Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 454 /X.L.
Datum: 07.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in
Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. im Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ die Wegeführung an die topografischen Gegebenheiten anzupassen und dahingehend zu ändern, dass
künftig eine Anbindung an den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ ermöglicht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
wird hiermit gefasst. Der Teilbereich „Brotkiste“ ist als Anlage 1 beigefügt und
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
2. Der Auftrag für die Planerstellung mit Begründung ist an ein Planungsbüro
nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu vergeben.
3. Es wird darüber hinaus beschlossen, eine städtebauliche Entwicklung für einen
Teilbereich zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ zu untersuchen und
mit dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen.
Begründung:
Seit einiger Zeit ist eine starke Baulandnachfrage, insbesondere im Zentralort
Nettersheim zu verzeichnen. Der überwiegende Teil der im Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim befindlichen Grundstücke in Nettersheim konnte inzwischen veräußert werden bzw. es stehen konkrete Grundstücksverhandlungen
kurz vor dem Abschluss. Umso mehr sollte man bemüht sein, weitere Baulandreserven zu erschließen bzw. städtebaulich zu entwickeln.
Nachdem sich im Bereich „Auf Bennfeld“ weitestgehend die gemeindlichen noch
freien Baugrundstücke kurz vor dem Übergang ins private Eigentum befinden, ist
das Augenmerk nunmehr auf den Teilbereich „Brotkiste“ im Bebauungsplangebiet
G 14 zu richten. Die Flächen befinden sich überwiegend im Besitz eines Bauträges, wenige Grundstücke im Privateigentum. Mit dem Bauträger wurden bereits
schon Gespräche zur Erschließung dieses Teilbereichs geführt. Auch wurden
schon grobe Ermittlungen zu den anstehenden Erschließungskosten, insbesondere bezüglich der Entwässerung dieses Teilbereiches durch ein Planungsbüro vorgenommen.
3
Aufgrund der Größe des gesamten Baugebietes „Brotkiste“ ist angedacht, zunächst einen 1. Erschließungsabschnitt zu realisieren. Deutlich wird aber auch,
dass sich die seinerzeitige städtebauliche Planung „Brotkiste“ aufgrund der topografischen Verhältnisse als problematisch darstellt, so dass der Bebauungsplan G
14 in diesem Teilbereich für die nunmehr anstehende Erschließungsplanung eine
andere Variante der Straßenführung erfahren soll. In der kommenden Sitzungsphase soll ein entsprechender Entwurf erarbeitet und vorgestellt werden.
Eine Teilfläche im südlichen Bereich „Brotkiste“ angrenzend an die Bahnhofstraße, die derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, steht auch
nach nochmaligen intensiven Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer
zur baulichen Entwicklung nicht zur Verfügung. Jedoch könnte der Grundstücksteil zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“, welcher derzeit ebenfalls noch
als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, durchaus näher betrachtet werden. Damit müsste die Bauleitplanung jedoch umgestellt werden auch unter dem
Gesichtspunkt der Erschließung. Die Eifelgemeinde Nettersheim sollte deshalb
Untersuchungen anstrengen, inwieweit nicht dort eine städtebauliche Entwicklung
von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht werden kann.
Es wird daher empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ zu fassen und darüber hinaus Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung für das Mitteilteilstück zwischen
„Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ vorzunehmen.
Beigefügt ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“
mit anschließendem Mitteilteilstück in Richtung „Zur Klosterquelle“.
gez. Pracht
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Bürgermeister