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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 454 /X.L. Datum: 07.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. im Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ die Wegeführung an die topografischen Gegebenheiten anzupassen und dahingehend zu ändern, dass künftig eine Anbindung an den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ ermöglicht werden kann. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Der Teilbereich „Brotkiste“ ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. 2. Der Auftrag für die Planerstellung mit Begründung ist an ein Planungsbüro nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu vergeben. 3. Es wird darüber hinaus beschlossen, eine städtebauliche Entwicklung für einen Teilbereich zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ zu untersuchen und mit dem Eigentümer entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Seit einiger Zeit ist eine starke Baulandnachfrage, insbesondere im Zentralort Nettersheim zu verzeichnen. Der überwiegende Teil der im Eigentum der Eifelgemeinde Nettersheim befindlichen Grundstücke in Nettersheim konnte inzwischen veräußert werden bzw. es stehen konkrete Grundstücksverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Umso mehr sollte man bemüht sein, weitere Baulandreserven zu erschließen bzw. städtebaulich zu entwickeln. Nachdem sich im Bereich „Auf Bennfeld“ weitestgehend die gemeindlichen noch freien Baugrundstücke kurz vor dem Übergang ins private Eigentum befinden, ist das Augenmerk nunmehr auf den Teilbereich „Brotkiste“ im Bebauungsplangebiet G 14 zu richten. Die Flächen befinden sich überwiegend im Besitz eines Bauträges, wenige Grundstücke im Privateigentum. Mit dem Bauträger wurden bereits schon Gespräche zur Erschließung dieses Teilbereichs geführt. Auch wurden schon grobe Ermittlungen zu den anstehenden Erschließungskosten, insbesondere bezüglich der Entwässerung dieses Teilbereiches durch ein Planungsbüro vorgenommen. 3 Aufgrund der Größe des gesamten Baugebietes „Brotkiste“ ist angedacht, zunächst einen 1. Erschließungsabschnitt zu realisieren. Deutlich wird aber auch, dass sich die seinerzeitige städtebauliche Planung „Brotkiste“ aufgrund der topografischen Verhältnisse als problematisch darstellt, so dass der Bebauungsplan G 14 in diesem Teilbereich für die nunmehr anstehende Erschließungsplanung eine andere Variante der Straßenführung erfahren soll. In der kommenden Sitzungsphase soll ein entsprechender Entwurf erarbeitet und vorgestellt werden. Eine Teilfläche im südlichen Bereich „Brotkiste“ angrenzend an die Bahnhofstraße, die derzeit noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, steht auch nach nochmaligen intensiven Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer zur baulichen Entwicklung nicht zur Verfügung. Jedoch könnte der Grundstücksteil zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“, welcher derzeit ebenfalls noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, durchaus näher betrachtet werden. Damit müsste die Bauleitplanung jedoch umgestellt werden auch unter dem Gesichtspunkt der Erschließung. Die Eifelgemeinde Nettersheim sollte deshalb Untersuchungen anstrengen, inwieweit nicht dort eine städtebauliche Entwicklung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht werden kann. Es wird daher empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ zu fassen und darüber hinaus Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklung für das Mitteilteilstück zwischen „Brotkiste“ und „Zur Klosterquelle“ vorzunehmen. Beigefügt ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ mit anschließendem Mitteilteilstück in Richtung „Zur Klosterquelle“. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister