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Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
142 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
23.02.16, 15:00
Aktualisiert
24.02.16, 11:32
Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft ) Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/Schm Vorlage 396 /X.L. Z.1 Datum: 23.02.2016 TISCHVORLAGE An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Vorgehensweise bei der Überarbeitung und Instandhaltung von forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Aufgrund einer Anregung eines Waldbesuchers ist ergänzend zur Vorlage 396 darüber zu informieren, dass neben den durch die Ortsvorsteher, durch die Landwirtschaft, durch Vereine sowie durch Bürgerinnen und Bürger gemeldeten Wege nach Bedarf auch Instandhaltungsarbeiten an forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen durchgeführt werden, die für die Bewirtschaftung der anliegenden Waldparzellen und für die Holzabfuhr von Bedeutung sind. In der Richtlinie für land- und forstwirtschaftlichen Wegebau NRW sind die anzustrebenden Wegebreiten sowie Kurvenradien für Langholztransporter definiert. Dabei spielen die erforderlichen Freiräume in Einfahrten und Kurven eine entscheidende Rolle. Bei einer maximalen Transportlänge von 20m-Holz werden die erforderlichen Freiräume durch das Trägerfahrzeug und den entsprechenden Nachläufer vorgeben. Aufgrund der hierdurch bedingten umfangreicheren Überarbeitung kann es daher zu der Meinung kommen, dass diese Wege zu breiträumig freigeschnitten werden. Diese Freischneidearbeiten stehen jedoch in keinem Widerspruch zum Natur- und Artenschutz und wurden im Rahmen der Betriebsleitung mit dem Forstamt Hocheifel-Zülpicher Börde kommuniziert sowie abgestimmt. Durch diese Überarbeitungsmethode kann zudem im Bankettbereich eine hochartenreiche gehölzfreie Vegetation aufkommen. Diese stellt gerade im Wald eine Biotopanreicherung dar. Darüber hinaus bieten diese Wege ein großes Potenzial zur Energieholzgewinnung im Rahmen der Hackschnitzelproduktion und somit zur Verbesserung der CO2-Emmissionen. Ein weiterer nicht zu verachtender Vorteil ist durch die Verbesserung der Belichtungsverhältnisse gegeben, da die Wege hierdurch schneller auftrocknen können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister