Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
218 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 13:00
Aktualisiert
11.02.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 300 /X.L. Z.1
Datum: 27.01.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kleinspielfeld Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Die nachfolgenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Sachstand:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 300):
„Der Gemeinderat beschließt, die Konzeption zur Umwandlung des Kleinspielfeldes am
Sportzentrum in Nettersheim zu einem Erlebnisparcours (Woodcamp) unter Beteiligung
der gemeindlichen Sportvereine, der Nachbarschaft und der Träger öffentlicher Belange
weiterzuentwickeln.“
Des Weiteren hat er in dieser Sitzung in Bezug auf den angrenzend an das Sportzentrum rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan G 14 u. a. beschlossen,
„eine
Untersuchung
der
Geräuschimmissionen,
ausgehend
von
der
Sportanlage
Nettersheim vornehmen zu lassen, um sich hieraus evtl. ergebenden Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können.“
Das Gutachten wurde unmittelbar in Auftrag gegeben. Aufgabenstellung im Gutachten war, die Geräusche von der mit Kunstrasen nachgerüsteten Sportanlage
anhand der Spiel- und Trainingszeiten zu ermitteln und zu beurteilen. Des Weiteren sollte eine Untersuchung der bislang wenig genutzten Kleinspielfeldfläche, auf
der ein Erlebnisparcours „Woodcamp“ vorgesehen ist, erfolgen. Die Betrachtung
sollte so vorgenommen werden, dass sowohl dieser Hindernisparcours als auch
die Sportanlage insgesamt unter Zuschauerbeteiligung genutzt werden.
Darüber hinaus wurde parallel zur beauftragten Geräuschuntersuchung mit den
Pächtern des Schützenplatzes Kontakt aufgenommen um abzustimmen, inwieweit
diese auch an einem alternativen Standort für das geplante Woodcamp offen
sind. Dem wurde zugestimmt, so dass zwischenzeitlich dahingehende Untersuchungen vorgenommen wurden. Das Vorhaben auf dem Kleinspielfeld wurde auf-
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grund dessen zurückgenommen und soll nunmehr an anderer Stelle realisiert
werden.
Damit wird den Bedenken der Anwohner des Sportzentrums, die diese in einem
Schreiben an die Gemeinde in Bezug auf die künftige Nutzung der Kleinspielfelder
formuliert haben, Rechnung getragen. In einem anstehenden Bürgertermin zur
Bauleitplanung werden die Anwohner entsprechend informiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister