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Beschlussvorlage (Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 456 /X.L. Datum: 07.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenbeleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, hinsichtlich der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes auf LED konkrete Untersuchungen hinsichtlich einer wirtschaftlichen Lösung durchzuführen mit dem Ziele, im Jahre 2017 mit der Umstellung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED innerhalb des Gemeindegebietes zu beginnen. Begründung: Innerhalb des Gemeindegebietes sind derzeit 1.320 Straßenleuchten in Betrieb, wobei die Beleuchtung überwiegend über Peitschenmaste erfolgt. In den vergangenen Jahren wurde die Beleuchtung im Rahmen von Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahmen bereits in verschiedenen Ortslagen auf Teilbereichen auf LEDBeleuchtung umgestellt. Wie in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit energetischen Untersuchungen mitgeteilt, ist der Energieverbrauch innerhalb des Gemeindegebietes nicht als übermäßig hoch anzusehen, da beispielsweise bei den vorhandenen Peitschenmasten von den vorhandenen 2 Stabröhren überwiegend nur eine in Betrieb war. Unabhängig hiervon sollte die Gemeinde jedoch nunmehr energetische Einsparpotentiale untersuchen mit dem Ziele, die Straßenbeleuchtungsanlage auf LEDLeuchtmittel umzurüsten und so zu betreiben, dass jederzeit die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dahingehend hat die Gemeinde zwischenzeitlich Gespräche mit Fachfirmen sowie dem hiesigen Energieversorger geführt: Hiernach besteht zum einen die Möglichkeit, eine Umstellung der Beleuchtung unter Einbeziehung von Fördermitteln durch die Gemeinde zu realisieren, so dass diesbezüglich für die einzelnen Ortslagen entsprechende Förderanträge vorzubereiten und bei der Bewilligungsbehörde einzureichen sind. 3 Alternativ besteht auch die Möglichkeit, durch vertragliche Bindung im Rahmen eines LED-Contracting-Vertrages die Umrüstung über eine Fachfirma zu gewährleisten. Hierbei werden sämtliche Leistungen für die Projektierung und Umsetzung einschließlich Finanzierung durch die Fachfirma erbracht. Die Gemeinde zahlt eine jährliche Contracting-Rate beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach Abschluss dieser Laufzeit geht die Anlage kostenfrei auf die Gemeinde über. Während der Contracting-Laufzeit ist die beauftragte Fachfirma für die Unterhaltung des Leuchtkörpers verantwortlich. Im Rahmen der Umrüstung auf LED besteht dann zukünftig die Möglichkeit, durch Dimmung variabel mehrere Schaltstufen innerhalb eines Ortes einzustellen und somit eine homogene Beleuchtung zu gewährleisten. Nach weiteren Untersuchungen wird vorgeschlagen, in der nächsten Sitzungsphase über die Art der Umrüstung zu entscheiden. Hierbei können dann auch ggf. vor Ort Muster von möglichen Aufsatzleuchten vorgestellt und noch offenstehende Fragen mit Firmenvertretern erörtert werden. Ziel sollte sein, dass mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung innerhalb des Gemeindegebietes im Jahre 2017 begonnen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister