Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
249 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
18.02.16, 18:00
Aktualisiert
18.02.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 410 /X.L.
Datum: 18.02.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
23.02.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken;
hier: Sachstandsbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen des nachfolgenden Sachstandsberichts werden zur Kenntnis
genommen.
Sachstand:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat am 19.03.2013 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen wie in der Begründung zur Vorlage (hier: 939/IX. L) dargestellt, zu verfahren.“
Zur Information aus Vorlage 939/IX.L.:
„Im Jahre 2005 ist die Agrarreform der Europäischen Union zur Umsetzung gekommen.
Aufgrund der zum Teil einschneidenden Neuerungen (Entkopplung der bisherigen Förderung von der betrieblichen Produktion etc.) hat damals im Hinblick auf die Vorgehensweise hinsichtlich der gemeindlichen Pachtflächen unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer NRW und der Kreisbauernschaft ein offener Dialog mit den Landwirten stattgefunden.
Hieraus resultierend hat der Gemeinderat dann in seiner Sitzung am 10.05.2005 die
Maßgaben für die weitere Verpachtung festgelegt. Die Kernpunkte lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Landwirte, die bereits Pachtverträge haben (unmittelbar oder über Pflegeverträge), wird eine vorzeitige Pachtverlängerung bis zum 31.10.2013 angeboten.
Der Pächter erhält die Option einer weitergehenden Pachtverlängerung von fünf
Jahren über diesen Zeitpunkt hinaus.
Der derzeit gültige Pachtzins wird bis zum 31.10.2013 festgeschrieben.
3
Mit dem Pachtvertrag wird eine Selbstverpflichtung des Landwirts angestrebt, die
Gemeinde Nettersheim bei ihrer Aufgabenerfüllung in den Bereichen Natur, Landschaft, Wege- und Grünflächen zu unterstützen.
Bislang nicht verpachtete, jedoch grundsätzlich für eine landwirtschaftliche
Nutzung geeignete Flächen sind interessierten ortsansässigen Landwirten zur zusätzlichen Anpachtung anzubieten, damit diese stichtagsgerecht zur Erlangung von
Zahlungsansprüchen eingesetzt werden können.
Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft für die Region sollte die Verpachtung von
landwirtschaftlichen Flächen auch weiterhin möglichst im Sinne der Landwirtschaft gehandhabt werden.“
Seit dem Frühjahr 2014 liegen die Eckpunkte bezüglich der neuen Förderkulisse
vor.
Seitdem wurden die ausgelaufenen Pachtverträge unter Berücksichtigung des
Obengenannten ergebnisoffen mit den Landwirten besprochen und im Hinblick
auf die Selbstverpflichtungen der Landwirte zur Unterstützung der Gemeinde
Nettersheim bei der Aufgabenerfüllung in den Bereichen Natur, Landschaft, Wege- und Grünflächenpflege Maßnahmen definiert und erörtert, die diese im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Flächen in Patenschaft übernehmen könnten. Im
Gegenzug würde seitens der Gemeinde von einer Erhöhung des Pachtzinses für
die Dauer einer neu definierten Pachtzeit abgesehen.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass die Pächter aufgrund ihres oft sehr umfangreichen Fuhrparks mühelos in der Lage sind, derartige Unterhaltungsmaßnahmen
durchzuführen und sich diese bereit erklärt haben, eine „Patenschaft“ für Wegebereiche, Fluter etc. zu übernehmen.
So konnten eine Reihe von abgestimmten Maßnahmen wie z. B. Freischneidearbeiten an Wirtschaftswegen, das Mulchen von Straßenbanketten, die Beseitigung
von Schäden an Wirtschaftswege, die Unterhaltung von Vorflutern etc. durch Ergänzung des Pachtvertrages auf Landwirte im Sinne einer „Patenschaft“ übertragen werden.
4
Aufgrund der Vielzahl der Pachtverträge sind die Verhandlungen bislang jedoch
noch nicht abgeschlossen, so dass die Gemeinde diese unter Zugrundelegung des
Ratsbeschlusses vom 19.03.2013 weiter fortführen wird. Ausgeschlossen von
diesen Verhandlungen sind kleinparzellierte land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Interessierten zum Verkauf angeboten werden sollen (s. hierzu Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2015, Vorl. Nr. 184).
gez. Pracht
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Bürgermeister