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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 306/2012 Az.: 81 06-30 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 20.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2013 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 337.800,00 € 725.500.00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 471.879,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 55.500,00 € 289.500,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 245.000,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. 370.000 € Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Erfolgsplan 2013. Es wird im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Jahrsabschlusses 2011 abgestellt. Wie auch in den übrigen Betriebszweigen ist in diesem Jahr erstmalig der planmäßige Ansatz für die jährliche Rückstellung der Pension ausgewiesen. Im Vermögensplan wird lediglich ein Betrag von 10.000 Euro vorgesehen um nötigenfalls wirtschaftliche Ersatzbeschaffungen für Pumpen o.ä. vornehmen zu können. Sofern eine größere Investition erforderlich wird, (z.B. Defekt Hubboden) muss diese über die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln finanziert werden. Das Hallenbad ist hinsichtlich der Einrichtungen zum Brandschutz geprüft worden. Die sich aus dem Gutachten ergebenden Erfordernisse werden jedoch als Aufwand im Jahr des Anfalls zu verbuchen sein, so dass keine Berücksichtigung im Vermögensplan erfolgt. Um das Gebäude auf die brandschutzrechtlichen Erfordernisse zu ertüchtigen, wird ein Betrag in der Größenordnung von rd. 20.000 Euro erforderlich werden. Freibad: Durch den Wegfall der Zuständigkeit für das Freibad Kierdorf liegen die Ansätze sowohl im Erfolgsplan als auch im Vermögensplan deutlich unter denen der Vorjahre. Aus der Buchhaltung wurden daher die Aufwendungen für das Freibad Lechenich separiert und hieraus die entsprechenden Kostengrößen gebildet. Ein konkreter Sanierungsbedarf für das Bad besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht. Der Rat der Stadt Erftstadt hat seinerzeit der Übertragung des Betriebes des Freibades Kierdorf an die gleichnamige Freibadinitiative unter der Prämisse zugestimmt, dass dem Eigenbetrieb „Freibäder“ keine weiteren Kosten aus dem Bad entstehen. Letztlich ist dies bislang, bis auf die Kosten aus Abschreibung und Zinsen – welche auch nach tatsächlicher Schließung des Bades ebenfalls anfallen würden-, so eingehalten worden. Der Rat hat daher der grundsätzlichen Stellung eines(r) Fachangestellten für Bäder durch den Eigenbetrieb zugestimmt. Infolge krankheitsbedingter Ausfälle in den Bädern konnte in den zurückliegenden Monaten das Frühschwimmen nicht immer gewährleistet werden. Die Personalsuche in Bezug auf Ersatzkräfte gestaltete sich ausgesprochen schwierig, da auf dem Markt kaum Fachangestellte für befristete Beschäftigungen zu finden sind. -2- Nachdem eine Mitarbeiterin nun in ein anderes Tätigkeitsfeld bei der Stadt gewechselt ist und ein Mitarbeiter des Bäderpersonals auch auf absehbare Zeit noch krankheitsbedingt nicht voll einsatzfähig sein wird, beabsichtigt die Betriebsleitung ein derzeit noch befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €. Durch den Wegfall des Badebetriebes in Kierdorf wurde diese Pauschale um 90.000,- Euro gekürzt und beträgt nunmehr lediglich 135.020,- Euro. Mithin ergibt sich bereits unmittelbar eine Entlastung des kommunalen Haushalts um diesen Betrag. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. (Dr. Rips) -3-