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Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
69 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 471-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Nöthen-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 471-IX 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstücke 214 und 303 (Größe 2.565qm) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen-Süd“. Die Grundstücke sind entlang der Straße „Auf dem Schelles“ mit Wohnhäusern bebaut. Auf den rückwärtigen Flächen „Im Harthgarten“. sind keine Baugrenzen ausgewiesen, so dass hier keine Gebäude errichtet werden können. Die Eigentümer haben nun eine Änderung der baulichen Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke beantragt. Um eine Bebauung zu ermöglichen, sollen in einem vereinfachten Änderungsverfahren die Festsetzungen entsprechend geändert werden. Im beigefügten Entwurf sind Baugrenzen dargestellt; diese orientieren sich an den Baugrenzen der benachbarten Grundstücke. Weitere Änderungen, insbesondere im Bezug auf dass Maß der möglichen Ausnutzung (GRZ/GFZ) sind nicht geplant. Auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsunterlagen könnten die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sollte intensiv mit den Anwohnern im Bereich Harthgarten gesprochen werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Planungskosten werden von den Antragstellern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es wird eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen – Süd“ für die Grundstücke Gemarkung Nöthen, Flur 9, Flurstücke 214 und 303 durchzuführen. Die Grundstücke liegen im Bereich der Straßen „Auf dem Schelles“/Im Harthgarten. Die betroffenen Flächen sind im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden als Entwurf zur 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Nöthen - Süd“ beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.