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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
27.11.15, 09:00
Aktualisiert
27.11.15, 09:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 366 /X.L. Datum: 26.11.2015 ERWEITERUNG An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den Beschluss vom 16.12.2014 bezüglich der Gebühren für geschlossene Gruben für das Jahr 2016 aufzuheben. Weiterhin beschließt der Rat, auf der Grundlage der der Vorlage 366 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim die Gebühr für die Entsorgung der geschlossenen Gruben für das Jahr 2016 von derzeit 4,24 €/cbm Frischwasserbezug auf 5,48 €/cbm Frischwasserbezug neu festzusetzen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben: 4,24 €/cbm Frischwasserbezug b) Kleinkläranlagen: 1,88 €/cbm Frischwasserbezug Auf dieser Grundlage war zunächst für das Jahr 2016 für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen keine Gebührenanpassung vorgesehen. Wie sich jedoch zum Ende des Jahres 2015 zeigt, ist bei der Entsorgung der geschlossenen Gruben eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Dies ist damit begründet, dass die geschlossenen Gruben nach Bedarf und somit mehrfach jährlich ausgefahren und zur Kläranlage in Nettersheim/Urft entsorgt werden müssen. Die anfallenden Transportkosten können nicht mehr durch den bisherigen Gebührensatz von 4,24 €/cbm Frischwasserbezug abgedeckt werden, so dass für das Jahr 2016 entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung eine Gebührenanpassung erforderlich wird. Von der Gebührenerhöhung sind derzeit 25 Anlagen innerhalb des Gemeindegebietes betroffen. Die geschlossenen Gruben befinden sich ausschließlich im Außenbereich, so dass die jeweiligen Grundstückseigentümer entgegen den übrigen 3 Gebührenzahlern bei innerörtlichen Grundstücken keine Niederschlagswassergebühr zu entrichten haben. Des Weiteren haben diese Grundstückseigentümer bisher auch keinen Kanalvollanschlussbeitrag gezahlt, da eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation nicht gegeben ist. Da der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen hat, die Gebühr für geschlossene Gruben für das Jahr 2016 mit 4,24 €/cbm Frischwasserbezug festzusetzen, ist der Beschluss für diese Gebührenfestsetzung aufzuheben. Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen bleibt entsprechend dem Beschluss für das Jahr 2016 bei 1,88 €/cbm Frischwasserbezug unverändert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister