Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 451 /X.L.
Datum: 06.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Neubau von zwei Fahrsilos auf dem außerhalb der
Ortslage Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42
zuzustimmen (nachträgliche Genehmigung) und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Auflage,
dass eine Eingrünung des Grundstückes entlang der südlichen Grundstücksgrenze erfolgt.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42 wurden zwei Fahrsilos
errichtet, ohne hierfür die erforderliche Bauerlaubnis einzuholen. Das Grundstück
befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und ist im
Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft“ ausgewiesen.
Es grenzt an die Wirtschaftswege Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 29 und 57 an.
Der landwirtschaftliche Betrieb des Bauherrn ist ein Traditionsbetrieb, dessen
Nachfolge bereits gewährleistet ist. In der Vergangenheit wurde dieser Betrieb
ständig baulich erweitert, so dass im Zuge dieser Baugenehmigungen die Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt
wurde. Als ökologischer Ausgleich sollte in die Stellungnahme gegenüber dem
Kreis Euskirchen als Auflage aufgenommen werden, dass eine Eingrünung des
Grundstückes entlang der südlichen Grundstücksgrenze erfolgt.
Es wird vorgeschlagen, unter diese Auflage das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Im beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes am südlichen Ortsrand
von Roderath in blau markiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister