Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
08.02.2011
Erstellt
03.02.11, 18:01
Aktualisiert
03.02.11, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.01.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-32-00
Nr. der Ratsdrucksache: 414-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
08.02.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Verbundweite Einführung des SchülerTickets im VRS
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Im Rahmen von Planungen zur wirtschaftlichen Schülerbeförderung durch den Kreis Euskirchen
und mit Unterstützung der Planungsgesellschaft Verkehr Köln (PGV) fanden seit November 2010
Informationsveranstaltungen für die Kommunen im Kreis Euskirchen statt, die die Einführung eines
verbundweiten SchülerTickets zum Ziel haben.
Hierzu hat der Verkehrsverbund eine Vorab-Information zur geplanten flächendeckenden
Einführung des Fakultativmodells vorgelegt, die als Anlage 1 dieser Ratsdrucksache beigefügt ist.
Am 01.02.2011 fand eine Informationsveranstaltung beim Kreis Euskirchen für die betroffenen
Kommunen statt, in der neben Herrn Landrat Rosenke auch der zuständige Geschäftsführer der
VRS GmbH (Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH), Herr Dr. Schmidt-Freitag, sowie die Herren
Puderbach und Jacobs von der RVK für Fragen der anwesenden Vertreter der Kommunen zur
Verfügung standen.
Die anwesenden Vertreter aus Kommunalverwaltungen und Politik wurden darüber informiert, dass
die konkrete Einführung des SchülerTickets in den zuständigen Gremien des VRS voraussichtlich
bereits am 04.02.2011 beschlossen werde. Weiterhin wurde mitgeteilt, in welcher
Seite 2 von Ratsdrucksache 414-IX
Standortkategorie die betroffenen Kommunen des Kreises Euskirchen eingestuft würden und –
abweichend des in der Vorab-Information der VRS aufgeführten Entwurfs – wurde die festgelegte
Höhe der Preise der SchülerTickets für die betroffenen Schülerinnen und Schüler genannt.
Schülerinnen und Schüler, die Schulen in der Stadt Bad Münstereifel besuchen und denen bereits
heute ein SchülerJahresTicket zur Verfügung steht, würden folgende Kosten bei Abnahme des
SchülerTickets entstehen:
Einstufung der Stadt Bad Münstereifel in Standortkategorie 2
Weiterführende Schulen
1. Kind
6,00 €
2. Kind
3,00 €
Selbstzahler
23,90 €
Grundschulen
1. Kind
2. Kind
Selbstzahler
4,80 €
2,40 €
19,10 €
Als Selbstzahler sind die Schülerinnen und Schüler zu verstehen, denen nach der
Schülerfahrkostenverordnung NRW kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zusteht, weil es
z.B.
an
der
entsprechenden
Entfernungsvoraussetzung
gem.
§
5
Abs.
2
Schülerfahrkostenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SchfkVO) fehlt.
Gleichzeitig würden die bisher erhältlichen SchülerjahresTickets und JuniorTickets zum
Schuljahresbeginn 2011/2012 ersatzlos vom Markt genommen.
Herr Dr. Schmidt-Freitag erklärte weiterhin, dass eine Beteiligung der Grundschüler nicht zwingend
erforderlich ist. Aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel ergibt sich insoweit noch Klärungsbedarf für
einzelne Grundschülerinnen und –schüler, die bereits heute den ÖPNV nutzen.
Auf Nachfrage erläuterte Herr Dr. Schmidt-Freitag, dass die aus den Nachbarkommunen bisher
teilfahrberechtigten Schülerinnen und Schüler, für die die städtischen Schulen nicht die
nächstgelegenen Schulen sind, als freifahrberechtigte Personen und nicht als Selbstzahler zu
behandeln sind. So zahlt z.B. ein aus Euskirchen stammender Schüler, der eine weiterführende
Schule in Bad Münstereifel besucht, für das SchülerTicket 6,00 €. Besuchte er eine Schule in
Euskirchen, fielen monatlich 12,00 € an.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Abwicklung, d.h. die Einziehung der monatlichen Kosten
für das Vorhalten der SchülerTickets, durch die RVK erfolgen werde.
Vertreter der RVK werden ab 07.02.2011 – entsprechende Beschlüsse durch die Gremien des
VRS vorausgesetzt – zur Abstimmung des weiteren Verfahrens in Kontakt mit den Kommunen
treten.
Folgender zeitlicher Ablauf wäre vorstellbar:
-
-
Die RVK wendet sich an Schulträger und Schulleitungen zwecks organisatorischer und
terminlicher Abstimmung örtlicher Informationsveranstaltungen. Ziel ist die Information und
Meinungsbildung auf Seiten der Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. deren schulische
Interessenvertretungen.
In einer groß angelegten medialen Werbeaktion versucht die RVK, Eltern und
Erziehungsberechtigte von den Vorteilen des SchülerTickets zu überzeugen.
Vor einer Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss ist es nach Auffassung der
Verwaltung erforderlich, zumindest ein tendenzielles Meinungsbild zu haben. Ob dies eine
gesonderte Elternbefragung erfordert, muss sich noch erweisen. Eine Entscheidung ist in
jedem Fall noch vor Beginn der Sommerferien 2011 herbeizuführen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 414-IX
2. Rechtliche Würdigung
Die Entscheidung über die Abnahme von SchülerTickets liegt zum einen im Willen der Eltern der
betroffenen Schülerinnen und Schüler und zum andern ist der Beschluss des Schulträgers
erforderlich, der gem. § 3 Satz 1 SchfkVO im Rahmen der Verordnung über Art und Umfang der
Schülerbeförderung entscheidet.
Die Abnahme der SchülerTickets wird in einem Vertrag geregelt werden, der zwischen dem
Schulträger und dem Verkehrsunternehmen (RVK) zu schließen ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei der Einführung des SchülerTickets würde der jetzt vorhandene Bestand der abgenommenen
SchülerjahresTickets für den durch die Stadt zu leistenden Sockelbetrag für SchülerTickets
ermittelt. Demzufolge würde sich der zu zahlende Aufwand für die Stadt nicht verändern.
Mit der Abnahme von mehr oder weniger SchülerTickets erhöht oder verringert sich der
Sockelbetrag entsprechend.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
S. Ziff. 5.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Sofern der Schulträger die Einführung des SchülerTickets verweigert, verbleibt den Eltern die
Inanspruchnahme optionaler (teurerer) Tarife (Einzel-, Vierer-, ZeitTickets). Eine solche
Entscheidung führt beim Schulträger wegen notwendiger Einzelabrechnungen zu einer erheblich
personalintensiveren Sachbearbeitung und verursacht voraussichtlich auch höhere
Erstattungszahlungen an die Eltern und Erziehungsberechtigten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.