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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
204 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.12.15, 09:02
Aktualisiert
03.12.15, 09:02
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 364 /X.L. Z.1 Datum: 02.12.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2016 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja überarbeiteter Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2016 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs. Begründung: In der Sitzung der Haushaltskommission vom 25.11.2015 wurden auf der Grundlage des am 20.11.2015 zugestellten ersten Haushaltsentwurfs für das Jahr 2016 Änderungen besprochen, die noch vor der eigentlichen Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in den Entwurf eingearbeitet werden sollten. In dem beigefügten geänderten Haushaltsentwurf sind die angesprochenen Änderungen berücksichtigt worden. Mit Zustellung des geänderten Entwurfs wird – wie in der Sitzung der Haushaltskommission besprochen – der bisherige Entwurf aus dem Ratsinformationssystem gelöscht, damit es hier im Zuge der Beratungen zu keinen Missverständnissen kommen kann. Es wurden nachstehende Änderungen in dem überarbeiteten Entwurf vorgenommen:  Der Gewerbesteuerertrag wurde um 100 T€ reduziert, da die aktuellen Steuerschätzungen eine eher verhaltenere Prognose für das kommende Jahr empfehlen – analog hierzu wurde auch die Gewerbesteuerumlage leicht reduziert.  Bei den Erträgen aus Grundsteuer A und Grundsteuer B wurde die jeweilige Erhöhung um 17 Prozentpunkte – wie sie in der Haushaltskommission besprochen wurde – berücksichtigt.  Bezogen auf die momentanen Erkenntnisse aus der Landtagsdrucksache zum GFG-Entwurf 2016 wurde eine Überarbeitung der Erträge und Aufwendungen im Bereich des Asylwesens vorgenommen. So wurde unter Berücksichtigung der Stichtagsregelung zum 01.01.2016 und noch nicht definitiv festgesetzter Anpassungen im Verlauf des Jahres eine Kostenpauschalerstattung pro Flüchtling von 10.000 € für angenommene 210 Flüchtlinge angesetzt. Die Leistungsgewährung wurde demgegenüber für durchschnittlich 260 Flüchtlinge in 2016 berechnet. Zudem wurden bei den „Unterkostenstellen“ für die einzelnen Flüchtlingsunterkünfte höhere Unterhaltungs- und Energiekostenansätze berücksichtigt. Zudem wird zukünftig im gemeindlichen Haushalt eine Mietberechnung pro Flüchtling, die für die gemeindlichen Unterkünfte bei 60,00 € mtl. pro Flüchtling liegen wird, angesetzt, die dann intern mit der Kostenstelle Gebäudemanagement verrechnet wird. Im Rahmen dieser geänderten Veranschlagungen ergibt sich für das Asylwesen eine Gesamtunterdeckung von rd. 91.000 €.  Bei den Ausgleichserstattungen wurde eine Reduzierung um 100.000 € vorgenommen, da derzeit noch nicht abgesehen werden kann, ob im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen auch im kommenden Jahr 2016 weitere Ausgleichserstattungen festgesetzt werden können. Aufgrund des 3 „Vorsichtsprinzips“ wurde deshalb nur der Ansatz im Rahmen des Vogelund Fledermausschutzes im Zusammenhang mit dem Weiterbau der BAB 1 aufrechterhalten.  Bei den periodenfremden Erträgen und Aufwendungen wurde – auch vor dem Hintergrund wahrscheinlicher Nachberechnungen von Nebenkosten im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in 2015 – ein Überhang an Aufwendungen prognostiziert, so dass die im ursprünglichen Planentwurf angesetzte ausgeglichene Planung von Ertrag und Aufwand nunmehr in einen höheren periodenfremden Aufwand abgeändert wurde. Aufgrund der vorstehenden Änderungen reduziert sich der ursprüngliche Fehlbetrag von 399.176 € auf einen Fehlbetrag von 71.437 €. Im überarbeiteten Vorbericht sind die o. a. Änderungen angepasst worden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister