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Mitteilungsvorlage (Verbundweite Einführung des SchülerTickets im VRS)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
03.02.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.01.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-32-00 Nr. der Ratsdrucksache: 414-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 08.02.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Verbundweite Einführung des SchülerTickets im VRS __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Rahmen von Planungen zur wirtschaftlichen Schülerbeförderung durch den Kreis Euskirchen und mit Unterstützung der Planungsgesellschaft Verkehr Köln (PGV) fanden seit November 2010 Informationsveranstaltungen für die Kommunen im Kreis Euskirchen statt, die die Einführung eines verbundweiten SchülerTickets zum Ziel haben. Hierzu hat der Verkehrsverbund eine Vorab-Information zur geplanten flächendeckenden Einführung des Fakultativmodells vorgelegt, die als Anlage 1 dieser Ratsdrucksache beigefügt ist. Am 01.02.2011 fand eine Informationsveranstaltung beim Kreis Euskirchen für die betroffenen Kommunen statt, in der neben Herrn Landrat Rosenke auch der zuständige Geschäftsführer der VRS GmbH (Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH), Herr Dr. Schmidt-Freitag, sowie die Herren Puderbach und Jacobs von der RVK für Fragen der anwesenden Vertreter der Kommunen zur Verfügung standen. Die anwesenden Vertreter aus Kommunalverwaltungen und Politik wurden darüber informiert, dass die konkrete Einführung des SchülerTickets in den zuständigen Gremien des VRS voraussichtlich bereits am 04.02.2011 beschlossen werde. Weiterhin wurde mitgeteilt, in welcher Seite 2 von Ratsdrucksache 414-IX Standortkategorie die betroffenen Kommunen des Kreises Euskirchen eingestuft würden und – abweichend des in der Vorab-Information der VRS aufgeführten Entwurfs – wurde die festgelegte Höhe der Preise der SchülerTickets für die betroffenen Schülerinnen und Schüler genannt. Schülerinnen und Schüler, die Schulen in der Stadt Bad Münstereifel besuchen und denen bereits heute ein SchülerJahresTicket zur Verfügung steht, würden folgende Kosten bei Abnahme des SchülerTickets entstehen: Einstufung der Stadt Bad Münstereifel in Standortkategorie 2 Weiterführende Schulen 1. Kind 6,00 € 2. Kind 3,00 € Selbstzahler 23,90 € Grundschulen 1. Kind 2. Kind Selbstzahler 4,80 € 2,40 € 19,10 € Als Selbstzahler sind die Schülerinnen und Schüler zu verstehen, denen nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zusteht, weil es z.B. an der entsprechenden Entfernungsvoraussetzung gem. § 5 Abs. 2 Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfkVO) fehlt. Gleichzeitig würden die bisher erhältlichen SchülerjahresTickets und JuniorTickets zum Schuljahresbeginn 2011/2012 ersatzlos vom Markt genommen. Herr Dr. Schmidt-Freitag erklärte weiterhin, dass eine Beteiligung der Grundschüler nicht zwingend erforderlich ist. Aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel ergibt sich insoweit noch Klärungsbedarf für einzelne Grundschülerinnen und –schüler, die bereits heute den ÖPNV nutzen. Auf Nachfrage erläuterte Herr Dr. Schmidt-Freitag, dass die aus den Nachbarkommunen bisher teilfahrberechtigten Schülerinnen und Schüler, für die die städtischen Schulen nicht die nächstgelegenen Schulen sind, als freifahrberechtigte Personen und nicht als Selbstzahler zu behandeln sind. So zahlt z.B. ein aus Euskirchen stammender Schüler, der eine weiterführende Schule in Bad Münstereifel besucht, für das SchülerTicket 6,00 €. Besuchte er eine Schule in Euskirchen, fielen monatlich 12,00 € an. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Abwicklung, d.h. die Einziehung der monatlichen Kosten für das Vorhalten der SchülerTickets, durch die RVK erfolgen werde. Vertreter der RVK werden ab 07.02.2011 – entsprechende Beschlüsse durch die Gremien des VRS vorausgesetzt – zur Abstimmung des weiteren Verfahrens in Kontakt mit den Kommunen treten. Folgender zeitlicher Ablauf wäre vorstellbar: - - Die RVK wendet sich an Schulträger und Schulleitungen zwecks organisatorischer und terminlicher Abstimmung örtlicher Informationsveranstaltungen. Ziel ist die Information und Meinungsbildung auf Seiten der Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. deren schulische Interessenvertretungen. In einer groß angelegten medialen Werbeaktion versucht die RVK, Eltern und Erziehungsberechtigte von den Vorteilen des SchülerTickets zu überzeugen. Vor einer Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss ist es nach Auffassung der Verwaltung erforderlich, zumindest ein tendenzielles Meinungsbild zu haben. Ob dies eine gesonderte Elternbefragung erfordert, muss sich noch erweisen. Eine Entscheidung ist in jedem Fall noch vor Beginn der Sommerferien 2011 herbeizuführen. Seite 3 von Ratsdrucksache 414-IX 2. Rechtliche Würdigung Die Entscheidung über die Abnahme von SchülerTickets liegt zum einen im Willen der Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler und zum andern ist der Beschluss des Schulträgers erforderlich, der gem. § 3 Satz 1 SchfkVO im Rahmen der Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet. Die Abnahme der SchülerTickets wird in einem Vertrag geregelt werden, der zwischen dem Schulträger und dem Verkehrsunternehmen (RVK) zu schließen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Bei der Einführung des SchülerTickets würde der jetzt vorhandene Bestand der abgenommenen SchülerjahresTickets für den durch die Stadt zu leistenden Sockelbetrag für SchülerTickets ermittelt. Demzufolge würde sich der zu zahlende Aufwand für die Stadt nicht verändern. Mit der Abnahme von mehr oder weniger SchülerTickets erhöht oder verringert sich der Sockelbetrag entsprechend. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen S. Ziff. 5. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Sofern der Schulträger die Einführung des SchülerTickets verweigert, verbleibt den Eltern die Inanspruchnahme optionaler (teurerer) Tarife (Einzel-, Vierer-, ZeitTickets). Eine solche Entscheidung führt beim Schulträger wegen notwendiger Einzelabrechnungen zu einer erheblich personalintensiveren Sachbearbeitung und verursacht voraussichtlich auch höhere Erstattungszahlungen an die Eltern und Erziehungsberechtigten. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.