Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
186 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 16:31
Aktualisiert
09.06.16, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 432 /X.L.
Datum: 08.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung in Zingsheim, Altes Pastorat
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
.. und Veranschlagung im Haushaltsplan 2017.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Grundstücksflächen vom Wendehammer „Altes
Pastorat“ in Richtung Nürburgstraße städtebaulich zu entwickeln und hierzu den
Bebauungsplan L 6 „Altes Pastorat“ zu erweitern. Der Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hierzu gefasst. Der als Anlage beigefügte
Planauszug ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer Verhandlungen
aufzunehmen mit dem Ziel, eine vertragliche Vereinbarung zu schließen, damit
dauerhaft Bauland zur Verfügung steht.
Begründung:
Baulandflächen stehen in Zingsheim kaum zur Verfügung, so dass die stark gestiegene Baulandnachfrage derzeit nicht gedeckt werden kann. Insbesondere vor
dem Hintergrund der Novellierung des Landesentwicklungsplanes, der die Rückführung von bisher nicht erschlossenen Baugrundstücken an den Ortsrändern von
Siedlungsbereichen unter 2.000 Einwohnern vorsieht, sollten die derzeit am
nördlichen Ortsrand von Zingsheim noch im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesenen Bereiche zügig städtebaulich entwickelt werden.
Im Jahre 2004 wurde am nördlichen Ortsrand von Zingsheim der Bebauungsplan
L 6 „Altes Pastorat“ rechtsverbindlich erlassen. Viele der erschlossenen Baugrundstücke, die sich ausschließlich im Privateigentum befinden, sind zwischenzeitlich veräußert und mit Wohnhäusern bebaut worden. Um der stetigen Baulandnachfrage gerecht zu werden, sollte der Teilbereich, angrenzend an das Bebauungsplangebiet L 6 in westlicher Richtung, d. h. zur Nürburgstraße hin, städtebaulich weiterentwickelt werden. Der Grundstückseigentümer hat sich grundsätzlich bereit erklärt, eine Teilfläche seines Grundstückes hierzu zur Verfügung
zu stellen. Aufgrund dessen wird angeregt, den Bebauungsplan L 6 um den zuvor
beschriebenen Bereich, der im beigefügten Planauszug schraffiert dargestellt ist,
zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
3
Um zu gewährleisten, dass die künftig erschlossenen Baulandflächen in diesem
Teilbereich auch tatsächlich zur Bebauung zur Verfügung stehen, sollte mit dem
Eigentümer eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geschlossen werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister