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Beschlussvorlage (Aufnahme eines Darlehens durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
27.09.12, 06:13
Aktualisiert
27.09.12, 06:13
Beschlussvorlage (Aufnahme eines Darlehens durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung) Beschlussvorlage (Aufnahme eines Darlehens durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-20- Datum: 24.09.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 02.10.2012 BM / Dezernent 24.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Aufnahme eines Darlehens durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung in Höhe von 1.900.000,- € wird zugestimmt. Für die Aufnahme gelten folgende Konditionen: - Zinssatz: bis zu 2,5 % - Laufzeit: Tilgung in zwei gleichen Raten zum 31.12.2016 und zum 31.12.2018 Begründung: Mit der Vorlage V 341/2012 habe ich den städtischen Gremien den Ankauf von künftigen Wohnbauflächen in Erftstadt-Bliesheim empfohlen. Zur Finanzierung der Maßnahme ist eine entsprechende Darlehensaufnahme erforderlich. Bei der Bemessung des Ankaufspreises und bei der Prüfung, ob es sich um eine rentierliche Maßnahme handelt, habe ich die Darlehensaufnahme und die dadurch entstehenden Kosten berücksichtigt. Da der Kaufpreis erst zum 31.03.2013 fällig wird, habe ich den Beschluss zur Darlehensaufnahme nicht unmittelbar in die Ankaufsvorlage aufgenommen. In der Diskussion in den städtischen Gremien ist aber zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die Höhe der erforderlichen Darlehensaufnahme und die ggf. erforderliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Grundstücksankauf getroffen werden sollte. Daher lege ich Ihnen nunmehr den Beschluss über die Darlehensaufnahme vor. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist für den Erwerb von Wohnbauflächen ein Betrag in Höhe von 1.000.000,- € vorgesehen. Sofern im Jahr 2012 im vorgesehenen Umfang Grundstücke veräußert werden können, wäre zur Finanzierung dieses Betrages keine Darlehensaufnahme erforderlich. Gegenüber den Verhältnissen bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes im 3. Quartal 2011 haben sich jedoch zwei wesentliche Änderungen ergeben: - Das in Bliesheim vorgesehene Baugebiet sollte ursprünglich kleiner werden, als nunmehr geplant. Um das Gebiet aber wirtschaftlich und ohne Beeinträchtigung bereits bebauter Grundstücke erschließen zu können, musste das Plangebiet erweitert werden. Weiterhin liegt der ausgehandelte Kaufpreis geringfügig über dem Wert, der bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes zugrunde gelegt wurde. Dementsprechend ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber dem Ansatz im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012. - Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 sieht Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von 2,6 Mio. Euro vor. Ein Teilbetrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro entfällt auf Flächen, die dem Eigenbetrieb Straßen für den Ausbau der Parkplätze am Bahnhof Erftstadt zur Verfügung gestellt werden. Der Wirtschaftplan des Eigenbetriebes Straßen wurde bisher noch nicht beschlossen. Der Zuschuss für den Ausbau von Stellplätzen am Bahnhof, der auch die Kosten für den Grunderwerb erfasst, liegt noch nicht vor. Daher fehlen derzeit gegenüber den Ansätzen im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 Einnahmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Die fehlenden Einnahmen aus der Übertragung von Flächen am Bahnhof konnten auch nicht durch Verkäufe in anderen Beugebieten kompensiert werden. Dafür ist u.a. ursächlich, dass in Gymnich bisher keine weiteren Flächen erschlossen werden konnten. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Straßen veranschlagt. Aufgrund der noch ausstehenden Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan konnte die Maßnahme noch nicht ausgeschrieben werden. Weiterhin stehen in Lechenich keine vermarktbaren Flächen zur Verfügung, da für die im Eigentum der Stadt stehenden, nördlich an die Solarsiedlung angrenzenden Grundstücke bisher kein Baurecht geschaffen wurde. Aus den vorgenannten Gründen ist es erforderlich, dass der Grundstücksankauf, einschließlich der Grunderwerbsteuer, vollständig über Darlehen finanziert wurde. Bei einem Teilbetrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro handelt es sich dabei quasi um eine Zwischenfinanzierung bis zur Bewilligung des Zuschusses für den Bau von Parkplätzen am Bahnhof Erftstadt. Allerdings wäre der Ankauf der künftigen Wohnbauflächen auch dann noch wirtschaftlich und würde der Verkauf der Grundstücke mit Gewinn erfolgen, wenn die Maßnahme zu 100 % über Darlehen finanziert werden müsste. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist für eine Darlehensaufnahme auf der Grundlage eines verabschiedeten Wirtschaftplanes keine Zustimmung der Kommunalaufsicht erforderlich. Diese Rechtsauffassung ist teilweise umstritten. Ich werde die Kommunalaufsicht daher zur Zustimmung für die Darlehensaufnahme bitten. Die Erklärungen zum Erwerb der Grundstücke im Rahmen der Umlegung werde ich nicht abgeben, bevor mir die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vorliegt. (Dr. Rips) -2-