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Beschlussvorlage (Kleinspielfeld Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
218 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 13:00
Aktualisiert
11.02.16, 13:00
Beschlussvorlage (Kleinspielfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Kleinspielfeld Nettersheim) Beschlussvorlage (Kleinspielfeld Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 300 /X.L. Z.1 Datum: 27.01.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kleinspielfeld Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die nachfolgenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sachstand: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 300): „Der Gemeinderat beschließt, die Konzeption zur Umwandlung des Kleinspielfeldes am Sportzentrum in Nettersheim zu einem Erlebnisparcours (Woodcamp) unter Beteiligung der gemeindlichen Sportvereine, der Nachbarschaft und der Träger öffentlicher Belange weiterzuentwickeln.“ Des Weiteren hat er in dieser Sitzung in Bezug auf den angrenzend an das Sportzentrum rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan G 14 u. a. beschlossen, „eine Untersuchung der Geräuschimmissionen, ausgehend von der Sportanlage Nettersheim vornehmen zu lassen, um sich hieraus evtl. ergebenden Lärmschutzmaßnahmen festsetzen zu können.“ Das Gutachten wurde unmittelbar in Auftrag gegeben. Aufgabenstellung im Gutachten war, die Geräusche von der mit Kunstrasen nachgerüsteten Sportanlage anhand der Spiel- und Trainingszeiten zu ermitteln und zu beurteilen. Des Weiteren sollte eine Untersuchung der bislang wenig genutzten Kleinspielfeldfläche, auf der ein Erlebnisparcours „Woodcamp“ vorgesehen ist, erfolgen. Die Betrachtung sollte so vorgenommen werden, dass sowohl dieser Hindernisparcours als auch die Sportanlage insgesamt unter Zuschauerbeteiligung genutzt werden. Darüber hinaus wurde parallel zur beauftragten Geräuschuntersuchung mit den Pächtern des Schützenplatzes Kontakt aufgenommen um abzustimmen, inwieweit diese auch an einem alternativen Standort für das geplante Woodcamp offen sind. Dem wurde zugestimmt, so dass zwischenzeitlich dahingehende Untersuchungen vorgenommen wurden. Das Vorhaben auf dem Kleinspielfeld wurde auf- 3 grund dessen zurückgenommen und soll nunmehr an anderer Stelle realisiert werden. Damit wird den Bedenken der Anwohner des Sportzentrums, die diese in einem Schreiben an die Gemeinde in Bezug auf die künftige Nutzung der Kleinspielfelder formuliert haben, Rechnung getragen. In einem anstehenden Bürgertermin zur Bauleitplanung werden die Anwohner entsprechend informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister