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Beschlussvorlage (Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
300 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
Beschlussvorlage (Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim ) Beschlussvorlage (Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim ) Beschlussvorlage (Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim ) Beschlussvorlage (Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 346 /X.L. Z.1 Datum: 06.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ ein qualifiziertes Fachbüro mit der Erstellung eines energetischen Handlungskonzeptes (integriertes Quartierskonzept) für das Sanierungsgebiet Nettersheim im Wege der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Weiterhin nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis, dass die Stelle des Sanierungsmangers für die Zeit von Mai 2016 bis April 2019 bereits intern besetzt worden ist. Begründung: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ein Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ aufgelegt. Hierbei bezuschusst die KFW die Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager. Ziel ist eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier. Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Ortslage. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Sanierungsgebiete. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 346): Der Gemeinderat beschließt, zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ einen Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) zu stellen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Im Haushaltsplan 2016 wurden daraufhin folgende Mittel veranschlagt: Aufwand Ertrag = = 100.000,00 Euro 65.000,00 Euro Im April dieses Jahres wurde zudem der KFW ein entsprechender Förderantrag vorgelegt. Dieser hatte folgenden Inhalt bzw. folgende zuwendungsfähige Kosten: Integriertes Quartierskonzept (01.05.2016 – 30.04.2016) Sanierungsmanagement Personal (01.05.2016 – 30.04.2019) Sanierungsmanagement Sachkosten (01.05.2016 – 30.04.2019) Gesamt = 101.394,28 € = 187.944,51 € = 18.000,00 € ___ 307.338,79 € = 3 Beantragt wurde entsprechend dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ ein Zuschuss in Höhe von 65%. Mit Schreiben vom 20.04.2016 hat die KFW mitgeteilt, dass das vorgelegt Konzept überzeugt hat und folgende Zuschüsse gewährt werden: Integriertes Quartierskonzept Sanierungsmanagement (Personal und Sachkosten) Gesamt = = = 65.906,28 € 133.863,93 € 199.770,21 € Aufgrund der erreichten Förderung kann nunmehr mit der weiteren Umsetzung fortgefahren werden. 1. Integriertes Quartierskonzept Im integrierten Quartierskonzept sind folgende Themenbereiche zu behandeln:  Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren           (insbesondere kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte) und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse) Beachtung integrierter Stadtteilentwicklungs- (INSEK) oder wohnwirtschaftlicher Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen Aktionspläne und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure (einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit) Aussagen zu baukulturellen Zielstellungen unter besonderer Beachtung von Denkmalen, erhaltenswerter Bausubstanz und Stadtbildqualität Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Aktionsplan Klimaschutz 2020/Nationalen Klimaschutzplan 2050 formulierten Klimaschutzziele für 2020/2050 sowie energetische Ziele auf kommunaler Ebene Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung quartiersbezogener Besonderheiten zur Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungsanalyse und Maßnahmenbewertung Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen Maßnahmen der Erfolgskontrolle Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Sanierungskonzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten) Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit. Das integrierte Quartierskonzept muss innerhalb eines Jahres ab Bewilligung erstellt sein, demnach bis zum 30.04.2016. Die Förderrichtlinie schreibt vor, dass mit der Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes ein fachkundiger Dritter zu beauftragen ist. Aus diesem Grund ist 4 ein entsprechender Auftrag an ein qualifiziertes Fachbüro im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Die Beauftragung wird sich dabei in dem oben beschriebenen Förderrahmen bewegen. Durch die vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen ist zudem eine Finanzierung sichergestellt. Das integrierte Quartierskonzept ermöglicht auch eine tiefergehende Analysen konkreter energetische Sanierungsmaßnahmen (siehe oben). Entsprechend dem Förderantrag können hierbei der Nahwärmeverbund Rosenthalstraße, das Kloster Nettersheim mit Nahwärmezentrale sowie das Schulzentrum mit Nahwärmezentrale bis zur Ausführungsplanung (einschließlich Kostenberechnungen und Leistungsverzeichnisse) untersucht werden. 2. Sanierungsmanagement Über das Sanierungsmanagement sind folgende Aufgabenstellungen abzuwickeln:  Projektmanagement (Koordination der Umsetzung der verschiedenen Maß- nahmen, Projektüberwachung)  Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzel        ner Maßnahmen des Konzepts Durchführung und Inanspruchnahme (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von Daten im Zuge der energetischen Sanierung (Controlling) Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Energieverbrauchs- oder Energieeffizienzstandards und Leitlinien für die energetische Sanierung Aufbau von Netzwerken Koordinierung der Mieter-, Eigentümer- und Bürgerinformation und – partizipation Sanierungsmaßnahmen der Akteure koordinieren und kontrollieren Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung Inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit. Das Sanierungsmanagement kann zunächst für drei Jahre beantragt werden, wobei ggf. auch noch eine Anschlussförderung möglich ist. Als Sanierungsmanager kann auch eigenes Personal eingesetzt werden. Die Stelle des Sanierungsmanagers wurde zwischenzeitlich bereits intern besetzt. Da hierdurch keine zusätzlichen Personalkosten anfallen, trägt die Förderung auch unmittelbar zur Verbesserung der Ergebnisrechnung in den Jahren 2016 bis 2019 bei. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister