Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 11:00
Aktualisiert
08.06.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 177 /X.L. Z.2
Datum: 07.06.2016
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
21.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rückführung der Eigenbetriebe in den Kernhaushalt der Gemeinde
hier: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeindeprüfungsanstalt dahingehend Gespräche zu führen, dass die Abschaffung der Eigenbetriebe und Rückführung dieser Tätigkeitsfelder in den Kernhaushalt als einer der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der angekündigten überörtlichen Prüfung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde aufgegriffen wird.
Begründung:
Bereits im vergangenen Jahr wurde in den ersten beiden Sitzungsphasen im Zuge von Überlegungen zur Haushaltskonsolidierungen die Re-Integration der Eigenbetriebsbereiche in den Kernhaushalt behandelt.
Weitere Gespräche mit dem Städte- und Gemeindebund NRW und unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommen überschlägig zu der Erkenntnis, dass es seit
Einführung der Doppik im kommunalen Rechnungswesen zunächst keine offensichtlichen Hindernisse und Nachteile für eine Rückführung dieser Tätigkeitsbereiche in den Kernhaushalt gibt.
Neben einer konkreten Aussage der Finanzbehörde zu den steuerrechtlichen Gesichtspunkten müssen in die weiteren Erwägungen auch Aspekte wie Auswirkungen auf kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals bzw. kalkulatorische Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten mit entsprechender
Mehrbelastung der Bürger im Rahmen der Gebührenkalkulation durch einen
Wechsel von der Eigenbetriebsverordnung zum NKF überprüft werden.
In der Zwischenzeit hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW mit Schreiben vom
04.05.2016 die nächste überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kleinen kreisangehörigen Gemeinden für das kommende Jahr – voraussichtlich beginnend im ersten Quartal 2017 – angekündigt.
Es wird vorgeschlagen, unter dem Aspekt der Haushaltskonsolidierung mit der
GPA NRW dahingehend zu verhandeln, dass die Rückführung der Eigenbetriebe in
die Kernhaushalte in die Prüfungsschwerpunkte der Gemeinden aufgenommen
werden sollte.
gez. Pracht
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Bürgermeister