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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplan hier: Zusätzliche Betreuung und Einrichtung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
10.02.16, 16:30
Aktualisiert
10.02.16, 16:30
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplan
hier:	Zusätzliche Betreuung und Einrichtung) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplan
hier:	Zusätzliche Betreuung und Einrichtung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Wi Vorlage 385 /X.L. Datum: 10.02.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 16.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbedarfsplan hier: Zusätzliche Betreuung und Einrichtung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, weitere Möglichkeiten zu untersuchen, um auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen Betreuungsangebote zu etablieren. Begründung: In den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Nettersheim sind im laufenden Kindergartenjahr alle Gruppen belegt. Es stehen jedoch weitere Kinder auf der Warteliste, die erst im Kindergartenjahr 2016/2017 oder später einen Kindergartenplatz bekommen können. Um auch in der Übergangszeit bis zum Kindergarteneintritt ein Betreuungsangebot vorzuhalten und die Kinder an die Institution Kindertagesstätte heranzuführen und Kontakte mit anderen Kindern zu ermöglichen, ist geplant, in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen eine Betreuung über Tagesmütter in kind- und altersgerechter Umgebung einzurichten. In besonderen Fällen, z. B. für Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder vergleichbaren Lebenslagen, besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Land NRW (Brückenprojekt) zu erhalten. Der Kreis Euskirchen hat entsprechende Fördermittel für 2016 bereits beantragt. Mit den Fördermitteln können ausgebildete Betreuungspersonen bezahlt werden. Zunächst ist geplant, in der Kindertageseinrichtung Tondorf an zwei Tagen am Nachmittag, wenn weniger Kinder da sind, eine Betreuung einzurichten. In dieser Zeit kann ein Gruppenraum zur Verfügung gestellt werden, so dass auch die notwendige Ausstattung (Spielmöglichkeiten, Wickelbereich und sanitäre Anlagen) bereits vorhanden ist. Wo notwendig, sollte die Beförderung zur Kindertageseinrichtung mit dem Kindergartenbus erfolgen. Darüber hinaus haben sich auf einen Aufruf im Gemeindeblatt mehrere Bürgerinnen gemeldet, die sich gerne in die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien einbringen möchten. Ein Engagement entsprechend der Befähigungen und Interessen, z. B. im Deutschunterricht, wird hier abgestimmt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister