Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 21:00
Aktualisiert
09.06.16, 21:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 435 /X.L.
Datum: 09.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsregelung Burgstraße / Webergasse / Urgasse, Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der beantragten Verkehrsanordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung beschließt der Gemeinderat die Einrichtung einer Einbahnstraße in
der Burgstraße sowie in der Urgasse in Marmagen.
Begründung:
Die Anlieger der Burgstraße und Webergasse in Marmagen beklagen seit Jahren
den zunehmenden Durchgangsverkehr. Die Verbindung Webergasse-Burgstraße
wird beidseitig vor allem von auswärtigen Verkehrsteilnehmern als „Abkürzung“
der Wegstrecke in die Richtungen Urft (Eifelhöhenklinik), Wahlen/Steinfeld und
umgekehrt Richtung Milzenhäusschen gewählt.
In der Verkehrsschau am 16.02.2016 wurde die Thematik beraten und verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung der Situation für die betroffenen Anlieger
erarbeitet. Mit Vorlage 403 X.L. wurde über die Ergebnisse der Verkehrsschau
informiert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 den Bürgermeister beauftragt, die ergangene Verkehrsanordnung entsprechend umzusetzen.
Geplant war zunächst, im Kreuzungsbereich Burgstraße/Webergasse/Urgasse die
bestehende Vorfahrtsregelung zu ändern und eine „Rechts-vor-Links-Regelung“
unter Aufbringung von „Haifischzähnen“ einzuführen.
In einer am 01.06.2016 durchgeführten Bürgerversammlung (27 Teilnehmer)
wurden die betroffenen Anlieger der Burgstraße, Webergasse und Urgasse über
die geplante Neuregelung informiert. Bei Vorstellung der geplanten Neuregelung
der Vorfahrtssituation sprachen sich fast alle Anwesenden gegen die beabsichtigte Neuregelung aus, man verspricht sich durch diese Regelung keine wesentliche
Verbesserung der Situation. Wir bereits in Vorlage 403 als weiteren Lösungsweg
angedeutet, wurde den Anliegern eine Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen.
Ausgehend von der Kölner Straße soll die Einbahnstraße bis zum Kreuzungsbereich Burgstraße/Urgasse/Webergasse eingerichtet werden. Mit einer derartigen
Regelung erklärten sich die Anwesenden fast ausnahmslos einverstanden. Die
Anlieger erhoffen sich durch diese Verkehrsregelung einen merklichen Rückgang
des Durchgangsverkehrs.
Ebenfalls wurde vorgeschlagen, die Urgasse als Einbahnstraße ausgehend von
der Mühlenstraße bis zum Kreuzungsbereich Burgstraße/Urgasse/Webergasse
einzurichten, da die Anlieger der Urgasse befürchten, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Urgasse bei Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße erhöht.
In einem weiteren Termin mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei am
08.06.2016 wurde die beantragte Verkehrsanordnung hinsichtlich der Einrichtung
der Einbahnstraße in der Burgstraße befürwortet, die notwendige Verkehrsanordnung wird kurzfristig erteilt. Im Termin wurde Wert darauf gelegt, dass auch die
bereits verfügte Neuregelung der Vorfahrtssituation beibehalten wird.
3
Ergänzend wurde festgelegt, dass Radfahrer weiterhin die Burgstraße entgegen
der Einbahnstraßenregelung befahren können, eine entsprechende Beschilderung
wird ebenfalls verfügt.
Zur beantragten Einrichtung einer Einbahnstraße in der Urgasse besteht noch
Klärungsbedarf mit einem Anlieger. Grundsätzlich wird die Einrichtung der
Urgasse als Einbahnstraße befürwortet, bis zur Ratssitzung am 05.07.2016 liegt
die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde vor.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister