Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
244 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
31.03.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 458-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
12.04.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2010
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 458-IX
1. Sachverhalt:
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
1.1 Fallzahlen
Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt:
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.:
Leistungsfälle
Personen
2005
393
733
2006
353
700
2007
387
776
2008
403
816
2009
441
855
2010
404
778
Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.:
Zugänge
Abgänge
2005
225
128
2006
169
202
2007
184
156
2008
222
172
2009
223
163
2010
117
204
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2010 ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10
Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften
436
445
454
444
Arbeitslosenquote in
Prozent (Kreis
Euskirchen)
7,5
7,7
7,6
7,4
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen
433
424
433
424
408
408
406
404
7,0
7,0
7,0
7,1
6,7
6,4
6,3
6,3
Rund 60 % aller Arbeitslosen im Kreis Euskirchen erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Infolge der wieder besseren Wirtschaftslage entspannte sich auch die Situation bei den
Langzeitarbeitslosen wieder. Ab dem letzten Quartal 2010 konnte eine merkliche Reduzierung der
Leistungsfälle verzeichnet werden.
1.2 Leistungen zum Lebensunterhalt
Die
Aufwendungen
für
Leistungen
zum
Lebensunterhalt
Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel:
einschließlich
der
Seite 3 von Ratsdrucksache 458-IX
Aufwendungen Bund
Aufwendungen Kreis
Summe
gesamt
Monatsschnitt gesamt
Monatsschnitt gesamt
Jan - Dez 2006
Jan - Dez 2007
Jan - Dez 2008
Jan - Dez 2009
Jan - Sep 2010
2.761.852 €
2.359.643 €
2.408.691 €
2.606.182 €
2.011.651 €
230.154 €
196.637 €
200.724 €
217.182 €
223.517 €
1.442.122 €
1.395.806 €
1.535.891 €
1.623.059 €
1.250.173 €
120.177 €
116.317 €
127.991 €
135.255 €
138.908 €
4.203.974 €
3.755.449 €
3.944.582 €
4.229.241 €
3.261.824 €
Monatsschnitt
350.331 €
312.954 €
328.715 €
352.437 €
362.425 €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen ab Oktober 2010 liegen noch nicht vor.
Infolge der in der ersten Jahreshälfte weiter gestiegenen Fallzahlen stiegen auch die
Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben
durch gesetzlich beschlossene Leistungserhöhungen (insb. zusätzliche Leistungen für den
Schulbesuch).
Die im 4. Quartal wieder gesunkenen Fallzahlen konnten in der Statistik noch nicht abgebildet
werden.
1.3 Neuorganisation der SGB-II-Leistungsgewährung ab 2011
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 die ARGEn für verfassungswidrig erklärt und
den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis 31.12.2010 eine verfassungskonforme Regelung für die
Ausführung des SGB II zu treffen. Die ARGEn waren daher zum 31.12.2010 aufzulösen.
Der Bundesgesetzgeber hat daher mit Gesetz vom 03.08.2010 die Voraussetzungen für die
Schaffung von „Gemeinsamen Einrichtungen“ zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den
kommunalen Trägern geschaffen, die ab 01.01.2011 die Aufgaben der bisherigen ARGEn
übernehmen.
Der Kreis Euskirchen hat sich bereits frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Brühl darauf verständigt,
die Arbeit der ARGE in Form der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter EU-Aktiv“ fortzuführen.
Am 23.06.2010 beschloss der Kreistag zudem, dass das Jobcenter EU-Aktiv nur noch drei
Standorte umfassen soll: Euskirchen für die Städte Euskirchen, Bad Münstereifel und die
Gemeinde Weilerswist, Mechernich für die Städte Mechernich und Zülpich sowie Kall für die
übrigen Städte und Gemeinden im Süden des Kreises Euskirchen.
Der Standort im Sozialbüro Bad Münstereifel für die Leistungssachbearbeitung, Arbeitsvermittlung
und das Fallmanagement war infolgedessen aufzulösen.
Drei Bedienstete der Stadt Bad Münstereifel wechselten zwecks Wahrnehmung von Aufgaben
nach dem SGB II zum Kreis Euskirchen.
Am 10.12.2010 fand der Umzug nach Euskirchen in das Dienstgebäude Sebastianusstr. 22 statt.
Neben den Akten für die rund 400 laufenden Leistungsfälle wurden auch ca. 1.000 archivierte
Leistungsakten ausgesondert und nach Euskirchen transportiert.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II aus Bad Münstereifel haben seitdem längere Wege zum
Jobcenter zurückzulegen, wenn sie Angelegenheiten dort zu regeln haben.
Seite 4 von Ratsdrucksache 458-IX
2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2011 insgesamt 113
Bedarfsgemeinschaften (01.01.2010: 95 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei
wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2010):
10 (10) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
65 (59) Fälle Grundsicherung im Alter
35 (21) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung
8 (11) Fälle Hilfe bei Krankheit
4 (5) Fälle Hilfe zur Pflege
(Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt).
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
Ausgaben
Hilfe zum
Lebensunterhalt
2006
2007
2008
2009
2010
Hilfe in bes.
Lebenslagen
104.483,05 €
105.981,10 €
85.762,05 €
46.968,52 €
63.725,74 €
20.141,01 €
19.791,80 €
35.054,08 €
72.720,81 €
135.182,75 €
Summe
Ausgaben
124.624,06 €
125.772,90 €
120.816,13 €
119.689,33 €
198.908,49 €
Einnahmen
Summe
Einnahmen
37.009,21 €
39.389,83 €
27.317,49 €
69.291,49 €
28.316,05 €
Nettoaufwand
Sozialhilfe
87.614,85 €
86.383,07 €
93.498,64 €
50.397,84 €
170.592,44 €
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
Ausgaben
287.685,60 €
337.555,69 €
384.562,31 €
431.975,19 €
455.509,56 €
Einnahmen
8.406,48 €
1.757,98 €
4.754,52 €
17.246,82 €
8.879,95 €
Nettoaufwand
279.279,12 €
334.029,09 €
379.807,79 €
414.728,37 €
446.629,61 €
Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen setzte sich auch 2010 fort.
Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für
Unterkunft und Heizung und die in immer weniger Fällen ausreichende Absicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Jahr 2010 war insbesondere eine Steigerung der Fallzahlen bei der Grundsicherung für
dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren zu beobachten.
Vor allem behinderte Menschen in betreuten Wohnformen haben oft keine ausreichende
Absicherung aus der Rentenversicherung.
Nach § 98 Abs. 5 SGB XII bleibt die Stadt Bad Münstereifel auch für die Gewährung von
Sozialhilfe an Personen zuständig, die in einer betreuten Wohnform außerhalb des Stadtgebietes
Seite 5 von Ratsdrucksache 458-IX
leben, aber vorher ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Bad Münstereifel hatten. Zum 01.01.2011
wurde aufgrund dieser Vorschrift Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung an sechs
Leistungsempfänger mit Aufenthalt außerhalb des Stadtgebietes gezahlt. Zum Teil wird an diese
Personen auch Hilfe zur Pflege gezahlt.
Der Anteil der Grundsicherung im Alter für Personen ab 65 Jahren ist gegenüber 2009 nur leicht
gestiegen.
Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen
Lebenslagen begründet. Hier schlagen vor allem Kostenübernahmen für ambulante Pflegedienste
bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen der Hilfe zur
Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII zu Buche.
3. Asylbegehrende Ausländer
3.1 Zuweisungsentwicklung
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2001 bis 2010 aufgeführt.
Jahr
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Zuweisungen
36
34
25
15
1
11
3
1
7
8
Im Jahr 2011 wurden bis 16.03.2011 bereits fünf Personen zugewiesen. Zur Zeit (Stand März
2011) besteht eine Aufnahmeverpflichtung für zwei weitere Personen.
Landesweit hat sich die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2005 mehr als
verdoppelt. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit zu beobachtende Entwicklung. Für das
Jahr 2011 ist daher davon auszugehen, dass auch die Zuweisungszahlen für Bad Münstereifel
wieder steigen werden.
Am 31.12.2010 lebten 78 Asylberechtigte oder Asylbewerber im Stadtgebiet. Davon standen 33
Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
15 Personen können bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden.
Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen.
Seite 6 von Ratsdrucksache 458-IX
3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG
AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des
Asylbewerberleistungsgesetzes.
Aufwendungen der Asylbewerberleistung:
Jahr
Grundleistungen,
Leistungen bei
Arbeitsgelegenheiten
Krankheit,
u. sonstige Leistungen Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2005
2006
2007
2008
2009
2010
180.377,16 €
183.437,49 €
158.584,47 €
142.491,33 €
145.785,47 €
164.688,88 €
272.236,16 €
234.786,49 €
205.913,47 €
176.196,33 €
175.478,47 €
196.595,88 €
91.859,00 €
51.349,00 €
47.329,00 €
33.705,00 €
29.693,00 €
31.907,00 €
GesamtEinnahmen
9.387,52 €
6.155,48 €
2.873,22 €
2.414,33 €
4.654,13 €
5.983,13 €
Nettoaufwand
262.848,64 €
228.631,01 €
203.040,25 €
173.782,00 €
170.824,34 €
190.611,98 €
Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2010 41.074 Euro.
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2010
insgesamt 442 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet.
4. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen
zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für
Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der
1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde im Jahr 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert.
Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Bad Münstereifeler Tafel“ zur
Verfügung gestellt. Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung
gestellt, in dem seit dem Frühjahr 2009 auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 14 ausländische Flüchtlinge und einen Aussiedler (Stand
16.03.2011).
Die Bezirksregierung hat im Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass die Asylbewerberzahlen
wieder steigen. Seit 2005 hat sich die Zahl der Asylbewerber landesweit mehr als verdoppelt.
Gerade in den letzten Monaten ist die Zahl der Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen sprunghaft
angestiegen. Im Oktober 2010 betrug deren Zahl landesweit 1.606 gegenüber 709 im Mai 2010.
Betroffen sind maßgeblich Staatsangehörige südosteuropäischer Staaten, denen seit Dezember
2009 die Möglichkeit zur Einreise ohne Visum eröffnet ist. Die Erweiterung der Visumfreiheit auf
weitere Staaten dieser Region lässt mit einem weiteren Anstieg der Zahlen rechnen.
Das Land hat daher kurzfristig ab Februar 2011 wieder eine zweite Erstaufnahmeeinrichtung
eröffnet. Die Kommunen sind angehalten, wieder mehr Plätze für Asylbewerber einzurichten.
Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, das Objekt auch über den 30.11.2011 hinaus als
Übergangsheim zu nutzen.
Seite 7 von Ratsdrucksache 458-IX
5. Sozialarbeit
Wie im Vorjahr wurden an einem Beratungstag in der Woche Einzelanfragen von Asylbewerbern
und Kunden aus dem Arbeitslosengeld II-Bereich und der Grundsicherung bearbeitet. Die
Regelung der Wohn- und Lebensumstände eines verwirrten, älteren Herrn beanspruchte allein
schon mehrere Arbeitstage.
Nach Verlegung der Sachbearbeitung des ALG II nach Euskirchen und die Übernahme eines
anderen Aufgabengebietes ist die Stelle z. Zt. nicht besetzt. Aufgrund der Freiwilligkeit dieser
Aufgabe sieht die Verwaltung z. Zt. Keine Perspektive zur Nachbesetzung.
6. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2005 bis 2010:
Jahr
Wohngeld-Anträge
2005
2006
2007
2008
2009
2010
310
749
377
325
747
433
WohngeldAufwendungen
241.981,35 €
395.596,86 €
225.053,31 €
222.139,65 €
501.238,49 €
435.979,00 €
Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das
Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem
SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge.
Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle
zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde.
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde
damit wieder erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte.
In 2010 wurden insgesamt 372 Wohngeldbewilligungen und 61 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
insgesamt Wohngeld in Höhe von 435.979 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und
Technik NRW (IT NRW) wurden in insgesamt 433 Fällen 1.160 Verarbeitungen durchgeführt. Zu
den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen,
Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem
Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw.
Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind.
7. Rentenversicherung und Schwerbehindertenangelegenheiten
Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines
Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen.
Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und
Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die
Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten.
Seite 8 von Ratsdrucksache 458-IX
Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen
aufgenommen.
Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
Anträge
463
491
498
535
537
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine
Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Die Zuständigkeit für das Verlängern von Schwerbehindertenausweisen liegt nach § 3 der
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SGB IX bei den Gemeinden. Daher
können Bad Münstereifeler Bürgerinnen und Bürger ihre Schwerbehindertenausweise hier vor Ort
verlängern lassen.
8. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2.
Jahreshälfte 2001.
Der Beirat tagte im Jahr 2010 zweimal. In der Sitzung am 13.07.2010 wurde Herr Helge Pellmann
zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende, Herr Jürgen Themann, wurde
stellvertretender Vorsitzender.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2010 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.