Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
66 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
23.03.11, 18:02
Aktualisiert
23.03.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.03.2011
- Der Bürgermeister Az: 13-23-55 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 450-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 450-IX
1. Sachverhalt:
Die Stadtverordnete Heidemarie Jonas hat am 02.03.2011 mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als
Stadtverordnete im Rat der Stadt Bad Münstereifel niedergelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat der Bürgermeister als Wahlleiter festgestellt, dass
nach der Reserveliste der SPD Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2009 Herr Sebastian
Sammet als gebundener Vertreter als Nachfolger für Frau Jonas in den Rat der Stadt Bad
Münstereifel nachrückt.
Herr Sammet hat gem. Erklärung vom 02.03.2011 form- und fristgerecht nach § 62
Kommunalordnung NRW dem Wahlleiter mitgeteilt, dass er das Mandat zum 03.03.2011 annimmt.
Eine Verpflichtung von Herrn Sammet ist nicht erforderlich, da diese bereits im Rahmen seiner
Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Forstbetrieb erfolgte.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen des Bürgermeisters in seiner Eigenschaft als Wahlleiter werden von den
Stadtverordneten zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister begrüßt Herrn Sammet im Rat der Stadt Bad Münstereifel.