Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
27.11.15, 09:00
Aktualisiert
27.11.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 366 /X.L.
Datum: 26.11.2015
ERWEITERUNG
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Beschluss vom 16.12.2014 bezüglich der Gebühren für
geschlossene Gruben für das Jahr 2016 aufzuheben.
Weiterhin beschließt der Rat, auf der Grundlage der der Vorlage 366 beigefügten
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim die Gebühr für
die Entsorgung der geschlossenen Gruben für das Jahr 2016 von derzeit 4,24
€/cbm Frischwasserbezug auf 5,48 €/cbm Frischwasserbezug neu festzusetzen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 die Gebühren für die Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben:
4,24 €/cbm Frischwasserbezug
b) Kleinkläranlagen:
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
Auf dieser Grundlage war zunächst für das Jahr 2016 für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen keine Gebührenanpassung vorgesehen. Wie
sich jedoch zum Ende des Jahres 2015 zeigt, ist bei der Entsorgung der geschlossenen Gruben eine Gebührenerhöhung unumgänglich. Dies ist damit begründet,
dass die geschlossenen Gruben nach Bedarf und somit mehrfach jährlich ausgefahren und zur Kläranlage in Nettersheim/Urft entsorgt werden müssen. Die anfallenden Transportkosten können nicht mehr durch den bisherigen Gebührensatz
von 4,24 €/cbm Frischwasserbezug abgedeckt werden, so dass für das Jahr 2016
entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung eine Gebührenanpassung erforderlich wird.
Von der Gebührenerhöhung sind derzeit 25 Anlagen innerhalb des Gemeindegebietes betroffen. Die geschlossenen Gruben befinden sich ausschließlich im Außenbereich, so dass die jeweiligen Grundstückseigentümer entgegen den übrigen
3
Gebührenzahlern bei innerörtlichen Grundstücken keine Niederschlagswassergebühr zu entrichten haben.
Des Weiteren haben diese Grundstückseigentümer bisher auch keinen Kanalvollanschlussbeitrag gezahlt, da eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation nicht gegeben ist.
Da der Rat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen hat, die Gebühr für geschlossene Gruben für das Jahr 2016 mit 4,24 €/cbm Frischwasserbezug festzusetzen, ist der Beschluss für diese Gebührenfestsetzung aufzuheben. Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen bleibt entsprechend dem Beschluss für das Jahr 2016 bei 1,88 €/cbm Frischwasserbezug unverändert.
gez. Pracht
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Bürgermeister