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Beschlussvorlage (Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 21:00
Aktualisiert
09.06.16, 21:00
Beschlussvorlage (Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen) Beschlussvorlage (Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen) Beschlussvorlage (Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 435 /X.L. Datum: 09.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der beantragten Verkehrsanordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung beschließt der Gemeinderat die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Burgstraße sowie in der Urgasse in Marmagen. Begründung: Die Anlieger der Burgstraße und Webergasse in Marmagen beklagen seit Jahren den zunehmenden Durchgangsverkehr. Die Verbindung Webergasse-Burgstraße wird beidseitig vor allem von auswärtigen Verkehrsteilnehmern als „Abkürzung“ der Wegstrecke in die Richtungen Urft (Eifelhöhenklinik), Wahlen/Steinfeld und umgekehrt Richtung Milzenhäusschen gewählt. In der Verkehrsschau am 16.02.2016 wurde die Thematik beraten und verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der Situation für die betroffenen Anlieger erarbeitet. Mit Vorlage 403 X.L. wurde über die Ergebnisse der Verkehrsschau informiert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 den Bürgermeister beauftragt, die ergangene Verkehrsanordnung entsprechend umzusetzen. Geplant war zunächst, im Kreuzungsbereich Burgstraße/Webergasse/Urgasse die bestehende Vorfahrtsregelung zu ändern und eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ unter Aufbringung von „Haifischzähnen“ einzuführen. In einer am 01.06.2016 durchgeführten Bürgerversammlung (27 Teilnehmer) wurden die betroffenen Anlieger der Burgstraße, Webergasse und Urgasse über die geplante Neuregelung informiert. Bei Vorstellung der geplanten Neuregelung der Vorfahrtssituation sprachen sich fast alle Anwesenden gegen die beabsichtigte Neuregelung aus, man verspricht sich durch diese Regelung keine wesentliche Verbesserung der Situation. Wir bereits in Vorlage 403 als weiteren Lösungsweg angedeutet, wurde den Anliegern eine Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen. Ausgehend von der Kölner Straße soll die Einbahnstraße bis zum Kreuzungsbereich Burgstraße/Urgasse/Webergasse eingerichtet werden. Mit einer derartigen Regelung erklärten sich die Anwesenden fast ausnahmslos einverstanden. Die Anlieger erhoffen sich durch diese Verkehrsregelung einen merklichen Rückgang des Durchgangsverkehrs. Ebenfalls wurde vorgeschlagen, die Urgasse als Einbahnstraße ausgehend von der Mühlenstraße bis zum Kreuzungsbereich Burgstraße/Urgasse/Webergasse einzurichten, da die Anlieger der Urgasse befürchten, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Urgasse bei Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße erhöht. In einem weiteren Termin mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei am 08.06.2016 wurde die beantragte Verkehrsanordnung hinsichtlich der Einrichtung der Einbahnstraße in der Burgstraße befürwortet, die notwendige Verkehrsanordnung wird kurzfristig erteilt. Im Termin wurde Wert darauf gelegt, dass auch die bereits verfügte Neuregelung der Vorfahrtssituation beibehalten wird. 3 Ergänzend wurde festgelegt, dass Radfahrer weiterhin die Burgstraße entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren können, eine entsprechende Beschilderung wird ebenfalls verfügt. Zur beantragten Einrichtung einer Einbahnstraße in der Urgasse besteht noch Klärungsbedarf mit einem Anlieger. Grundsätzlich wird die Einrichtung der Urgasse als Einbahnstraße befürwortet, bis zur Ratssitzung am 05.07.2016 liegt die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde vor. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister