Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 471-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
05.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 471-IX
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstücke 214 und 303 (Größe 2.565qm) liegen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“. Die Grundstücke sind entlang der
Straße „Auf dem Schelles“ mit Wohnhäusern bebaut. Auf den rückwärtigen Flächen „Im
Harthgarten“. sind keine Baugrenzen ausgewiesen, so dass hier keine Gebäude errichtet werden
können.
Die Eigentümer haben nun eine Änderung der baulichen Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke
beantragt. Um eine Bebauung zu ermöglichen, sollen in einem vereinfachten Änderungsverfahren
die Festsetzungen entsprechend geändert werden.
Im beigefügten Entwurf sind Baugrenzen dargestellt; diese orientieren sich an den Baugrenzen
der benachbarten Grundstücke.
Weitere Änderungen, insbesondere im Bezug auf dass Maß der möglichen Ausnutzung
(GRZ/GFZ) sind nicht geplant.
Auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen könnten die Verfahren gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sollte intensiv mit den Anwohnern im Bereich Harthgarten
gesprochen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Planungskosten werden von den Antragstellern übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es wird eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen –
Süd“ für die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstücke 214 und 303 durchzuführen. Die
Grundstücke liegen im Bereich der Straßen „Auf dem Schelles“/Im Harthgarten. Die betroffenen
Flächen sind im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden als Entwurf zur 7. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen - Süd“ beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.