Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
139 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
09.03.16, 11:00
Aktualisiert
09.03.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - Z
Vorlage 408 /X.L.
Datum: 08.03.2016
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umbesetzung von Ausschüssen
hier: Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport sowie
Wahlausschuss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Anstelle von Herrn Volker Domnick wird Herr Siegfried Meyer aus Engelgau gem.
§ 58 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zum sachkundigen Bürger im Ausschuss für
Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport der Gemeinde Nettersheim bestellt.
Für Herrn Ingo Kulle wird Herr Gerhard Stentrup aus Frohngau als stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport sowie im Wahlausschuss bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.02.2015 hat Herr Volker Domnick seinen Rücktritt als
sachkundiger Bürger im Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport der Gemeinde Nettersheim erklärt. Weiterhin hat nun auch Herr Ingo Kulle
aus Tondorf seinen Rücktritt zum 01.03.2016 erklärt (Schreiben vom
10.02.2016), der bisher stellvertretender sachkundiger Bürger im Ausschuss für
Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport sowie stellvertretender sachkundiger
Bürger im Wahlausschuss gewesen ist.
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22.02.2016 vorgeschlagen, Herrn Siegfried Meyer als sachkundigen Bürger im Ausschuss für Schule, Familie, Jugend,
Soziales und Sport zu bestellen sowie Herrn Gerhard Stentrup als stellv. sachkundigen Bürger im Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
sowie weiterhin im Wahlausschuss zu bestellen.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2b GO NRW ist der Rat für die Wahl der Mitglieder der
Ausschüsse zuständig. Die Ratsmitglieder wählen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1
i.V.m. § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Ausschussmitglieder.
gez. Pracht
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Bürgermeister