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Mitteilungsvorlage (Öffentlichkeitswirksames Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
63 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
29.03.11, 18:01
Aktualisiert
29.03.11, 18:01
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.02.2011 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 439-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 05.04.2011 Rat 24.05.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Öffentlichkeitswirksames Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 4.080,- € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der im Jahr 2009 gestellte Förderantrag für das Klimaschutzkonzept konnte aufgrund der nicht darstellbaren Eigenmittel nicht beschieden werden. Mit Hilfe der Bezirksregierung konnte, nach der Änderung der Förderrichtlinien, dieser Eigenanteil in Höhe von rund 4.100,- € bereitgestellt werden. Die ab 01.01.2011 gültigen Richtlinien sehen für Nothaushaltskommunen eine Förderquote von 95% vor. Für die fristgerechte Einreichung des Antrags und die Bereitstellung des Eigenanteils war die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 419-IX erforderlich. Der Zuwendungsbescheid ist am 14.03.2011 eingegangen. Diese beinhaltet umfangreiche Auflagen und Nebenbestimmungen. Der Bewilligungszeitraum währt vom 1. April 2011 bis 31. März 2012. Laut Bescheid stehen kassenmäßig von der Förderung für das Haushaltsjahr 2011 30.020,- € und für 2012 47.500,- € zur Verfügung. Seite 2 von Ratsdrucksache 439-IX Um bei de Konzepterstellung bereits viele Akteure einzubinden sollen in einem Beirat, Multiplikatoren/Vertreter aus allen relevanten Bereichen mitwirken. Zu diesem Bereich zählen Schulen, evtl. auch Kindergärten und sonstige Bildungseinrichtungen, Handwerk, Handel und Gewerbe, Vereine, Energieversorger, Verkehrsunternehmen, Rat und Verwaltung sowie die Bürgerschaft. Eine Einhaltung der Förderrichtlinien, -bestimmungen und der allgemeinen, besonderen sowie weiteren Nebenbestimmungen soll einer Kontrollgruppe sicher stellen. Um das Projekt breit bekannt zu machen, ist nach den Vorbereitungen für erforderliche Vergaben und Organisatorisches eine öffentliche Startveranstaltung im Mai vorgesehen. Über alles Weitere wird fortlaufen informiert. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt befindet sich im Jahr 2011 in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen Mit der Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung stehen die Eigenmittel der Stadt für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes haushaltsrechtlich zur Verfügung. Insgesamt entstehen Ausgaben von 81.600 €. Der Zuschuss beträgt 77.520 € und der Eigenanteil 4.080 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Mehraufwand für das Personal des Amtes für Stadtentwicklung für die verwaltungsmäßige Bearbeitung und fördertechnische Abwicklung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen / 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel /