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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB); Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
230 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:39
Aktualisiert
10.06.16, 13:39
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB);
Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB);
Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB);
Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 256 /X.L. Z.1 Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Zingsheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (2) Baugesetzbuch (BauGB); Erweiterung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zingsheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für eine Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Begründung: In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a. beschlossen, „… für den Ort Zingsheim eine Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 4 BauGB im vereinfachten Sanierungsverfahren für den im beigefügten Planauszug dargestellten Bereich (Anlage 1) zu erlassen…“ Dieser Geltungsbereich sollte um die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 8 Nr. 237, 32 und 33 an der Nürburgstraße erweitert werden, da auch hier Sanierungsbedarf im Zuge der Förderung zur Modernisierung sowie aus dem Fassaden- und Hofprogamm besteht. Darüber hinaus sollte im Bereich des Gewerbegebietes Zingsheim „Auf der Heide“, sowie Grundstücke an der Nürburgstraße und Marmagener Straße, und zwar betreffend die Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 8 Nr. 51, 165, 57, 163 (tlw.), Flur 9 Nr. 182, 185, 194, 195, 196, 205, 190, 191, 192, 121, Flur 14 Nr. 88 (tlw.) und Nr. 68 in das Sanierungsgebiet Zingsheim mit aufgenommen werden, um insbesondere das Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 9 Nr. 182 einer besonderen Sanierung und Nutzung zuzuführen. Es wird auf die näheren Erläuterungen der Vorlage Nr. 453/X.L. verwiesen. Die Ergänzungsbereiche sind im beigefügten Planauszug rot schraffiert dargestellt. Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro MWM, Aachen, der Satzungsentwurf mit Darstellung des Geltungsbereiches erstellt. Ebenso wurde 3 von dort die erforderliche Begründung für das Sanierungsgebiet vorbereitet und vorgelegt. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden von der vorliegenden Kostenermittlung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim/Nettersheim (IEK) übernommen. Im Herbst d. J. ist eine Bürgerversammlung in Zingsheim vorgesehen, bei der die Gesamtentwicklungsziele Zingsheim vorgestellt werden sollen. Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Zingsheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister