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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau von zwei Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau von zwei Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 451 /X.L. Datum: 06.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau von zwei Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Neubau von zwei Fahrsilos auf dem außerhalb der Ortslage Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42 zuzustimmen (nachträgliche Genehmigung) und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen mit der Auflage, dass eine Eingrünung des Grundstückes entlang der südlichen Grundstücksgrenze erfolgt. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 42 wurden zwei Fahrsilos errichtet, ohne hierfür die erforderliche Bauerlaubnis einzuholen. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft“ ausgewiesen. Es grenzt an die Wirtschaftswege Gemarkung Roderath, Flur 7 Nr. 29 und 57 an. Der landwirtschaftliche Betrieb des Bauherrn ist ein Traditionsbetrieb, dessen Nachfolge bereits gewährleistet ist. In der Vergangenheit wurde dieser Betrieb ständig baulich erweitert, so dass im Zuge dieser Baugenehmigungen die Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt wurde. Als ökologischer Ausgleich sollte in die Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen als Auflage aufgenommen werden, dass eine Eingrünung des Grundstückes entlang der südlichen Grundstücksgrenze erfolgt. Es wird vorgeschlagen, unter diese Auflage das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Im beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes am südlichen Ortsrand von Roderath in blau markiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister