger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zu beauftragen
und hierzu entsprechende Angebote bei Stadtplanungsbüros einzuholen.
Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung
Köln stattgefunden. Darüber hinaus wurden denkbare Förderbereiche im Rahmen
der integrierten ländlichen Entwicklung vor Ort begutachtet. Die Bereisung führte
unter anderem auch nach Tondorf.
Anfang dieses Jahres wurden die neuen Förderrichtlinien erlassen. Im Rahmen
der integrierten ländlichen Entwicklung können demnach Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEK) gefördert werden. Der Fördersatz liegt bei 75% der Nettokosten.
Sofern ein derartiges Konzept vorliegt kann im Rahmen der Dorferneuerung oder
im Rahmen dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (Unterpunkte der integrierten ländlichen Entwicklung) ein Fördersatz in Höhe von
65% der Nettokosten beantragt werden. Liegt ein solches Konzept nicht vor, beträgt der Fördersatz lediglich 45% der Nettokosten.
Förderschwerpunkte der Dorferneuerung sind Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse
der dörflichen Bevölkerung. Hierunter fallen zum Beispiel auch Maßnahmen zur
Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
(beispielsweise Dorfläden oder Dorfgemeinschaftshäuser). Ebenso können aber
auch Private profitieren. Beispielsweise ist hier die ländliche Bausubstanz mit
Ortsbild prägendem Charakter zu nennen.
Gegenstand der Förderung bei dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen sind Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und kleinere touristische Infrastrukturmaßnahmen.
Für den weiteren Entwicklungsprozess wurde zunächst der Ort Tondorf ausgewählt. Hierbei handelt es sich nicht nur um den viertgrößten Ort, sondern aufgrund seiner sehr günstigen Verkehrsanbindungen und seiner Infrastruktur hat
Tondorf auch eine besondere Bedeutung für die gesamte Eifelgemeinde
Nettersheim.
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Schon heute ist abzusehen, dass der Dorfsaal Tondorf ein wesentlicher Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung sein wird, da dieser die wichtigste Gemeinbedarfseinrichtung im Ort ist. Hier finden nicht nur die Dorffeste sondern auch kulturelle und karnevalstische Veranstaltungen sowie private Feierlichkeiten statt.
Daher liegt die Dorfentwicklung auch im besonderen Interesse des Heimatvereins
Tondorf (Träger des Dorfsaales), so dass dieser als starker Partner für den zukünftigen Entwicklungsprozess gewonnen werden konnte.
Im Rahmen einer Vorbegehung wurden bereits Bereiche, die für die zukünftige
Entwicklung von Tondorf von Wichtigkeit sind, in Augenschein genommen. Der
Prozess der integrierten ländlichen Entwicklung setzt jedoch eine breite Bürgerbeteiligung voraus. Daher ist als nächster Schritt am 30.06.2016, 19.00 Uhr,
eine Bürgerversammlung im Dorfsaal Tondorf in Vorbereitung. Danach werden
weitere Analysen und Workshops folgen. Ziel ist es, dass das DIEK nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres erarbeitet wird, damit für das Jahr 2017 bereits konkrete Förderanträge, zum Beispiel für den Dorfsaal Tondorf gestellt werden können.
Für die Erarbeitung eines DIEKs Tondorf wurde der Bezirksregierung Köln Mitte
Mai bereits ein Förderantrag vorgelegt (Fördersatz = 75% der Nettokosten). Beantragt wurde eine höchstmögliche Zuwendung in Höhe von 20.000,00 Euro.
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass der
Antrag gute Chancen auf eine Bewilligung hat, wobei mit der Förderung voraussichtlich im Sommer zu rechnen ist.
Sobald die Förderzusage vorliegt, sollen die notwendigen Planungsaufträge im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren beauftragt werden.
Im Haushalt 2016 wurden für die Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzeptes für Tondorf (einschließlich Dorfsaal) entsprechende Mittel veranschlagt, worüber einen Finanzierung des Eigenanteils sichergestellt werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister