Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
27.09.12, 06:13
Aktualisiert
27.09.12, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 374/2012
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-20- Datum: 24.09.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
02.10.2012
BM / Dezernent
24.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Aufnahme eines Darlehens durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt
Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Aufnahme eines Darlehens für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig
Bodenbevorratung und –entwicklung in Höhe von 1.900.000,- € wird zugestimmt. Für die
Aufnahme gelten folgende Konditionen:
- Zinssatz:
bis zu 2,5 %
- Laufzeit:
Tilgung in zwei gleichen Raten zum 31.12.2016 und zum
31.12.2018
Begründung:
Mit der Vorlage V 341/2012 habe ich den städtischen Gremien den Ankauf von künftigen
Wohnbauflächen in Erftstadt-Bliesheim empfohlen. Zur Finanzierung der Maßnahme ist eine
entsprechende Darlehensaufnahme erforderlich.
Bei der Bemessung des Ankaufspreises und bei der Prüfung, ob es sich um eine rentierliche
Maßnahme handelt, habe ich die Darlehensaufnahme und die dadurch entstehenden Kosten
berücksichtigt. Da der Kaufpreis erst zum 31.03.2013 fällig wird, habe ich den Beschluss zur
Darlehensaufnahme nicht unmittelbar in die Ankaufsvorlage aufgenommen.
In der Diskussion in den städtischen Gremien ist aber zu Recht darauf hingewiesen worden, dass
die Höhe der erforderlichen Darlehensaufnahme und die ggf. erforderliche Stellungnahme der
Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Grundstücksankauf
getroffen werden sollte. Daher lege ich Ihnen nunmehr den Beschluss über die
Darlehensaufnahme vor.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist für den
Erwerb von Wohnbauflächen ein Betrag in Höhe von 1.000.000,- € vorgesehen. Sofern im Jahr
2012 im vorgesehenen Umfang Grundstücke veräußert werden können, wäre zur Finanzierung
dieses Betrages keine Darlehensaufnahme erforderlich. Gegenüber den Verhältnissen bei der
Aufstellung des Wirtschaftsplanes im 3. Quartal 2011 haben sich jedoch zwei wesentliche
Änderungen ergeben:
- Das in Bliesheim vorgesehene Baugebiet sollte ursprünglich kleiner werden, als nunmehr
geplant. Um das Gebiet aber wirtschaftlich und ohne Beeinträchtigung bereits bebauter
Grundstücke erschließen zu können, musste das Plangebiet erweitert werden. Weiterhin liegt
der ausgehandelte Kaufpreis geringfügig über dem Wert, der bei der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes zugrunde gelegt wurde. Dementsprechend ergibt sich ein Mehrbedarf
gegenüber dem Ansatz im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012.
- Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 sieht Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen in
Höhe von 2,6 Mio. Euro vor. Ein Teilbetrag in Höhe von 1,0 Mio. Euro entfällt auf Flächen, die
dem Eigenbetrieb Straßen für den Ausbau der Parkplätze am Bahnhof Erftstadt zur Verfügung
gestellt werden. Der Wirtschaftplan des Eigenbetriebes Straßen wurde bisher noch nicht
beschlossen. Der Zuschuss für den Ausbau von Stellplätzen am Bahnhof, der auch die Kosten
für den Grunderwerb erfasst, liegt noch nicht vor. Daher fehlen derzeit gegenüber den
Ansätzen im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 Einnahmen in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Die
fehlenden Einnahmen aus der Übertragung von Flächen am Bahnhof konnten auch nicht durch
Verkäufe in anderen Beugebieten kompensiert werden. Dafür ist u.a. ursächlich, dass in
Gymnich bisher keine weiteren Flächen erschlossen werden konnten. Die erforderlichen Mittel
sind im Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Straßen veranschlagt. Aufgrund
der noch ausstehenden Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan konnte die Maßnahme
noch nicht ausgeschrieben werden. Weiterhin stehen in Lechenich keine vermarktbaren
Flächen zur Verfügung, da für die im Eigentum der Stadt stehenden, nördlich an die
Solarsiedlung angrenzenden Grundstücke bisher kein Baurecht geschaffen wurde.
Aus den vorgenannten Gründen ist es erforderlich, dass der Grundstücksankauf, einschließlich
der Grunderwerbsteuer, vollständig über Darlehen finanziert wurde. Bei einem Teilbetrag in Höhe
von 1,0 Mio. Euro handelt es sich dabei quasi um eine Zwischenfinanzierung bis zur Bewilligung
des Zuschusses für den Bau von Parkplätzen am Bahnhof Erftstadt. Allerdings wäre der Ankauf
der künftigen Wohnbauflächen auch dann noch wirtschaftlich und würde der Verkauf der
Grundstücke mit Gewinn erfolgen, wenn die Maßnahme zu 100 % über Darlehen finanziert
werden müsste.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist für eine Darlehensaufnahme auf der
Grundlage eines verabschiedeten Wirtschaftplanes keine Zustimmung der Kommunalaufsicht
erforderlich. Diese Rechtsauffassung ist teilweise umstritten. Ich werde die Kommunalaufsicht
daher zur Zustimmung für die Darlehensaufnahme bitten. Die Erklärungen zum Erwerb der
Grundstücke im Rahmen der Umlegung werde ich nicht abgeben, bevor mir die Stellungnahme
der Kommunalaufsicht vorliegt.
(Dr. Rips)
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