Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 456 /X.L.
Datum: 07.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen
innerhalb des Gemeindegebietes auf LED konkrete Untersuchungen hinsichtlich
einer wirtschaftlichen Lösung durchzuführen mit dem Ziele, im Jahre 2017 mit
der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED innerhalb des Gemeindegebietes zu beginnen.
Begründung:
Innerhalb des Gemeindegebietes sind derzeit 1.320 Straßenleuchten in Betrieb,
wobei die Beleuchtung überwiegend über Peitschenmaste erfolgt. In den vergangenen Jahren wurde die Beleuchtung im Rahmen von Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen bereits in verschiedenen Ortslagen auf Teilbereichen auf LEDBeleuchtung umgestellt.
Wie in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit energetischen Untersuchungen mitgeteilt, ist der Energieverbrauch innerhalb des Gemeindegebietes
nicht als übermäßig hoch anzusehen, da beispielsweise bei den vorhandenen
Peitschenmasten von den vorhandenen 2 Stabröhren überwiegend nur eine in
Betrieb war.
Unabhängig hiervon sollte die Gemeinde jedoch nunmehr energetische Einsparpotentiale untersuchen mit dem Ziele, die Straßenbeleuchtungsanlage auf LEDLeuchtmittel umzurüsten und so zu betreiben, dass jederzeit die gesetzlichen und
verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Dahingehend hat die Gemeinde zwischenzeitlich Gespräche mit Fachfirmen sowie
dem hiesigen Energieversorger geführt: Hiernach besteht zum einen die Möglichkeit, eine Umstellung der Beleuchtung unter Einbeziehung von Fördermitteln
durch die Gemeinde zu realisieren, so dass diesbezüglich für die einzelnen Ortslagen entsprechende Förderanträge vorzubereiten und bei der Bewilligungsbehörde einzureichen sind.
3
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, durch vertragliche Bindung im Rahmen
eines LED-Contracting-Vertrages die Umrüstung über eine Fachfirma zu gewährleisten. Hierbei werden sämtliche Leistungen für die Projektierung und Umsetzung einschließlich Finanzierung durch die Fachfirma erbracht. Die Gemeinde
zahlt eine jährliche Contracting-Rate beispielsweise über einen Zeitraum von 10
Jahren. Nach Abschluss dieser Laufzeit geht die Anlage kostenfrei auf die Gemeinde über. Während der Contracting-Laufzeit ist die beauftragte Fachfirma für
die Unterhaltung des Leuchtkörpers verantwortlich.
Im Rahmen der Umrüstung auf LED besteht dann zukünftig die Möglichkeit,
durch Dimmung variabel mehrere Schaltstufen innerhalb eines Ortes einzustellen
und somit eine homogene Beleuchtung zu gewährleisten.
Nach weiteren Untersuchungen wird vorgeschlagen, in der nächsten Sitzungsphase über die Art der Umrüstung zu entscheiden. Hierbei können dann auch ggf.
vor Ort Muster von möglichen Aufsatzleuchten vorgestellt und noch offenstehende Fragen mit Firmenvertretern erörtert werden. Ziel sollte sein, dass mit der
Umrüstung auf LED-Beleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2017
begonnen wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister