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Beschlussvorlage (Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
30.11.15, 15:00
Aktualisiert
30.11.15, 15:00
Beschlussvorlage (Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“) Beschlussvorlage (Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“) Beschlussvorlage (Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Cr/GS Vorlage 346 /X.L. Datum: 10.11.2015 Erweiterung! An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ einen Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) zu stellen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Begründung: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ein Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ aufgelegt. Hierbei bezuschusst die KFW die Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager. Ziel ist eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier. Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Ortslage. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Sanierungsgebiete. Die zwei Bausteine dieses Förderprogramms lassen sich im Einzelnen wie folgt beschreiben: 1. Integriertes Quartierskonzept Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:      Ausgangsanalyse (Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für die Energieeinsparung? Wie soll die Gesamtbilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?) Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung Erfolgskontrolle Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes wird von der KfW mit 65% bezuschusst (ohne Höchstgrenze). Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr. 2. Sanierungsmanager Der Sanierungsmanager hat folgende Aufgaben:     Konzeptumsetzung planen Akteure aktivieren und vernetzen Maßnahmen koordinieren und kontrollieren Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung Sanierungsmanger können Beschäftigte (auch mehrere) der Eifelgemeinde Nettersheim sein. 3 Der Zuschuss beträgt bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro (Personalund Sachkosten) ebenfalls 65%. Der Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre. Ausgewählte Maßnahmen können im integrierten Quartierskonzept bis zur Ausführungsplanung einschließlich Leistungsverzeichnis ausgearbeitet werden. Der Sanierungsmanager kann die Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes bereits begleiten und dem beauftragten Fachplaner zuarbeiten. Da im Sanierungsgebiet Nettersheim schon konkrete Maßnahmen geplant sind, bietet sich dieses für eine Förderantragsstellung an. Im Rahmen der Konzepterarbeitung könnten so zum Beispiel der geplante Nahwärmeverbund in der Rosenthalstraße/Klosterstraße oder die energetische Sanierung des Schulzentrum bis zur Ausführungsplanung einschließlich Leistungsverzeichnis untersucht werden. Der Antragsteller kann die Zuschüsse weiterleiten. Ebenso ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich. Vor dem Hintergrund des Vorgenannten sollte zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ ein Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) gestellt werden. Für die Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes sind im Haushaltsplan 2016 folgende (investive) Haushaltsveranschlagungen vorzunehmen: Ertrag Aufwand = = 65.000,00 Euro 100.000,00 Euro Weiterhin sind entsprechende Erträge für den Einsatz gemeindlichen Personals als Sanierungsmanager vorzusehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister