Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
161 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
24.02.16, 13:00
Aktualisiert
24.02.16, 13:00
Stichworte
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Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 413 /X.L.
Datum: 22.02.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes eine
Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln erst dann vorzunehmen, wenn das Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW abgeschlossen ist und Rechtskraft erlangt hat. Eine kreisweite und einheitliche Vorgehensweise ist dabei anzustreben.
Begründung:
Im Januar d. J. hat die Bezirksregierung Köln darüber informiert, dass in den
nächsten Jahren die Fortschreibung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk
Köln vorgesehen ist. Dieser ist im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gegenstromprinzip, also gemeinsam mit Kreisen, Städten und Gemeinden zu erarbeiten. Zur Vorbereitung auf diesen Prozess sei es im Interesse der Kommunen,
über eigene aktuelle Stadtentwicklungskonzepte zu verfügen.
Daher sei es notwendig, dass alle kommunalen Planungsträger im Regierungsbezirk Köln ihre Flächennutzungspläne daraufhin überprüfen, ob diese den gegenwärtigen Anforderungen an die Raumentwicklung genügen und als Grundlage für
neue regionalplanerische Festlegungen geeignet sind. Durch die letzten Novellen
des Baugesetzbuches seien darüber hinaus neue Anforderungen an das Planungsinstrument Flächennutzungsplan gestellt worden.
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung bei der Bezirksregierung Köln am 29.01.
wurde das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Regionalplanes vorgestellt.
Der Regionalplan, der an den Landesentwicklungsplan NRW angepasst werden
muss, wird dabei nicht mehr in mehrere Teilabschnitte gegliedert (bisher: Teilabschnitt Region Aachen, Köln und Bergisches Land), sondern alle Regionen gleichzeitig entwickelt werden, um einen gemeinsamen zeitlichen Abschluss zu erzielen. Lediglich die Themen „Erneuerbare Energien“ und „Rohstoffversorgung“ sollen in einem separaten Verfahren abgewickelt werden. Das Verfahren soll innerhalb der nächsten 5 – 6 Jahre durchgeführt und abgeschlossen werden.
Das Verfahren selbst soll in zwei Abschnitte gegliedert werden:
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In der Stufe I soll eine Informationsveranstaltung bei den Kreisen und Kreisfreien Städten erfolgen mit dem Ziel der Klärung der Inhalte, Grundlagen und Rahmenbedingungen um danach in die Gespräche mit den Kommunen einzugehen.
Empfohlen wird den Kommunen, bereits heute ihre Bauleitplanung in Bezug auf
den Flächennutzungsplan zu definieren und planerische Konzepte zu erarbeiten,
so dass bei den anstehenden Gesprächen die Möglichkeit besteht, diese Konzepte
mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und in den Regionalplan einzubringen. Diese Gespräche sollen bis Mai/Juni d. J. abgeschlossen sein.
In der Stufe II sollen die Inhalte der Einzelgespräche mit den Kommunen, gestaffelt nach Kreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst und themenbezogen bzw. freiraumbezogen in Gesprächen mit Verbänden, Fachbehörden und Beteiligten vorgetragen werden. Dies ist ab Herbst 2016 vorgesehen.
Bis 2017 soll die Auswertung der Fachbeiträge erfolgt sein, so dass dann auch die
Rahmenbedingungen für die Umweltprüfung zusammengestellt werden sollen.
Danach wird der Entwurf des Regionalplanes erstellt, in den politischen Gremien
beschlossen und das förmliche Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Es wird seitens der Bezirksregierung Köln zugesichert, auch planerische Entwicklungskonzepte, soweit diese den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes entgegenkommen mit aufzugreifen, aktuelle kommunale Themen im Vorfeld mit den
Kommunen zu erörtern und vorab Konzepte zu entwickeln, damit diese in den
Regionalplan einfließen können. Offen steht die Bezirksregierung Köln auch regionalen Kooperationen gegenüber.
Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass der in der zweiten Stufe erstellte
Entwurf weitestgehend alle Kommunalen „Wünsche“ enthalten sollte, um weitere
Änderungen und Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
Nach Auffassung der Gemeinde sollte jedoch zunächst das Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW abgewartet werden, denn hier gilt
es noch, die umfangreich vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen auszuwerten, abzuwägen und entsprechende Beschlüsse im Landtag zu
fassen. Derzeit ist noch offen, inwieweit Bedenken und Anregungen Berücksichti-
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gung finden und je nach Entscheidung im Landtag könnte sich die Ausgangssituation für die Fortschreibung des Regionalplanes noch verändern. Jetzt bereits in
die konkrete Phase zur Beteiligung der Kreise und Kommunen einzusteigen,
scheint vor der Endfassung des Landesentwicklungsplanes NRW als verfrüht, obwohl eine frühzeitige Einbindung der Kommunen in der Vorplanungsphase als
durchaus sinnvoll erachtet wird. Rechtssicher wird die Fortschreibung des Regionalplanes erst dann, wenn das Verfahren zum Neuerlass des Landesentwicklungsplanes abgeschlossen ist. Kreisweit sollte diese Vorgehensweise, d. h. Beteiligung des Kreises und der Kommunen erst nach Rechtskraft des Landesentwicklungsplanes NRW einvernehmlich angestrebt werden.
Die Vielzahl der Bedenken und Anregungen aus Sicht der Gemeinde, die im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW in Bezug auf die
zentralörtliche Gliederung Siedlungsraum zu Freiraum, flächensparende Siedlungsentwicklung, Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile, Infrastruktur, Daseinsfürsorge, ÖPNV, Klimaschutz u. v. m. im ländlichen Raum zeigen doch, dass
der Entwurf des LEPs derzeit noch viele Punkte nicht zufriedenstellend dargestellt
und gelöst hat und diese zu klären bzw. nachzuarbeiten sind.
Eine Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes ist nach Auffassung der Gemeinde zum derzeitigen Vorgehen der Bezirksregierung Köln unerlässlich, um in
dieser rechtsunsicheren Vorgehensweise Unterstützung von dort zu erfahren.
gez. Pracht
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Bürgermeister