Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
300 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 346 /X.L. Z.1
Datum: 06.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Energetisches Handlungskonzept Sanierungsgebiet Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Förderprogramms „Energetische
Stadtsanierung“ ein qualifiziertes Fachbüro mit der Erstellung eines energetischen
Handlungskonzeptes (integriertes Quartierskonzept) für das Sanierungsgebiet
Nettersheim im Wege der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen.
Weiterhin nimmt der Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis, dass die Stelle des
Sanierungsmangers für die Zeit von Mai 2016 bis April 2019 bereits intern besetzt worden ist.
Begründung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur
Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ein Förderprogramm „Energetische
Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ aufgelegt.
Hierbei bezuschusst die KFW die Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager. Ziel ist
eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier. Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private
und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Ortslage. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Sanierungsgebiete.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.12.2015
folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 346):
Der Gemeinderat beschließt, zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ einen Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) zu
stellen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.
Im Haushaltsplan 2016 wurden daraufhin folgende Mittel veranschlagt:
Aufwand
Ertrag
=
=
100.000,00 Euro
65.000,00 Euro
Im April dieses Jahres wurde zudem der KFW ein entsprechender Förderantrag
vorgelegt. Dieser hatte folgenden Inhalt bzw. folgende zuwendungsfähige Kosten:
Integriertes Quartierskonzept
(01.05.2016 – 30.04.2016)
Sanierungsmanagement Personal
(01.05.2016 – 30.04.2019)
Sanierungsmanagement Sachkosten
(01.05.2016 – 30.04.2019)
Gesamt
=
101.394,28 €
=
187.944,51 €
=
18.000,00 €
___
307.338,79 €
=
3
Beantragt wurde entsprechend dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ ein Zuschuss in Höhe von 65%.
Mit Schreiben vom 20.04.2016 hat die KFW mitgeteilt, dass das vorgelegt Konzept überzeugt hat und folgende Zuschüsse gewährt werden:
Integriertes Quartierskonzept
Sanierungsmanagement (Personal und Sachkosten)
Gesamt
=
=
=
65.906,28 €
133.863,93 €
199.770,21 €
Aufgrund der erreichten Förderung kann nunmehr mit der weiteren Umsetzung
fortgefahren werden.
1.
Integriertes Quartierskonzept
Im integrierten Quartierskonzept sind folgende Themenbereiche zu behandeln:
Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren
(insbesondere kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen,
Industrie, private Haushalte) und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse)
Beachtung integrierter Stadtteilentwicklungs- (INSEK) oder wohnwirtschaftlicher Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen
Aktionspläne und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure (einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit)
Aussagen zu baukulturellen Zielstellungen unter besonderer Beachtung von
Denkmalen, erhaltenswerter Bausubstanz und Stadtbildqualität
Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage
für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Aktionsplan
Klimaschutz 2020/Nationalen Klimaschutzplan 2050 formulierten Klimaschutzziele für 2020/2050 sowie energetische Ziele auf kommunaler Ebene
Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher
Handlungsoptionen
Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung quartiersbezogener Besonderheiten zur Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender
Wirkungsanalyse und Maßnahmenbewertung
Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen
Maßnahmen der Erfolgskontrolle
Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Sanierungskonzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten)
Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit.
Das integrierte Quartierskonzept muss innerhalb eines Jahres ab Bewilligung erstellt sein, demnach bis zum 30.04.2016.
Die Förderrichtlinie schreibt vor, dass mit der Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes ein fachkundiger Dritter zu beauftragen ist. Aus diesem Grund ist
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ein entsprechender Auftrag an ein qualifiziertes Fachbüro im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Die Beauftragung wird sich dabei
in dem oben beschriebenen Förderrahmen bewegen. Durch die vorgenommenen
Haushaltsveranschlagungen ist zudem eine Finanzierung sichergestellt.
Das integrierte Quartierskonzept ermöglicht auch eine tiefergehende Analysen
konkreter energetische Sanierungsmaßnahmen (siehe oben). Entsprechend dem
Förderantrag können hierbei der Nahwärmeverbund Rosenthalstraße, das Kloster
Nettersheim mit Nahwärmezentrale sowie das Schulzentrum mit Nahwärmezentrale bis zur Ausführungsplanung (einschließlich Kostenberechnungen und Leistungsverzeichnisse) untersucht werden.
2.
Sanierungsmanagement
Über das Sanierungsmanagement sind folgende Aufgabenstellungen abzuwickeln:
Projektmanagement (Koordination der Umsetzung der verschiedenen Maß-
nahmen, Projektüberwachung)
Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzel
ner Maßnahmen des Konzepts
Durchführung und Inanspruchnahme (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen
Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von Daten
im Zuge der energetischen Sanierung (Controlling)
Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Energieverbrauchs- oder Energieeffizienzstandards und Leitlinien für die energetische
Sanierung
Aufbau von Netzwerken
Koordinierung der Mieter-, Eigentümer- und Bürgerinformation und –
partizipation
Sanierungsmaßnahmen der Akteure koordinieren und kontrollieren
Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung
Inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Das Sanierungsmanagement kann zunächst für drei Jahre beantragt werden, wobei ggf. auch noch eine Anschlussförderung möglich ist. Als Sanierungsmanager
kann auch eigenes Personal eingesetzt werden.
Die Stelle des Sanierungsmanagers wurde zwischenzeitlich bereits intern besetzt.
Da hierdurch keine zusätzlichen Personalkosten anfallen, trägt die Förderung
auch unmittelbar zur Verbesserung der Ergebnisrechnung in den Jahren 2016 bis
2019 bei.
gez. Pracht
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Bürgermeister