Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 306/2012
Az.: 81 06-30
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
20.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:
Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
337.800,00 €
725.500.00 €
Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
471.879,00 €
Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Ertrag in Höhe von
mit einem Aufwand in Höhe von
55.500,00 €
289.500,00 €
Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
245.000,00 €
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
370.000 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und
Freibäder- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Hallenbad:
Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan 2013. Es wird
im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2011 abgestellt.
Wie auch in den übrigen Betriebszweigen ist in diesem Jahr erstmalig der planmäßige Ansatz
für die jährliche Rückstellung der Pension ausgewiesen.
Im Vermögensplan wird lediglich ein Betrag von 10.000 Euro vorgesehen um nötigenfalls
wirtschaftliche Ersatzbeschaffungen für Pumpen o.ä. vornehmen zu können. Sofern eine
größere Investition erforderlich wird, (z.B. Defekt Hubboden) muss diese über die
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln finanziert werden.
Das Hallenbad ist hinsichtlich der Einrichtungen zum Brandschutz geprüft worden. Die sich
aus dem Gutachten ergebenden Erfordernisse werden jedoch als Aufwand im Jahr des
Anfalls zu verbuchen sein, so dass keine Berücksichtigung im Vermögensplan erfolgt. Um das
Gebäude auf die brandschutzrechtlichen Erfordernisse zu ertüchtigen, wird ein Betrag in der
Größenordnung von rd. 20.000 Euro erforderlich werden.
Freibad:
Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf liegen die Ansätze sowohl im
Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der
Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus
die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad
besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat seinerzeit der Übertragung des Betriebes des Freibades
Kierdorf an die gleichnamige Freibadinitiative unter der Prämisse zugestimmt, dass dem
Eigenbetrieb „Freibäder“ keine weiteren Kosten aus dem Bad entstehen. Letztlich ist dies
bislang, bis auf die Kosten aus Abschreibung und Zinsen – welche auch nach tatsächlicher
Schließung des Bades ebenfalls anfallen würden-, so eingehalten worden. Der Rat hat daher
der grundsätzlichen Stellung eines(r) Fachangestellten für Bäder durch den Eigenbetrieb
zugestimmt.
Infolge krankheitsbedingter Ausfälle in den Bädern konnte in den zurückliegenden Monaten
das Frühschwimmen nicht immer gewährleistet werden. Die Personalsuche in Bezug auf
Ersatzkräfte gestaltete sich ausgesprochen schwierig, da auf dem Markt kaum
Fachangestellte für befristete Beschäftigungen zu finden sind.
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Nachdem eine Mitarbeiterin nun in ein anderes Tätigkeitsfeld bei der Stadt gewechselt ist und
ein Mitarbeiter des Bäderpersonals auch auf absehbare Zeit noch krankheitsbedingt nicht voll
einsatzfähig sein wird, beabsichtigt die Betriebsleitung ein derzeit noch befristetes
Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln.
Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine
von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €.
Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro
gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar
eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag.
Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem
Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung
ausgeglichen.
(Dr. Rips)
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