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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 16:31
Aktualisiert
09.06.16, 16:31
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 432 /X.L. Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: .. und Veranschlagung im Haushaltsplan 2017. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücksflächen vom Wendehammer „Altes Pastorat“ in Richtung Nürburgstraße städtebaulich zu entwickeln und hierzu den Bebauungsplan L 6 „Altes Pastorat“ zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu gefasst. Der als Anlage beigefügte Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, damit dauerhaft Bauland zur Verfügung steht. Begründung: Baulandflächen stehen in Zingsheim kaum zur Verfügung, so dass die stark gestiegene Baulandnachfrage derzeit nicht gedeckt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung des Landesentwicklungsplanes, der die Rückführung von bisher nicht erschlossenen Baugrundstücken an den Ortsrändern von Siedlungsbereichen unter 2.000 Einwohnern vorsieht, sollten die derzeit am nördlichen Ortsrand von Zingsheim noch im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereiche zügig städtebaulich entwickelt werden. Im Jahre 2004 wurde am nördlichen Ortsrand von Zingsheim der Bebauungsplan L 6 „Altes Pastorat“ rechtsverbindlich erlassen. Viele der erschlossenen Baugrundstücke, die sich ausschließlich im Privateigentum befinden, sind zwischenzeitlich veräußert und mit Wohnhäusern bebaut worden. Um der stetigen Baulandnachfrage gerecht zu werden, sollte der Teilbereich, angrenzend an das Bebauungsplangebiet L 6 in westlicher Richtung, d. h. zur Nürburgstraße hin, städtebaulich weiterentwickelt werden. Der Grundstückseigentümer hat sich grundsätzlich bereit erklärt, eine Teilfläche seines Grundstückes hierzu zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen wird angeregt, den Bebauungsplan L 6 um den zuvor beschriebenen Bereich, der im beigefügten Planauszug schraffiert dargestellt ist, zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. 3 Um zu gewährleisten, dass die künftig erschlossenen Baulandflächen in diesem Teilbereich auch tatsächlich zur Bebauung zur Verfügung stehen, sollte mit dem Eigentümer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister