Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
205 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
30.11.15, 15:00
Aktualisiert
30.11.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Cr/GS
Vorlage 346 /X.L.
Datum: 10.11.2015
Erweiterung!
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antragstellung für Energetische Stadtsanierung „integriertes Quartierskonzept und Sanierungsmanager“
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes
für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ einen
Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) zu stellen.
Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.
Begründung:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat zur
Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes ein Förderprogramm „Energetische
Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ aufgelegt.
Hierbei bezuschusst die KFW die Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzeptes auf Quartiersebene und die Kosten für einen Sanierungsmanager. Ziel ist
eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier. Ein Quartier sind stets mehrere flächenmäßig zusammenhängende private
und/oder öffentliche Gebäude inklusive der öffentlichen Infrastruktur und entspricht einem Gebiet unterhalb der Ortslage. Hierzu zählen insbesondere städtebauliche Sanierungsgebiete.
Die zwei Bausteine dieses Förderprogramms lassen sich im Einzelnen wie folgt
beschreiben:
1.
Integriertes Quartierskonzept
Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:
Ausgangsanalyse (Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier?
Wo liegen die Potenziale für die Energieeinsparung? Wie soll die Gesamtbilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?)
Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
Erfolgskontrolle
Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes wird von der KfW mit 65%
bezuschusst (ohne Höchstgrenze). Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr.
2.
Sanierungsmanager
Der Sanierungsmanager hat folgende Aufgaben:
Konzeptumsetzung planen
Akteure aktivieren und vernetzen
Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung
Sanierungsmanger können Beschäftigte (auch mehrere) der Eifelgemeinde
Nettersheim sein.
3
Der Zuschuss beträgt bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro (Personalund Sachkosten) ebenfalls 65%. Der Förderzeitraum beträgt max. 3 Jahre.
Ausgewählte Maßnahmen können im integrierten Quartierskonzept bis zur Ausführungsplanung einschließlich Leistungsverzeichnis ausgearbeitet werden. Der
Sanierungsmanager kann die Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes bereits begleiten und dem beauftragten Fachplaner zuarbeiten.
Da im Sanierungsgebiet Nettersheim schon konkrete Maßnahmen geplant sind,
bietet sich dieses für eine Förderantragsstellung an.
Im Rahmen der Konzepterarbeitung könnten so zum Beispiel der geplante Nahwärmeverbund in der Rosenthalstraße/Klosterstraße oder die energetische Sanierung des Schulzentrum bis zur Ausführungsplanung einschließlich Leistungsverzeichnis untersucht werden.
Der Antragsteller kann die Zuschüsse weiterleiten. Ebenso ist eine Kombination
mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich.
Vor dem Hintergrund des Vorgenannten sollte zur Erstellung eines integrierten
Quartierskonzeptes für das Sanierungsgebiet Nettersheim und für den Einsatz
eines Sanierungsmanagers im Rahmen des Förderprogramms „Energetische
Stadtsanierung“ ein Förderantrag (Umsetzungsphase: 2016ff) gestellt werden.
Für die Erstellung des integrierten Quartierskonzeptes sind im Haushaltsplan
2016 folgende (investive) Haushaltsveranschlagungen vorzunehmen:
Ertrag
Aufwand
=
=
65.000,00 Euro
100.000,00 Euro
Weiterhin sind entsprechende Erträge für den Einsatz gemeindlichen Personals
als Sanierungsmanager vorzusehen.
gez. Pracht
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Bürgermeister