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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
244 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
31.03.11, 18:02
Aktualisiert
14.04.11, 18:06

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 458-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 12.04.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2010 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley / Udo Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 458-IX 1. Sachverhalt: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 1.1 Fallzahlen Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.: Leistungsfälle Personen 2005 393 733 2006 353 700 2007 387 776 2008 403 816 2009 441 855 2010 404 778 Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.: Zugänge Abgänge 2005 225 128 2006 169 202 2007 184 156 2008 222 172 2009 223 163 2010 117 204 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2010 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 436 445 454 444 Arbeitslosenquote in Prozent (Kreis Euskirchen) 7,5 7,7 7,6 7,4 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen 433 424 433 424 408 408 406 404 7,0 7,0 7,0 7,1 6,7 6,4 6,3 6,3 Rund 60 % aller Arbeitslosen im Kreis Euskirchen erhalten Leistungen nach dem SGB II. Infolge der wieder besseren Wirtschaftslage entspannte sich auch die Situation bei den Langzeitarbeitslosen wieder. Ab dem letzten Quartal 2010 konnte eine merkliche Reduzierung der Leistungsfälle verzeichnet werden. 1.2 Leistungen zum Lebensunterhalt Die Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel: einschließlich der Seite 3 von Ratsdrucksache 458-IX Aufwendungen Bund Aufwendungen Kreis Summe gesamt Monatsschnitt gesamt Monatsschnitt gesamt Jan - Dez 2006 Jan - Dez 2007 Jan - Dez 2008 Jan - Dez 2009 Jan - Sep 2010 2.761.852 € 2.359.643 € 2.408.691 € 2.606.182 € 2.011.651 € 230.154 € 196.637 € 200.724 € 217.182 € 223.517 € 1.442.122 € 1.395.806 € 1.535.891 € 1.623.059 € 1.250.173 € 120.177 € 116.317 € 127.991 € 135.255 € 138.908 € 4.203.974 € 3.755.449 € 3.944.582 € 4.229.241 € 3.261.824 € Monatsschnitt 350.331 € 312.954 € 328.715 € 352.437 € 362.425 € Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen ab Oktober 2010 liegen noch nicht vor. Infolge der in der ersten Jahreshälfte weiter gestiegenen Fallzahlen stiegen auch die Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben durch gesetzlich beschlossene Leistungserhöhungen (insb. zusätzliche Leistungen für den Schulbesuch). Die im 4. Quartal wieder gesunkenen Fallzahlen konnten in der Statistik noch nicht abgebildet werden. 1.3 Neuorganisation der SGB-II-Leistungsgewährung ab 2011 Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 die ARGEn für verfassungswidrig erklärt und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis 31.12.2010 eine verfassungskonforme Regelung für die Ausführung des SGB II zu treffen. Die ARGEn waren daher zum 31.12.2010 aufzulösen. Der Bundesgesetzgeber hat daher mit Gesetz vom 03.08.2010 die Voraussetzungen für die Schaffung von „Gemeinsamen Einrichtungen“ zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern geschaffen, die ab 01.01.2011 die Aufgaben der bisherigen ARGEn übernehmen. Der Kreis Euskirchen hat sich bereits frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Brühl darauf verständigt, die Arbeit der ARGE in Form der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter EU-Aktiv“ fortzuführen. Am 23.06.2010 beschloss der Kreistag zudem, dass das Jobcenter EU-Aktiv nur noch drei Standorte umfassen soll: Euskirchen für die Städte Euskirchen, Bad Münstereifel und die Gemeinde Weilerswist, Mechernich für die Städte Mechernich und Zülpich sowie Kall für die übrigen Städte und Gemeinden im Süden des Kreises Euskirchen. Der Standort im Sozialbüro Bad Münstereifel für die Leistungssachbearbeitung, Arbeitsvermittlung und das Fallmanagement war infolgedessen aufzulösen. Drei Bedienstete der Stadt Bad Münstereifel wechselten zwecks Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II zum Kreis Euskirchen. Am 10.12.2010 fand der Umzug nach Euskirchen in das Dienstgebäude Sebastianusstr. 22 statt. Neben den Akten für die rund 400 laufenden Leistungsfälle wurden auch ca. 1.000 archivierte Leistungsakten ausgesondert und nach Euskirchen transportiert. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II aus Bad Münstereifel haben seitdem längere Wege zum Jobcenter zurückzulegen, wenn sie Angelegenheiten dort zu regeln haben. Seite 4 von Ratsdrucksache 458-IX 2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2011 insgesamt 113 Bedarfsgemeinschaften (01.01.2010: 95 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2010): 10 (10) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 65 (59) Fälle Grundsicherung im Alter 35 (21) Fälle Grundsicherung bei Erwerbsminderung 8 (11) Fälle Hilfe bei Krankheit 4 (5) Fälle Hilfe zur Pflege (Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt). Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr Ausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt 2006 2007 2008 2009 2010 Hilfe in bes. Lebenslagen 104.483,05 € 105.981,10 € 85.762,05 € 46.968,52 € 63.725,74 € 20.141,01 € 19.791,80 € 35.054,08 € 72.720,81 € 135.182,75 € Summe Ausgaben 124.624,06 € 125.772,90 € 120.816,13 € 119.689,33 € 198.908,49 € Einnahmen Summe Einnahmen 37.009,21 € 39.389,83 € 27.317,49 € 69.291,49 € 28.316,05 € Nettoaufwand Sozialhilfe 87.614,85 € 86.383,07 € 93.498,64 € 50.397,84 € 170.592,44 € Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 Ausgaben 287.685,60 € 337.555,69 € 384.562,31 € 431.975,19 € 455.509,56 € Einnahmen 8.406,48 € 1.757,98 € 4.754,52 € 17.246,82 € 8.879,95 € Nettoaufwand 279.279,12 € 334.029,09 € 379.807,79 € 414.728,37 € 446.629,61 € Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen setzte sich auch 2010 fort. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die in immer weniger Fällen ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2010 war insbesondere eine Steigerung der Fallzahlen bei der Grundsicherung für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren zu beobachten. Vor allem behinderte Menschen in betreuten Wohnformen haben oft keine ausreichende Absicherung aus der Rentenversicherung. Nach § 98 Abs. 5 SGB XII bleibt die Stadt Bad Münstereifel auch für die Gewährung von Sozialhilfe an Personen zuständig, die in einer betreuten Wohnform außerhalb des Stadtgebietes Seite 5 von Ratsdrucksache 458-IX leben, aber vorher ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Bad Münstereifel hatten. Zum 01.01.2011 wurde aufgrund dieser Vorschrift Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung an sechs Leistungsempfänger mit Aufenthalt außerhalb des Stadtgebietes gezahlt. Zum Teil wird an diese Personen auch Hilfe zur Pflege gezahlt. Der Anteil der Grundsicherung im Alter für Personen ab 65 Jahren ist gegenüber 2009 nur leicht gestiegen. Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen begründet. Hier schlagen vor allem Kostenübernahmen für ambulante Pflegedienste bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII zu Buche. 3. Asylbegehrende Ausländer 3.1 Zuweisungsentwicklung Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2001 bis 2010 aufgeführt. Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Zuweisungen 36 34 25 15 1 11 3 1 7 8 Im Jahr 2011 wurden bis 16.03.2011 bereits fünf Personen zugewiesen. Zur Zeit (Stand März 2011) besteht eine Aufnahmeverpflichtung für zwei weitere Personen. Landesweit hat sich die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2010 gegenüber dem Jahr 2005 mehr als verdoppelt. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit zu beobachtende Entwicklung. Für das Jahr 2011 ist daher davon auszugehen, dass auch die Zuweisungszahlen für Bad Münstereifel wieder steigen werden. Am 31.12.2010 lebten 78 Asylberechtigte oder Asylbewerber im Stadtgebiet. Davon standen 33 Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 15 Personen können bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen. Seite 6 von Ratsdrucksache 458-IX 3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Die Gemeinden sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG NRW) zuständig für die Durchführung und die Kostenträgerschaft des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufwendungen der Asylbewerberleistung: Jahr Grundleistungen, Leistungen bei Arbeitsgelegenheiten Krankheit, u. sonstige Leistungen Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2005 2006 2007 2008 2009 2010 180.377,16 € 183.437,49 € 158.584,47 € 142.491,33 € 145.785,47 € 164.688,88 € 272.236,16 € 234.786,49 € 205.913,47 € 176.196,33 € 175.478,47 € 196.595,88 € 91.859,00 € 51.349,00 € 47.329,00 € 33.705,00 € 29.693,00 € 31.907,00 € GesamtEinnahmen 9.387,52 € 6.155,48 € 2.873,22 € 2.414,33 € 4.654,13 € 5.983,13 € Nettoaufwand 262.848,64 € 228.631,01 € 203.040,25 € 173.782,00 € 170.824,34 € 190.611,98 € Die pauschale Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, die für die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gewährt wird, betrug im Jahr 2010 41.074 Euro. Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden im Jahr 2010 insgesamt 442 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet. 4. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde im Jahr 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert. Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Bad Münstereifeler Tafel“ zur Verfügung gestellt. Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt, in dem seit dem Frühjahr 2009 auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 14 ausländische Flüchtlinge und einen Aussiedler (Stand 16.03.2011). Die Bezirksregierung hat im Oktober 2010 darauf hingewiesen, dass die Asylbewerberzahlen wieder steigen. Seit 2005 hat sich die Zahl der Asylbewerber landesweit mehr als verdoppelt. Gerade in den letzten Monaten ist die Zahl der Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen sprunghaft angestiegen. Im Oktober 2010 betrug deren Zahl landesweit 1.606 gegenüber 709 im Mai 2010. Betroffen sind maßgeblich Staatsangehörige südosteuropäischer Staaten, denen seit Dezember 2009 die Möglichkeit zur Einreise ohne Visum eröffnet ist. Die Erweiterung der Visumfreiheit auf weitere Staaten dieser Region lässt mit einem weiteren Anstieg der Zahlen rechnen. Das Land hat daher kurzfristig ab Februar 2011 wieder eine zweite Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet. Die Kommunen sind angehalten, wieder mehr Plätze für Asylbewerber einzurichten. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, das Objekt auch über den 30.11.2011 hinaus als Übergangsheim zu nutzen. Seite 7 von Ratsdrucksache 458-IX 5. Sozialarbeit Wie im Vorjahr wurden an einem Beratungstag in der Woche Einzelanfragen von Asylbewerbern und Kunden aus dem Arbeitslosengeld II-Bereich und der Grundsicherung bearbeitet. Die Regelung der Wohn- und Lebensumstände eines verwirrten, älteren Herrn beanspruchte allein schon mehrere Arbeitstage. Nach Verlegung der Sachbearbeitung des ALG II nach Euskirchen und die Übernahme eines anderen Aufgabengebietes ist die Stelle z. Zt. nicht besetzt. Aufgrund der Freiwilligkeit dieser Aufgabe sieht die Verwaltung z. Zt. Keine Perspektive zur Nachbesetzung. 6. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2005 bis 2010: Jahr Wohngeld-Anträge 2005 2006 2007 2008 2009 2010 310 749 377 325 747 433 WohngeldAufwendungen 241.981,35 € 395.596,86 € 225.053,31 € 222.139,65 € 501.238,49 € 435.979,00 € Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge. Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde. Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit wieder erweitert, was insbesondere im Jahr 2009 zu vermehrten Antragstellungen führte. In 2010 wurden insgesamt 372 Wohngeldbewilligungen und 61 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 435.979 € ausgezahlt. Über den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) wurden in insgesamt 433 Fällen 1.160 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind. 7. Rentenversicherung und Schwerbehindertenangelegenheiten Die Stadt Bad Münstereifel hat als kreisangehörige Gemeinde nach § 2 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (ZuVO SGB) die Aufgaben eines Versicherungsamtes im Sinne des § 92 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wahrzunehmen. Hierzu zahlen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben in Beitrags- und Leistungsangelegenheiten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und die Pflicht zur Auskunftserteilung in diesen Angelegenheiten. Seite 8 von Ratsdrucksache 458-IX Insbesondere werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 Anträge 463 491 498 535 537 Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Die Zuständigkeit für das Verlängern von Schwerbehindertenausweisen liegt nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem SGB IX bei den Gemeinden. Daher können Bad Münstereifeler Bürgerinnen und Bürger ihre Schwerbehindertenausweise hier vor Ort verlängern lassen. 8. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2. Jahreshälfte 2001. Der Beirat tagte im Jahr 2010 zweimal. In der Sitzung am 13.07.2010 wurde Herr Helge Pellmann zum neuen Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Vorsitzende, Herr Jürgen Themann, wurde stellvertretender Vorsitzender. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht 2010 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.