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Beschlussvorlage (Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
604 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 16:30
Aktualisiert
11.02.16, 16:30

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 392 /X.L. Datum: 11.02.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 16.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aktuelle Flüchtlingssituation in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur aktuellen politischen Situation, zu den Flüchtlingszahlen, zur Unterbringungssituation- und Planung in der Gemeinde, zur Sicherheit der Flüchtlinge und der Bevölkerung, zu Maßnahmen der Bildung und Teilhabe sowie zu Arbeitsgelegenheiten, zur Verbesserung der Mobilität, zu den Anforderungen an den Wohnungsmarkt für Flüchtlinge, zur Förderung der freiwilligen Rückreise in sichere Herkunftsländer, zur Erhaltung ausreichender personeller Ressourcen in Haupt- und Ehrenamt und zur gesundheitlichen Fürsorge für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt den Bürgermeister, sich auf politischem Wege weiterhin nachdrücklich für eine belastungskonforme Finanzausstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) einzusetzen und dabei erforderlichenfalls auch den Rechtsweg zu beschreiten. Begründung: Weltweite Flüchtlingssituation; innenpolitische Rahmenbedingungen und Perspektiven Die politischen und humanitären Verhältnisse in den weltweiten Krisenländern zeigen sich unverändert. Vor allem der Flüchtlingszustrom aus Syrien in die Türkei hält an. Allein die jahreszeitlichen Verhältnisse im Mittelmeer bremsen die Fluchtbewegung über die Ägäis vorübergehend. Inwieweit die aktuellen politischen Gespräche mit der Türkei über eine Unterstützung der Flüchtlingsversorgung vor Ort in Wirkung zeigen und die wiederauflebenden Menschenströme nach Südost- und Mitteleuropa eindämmen können, bleibt offen. In Deutschland und in anderen mitteleuropäischen Zufluchtsländern halten die politischen Debatten über Aufnahmekapazitäten, Zuzugs- und Nachzugsbegrenzungen indes ohne zuverlässige Ergebnisse an. Das, in der 5. Kalenderwoche 2016 vom Bundestag verabschiedete, sogenannte „Asylpaket II“ bringt für die Praxis kaum nennenswerte Neuerungen bzw. Erleichterungen und steht aufgrund einer vermeintlichen Regelungsabweichung bereits seit wenigen Stunden nach seiner mehrheitlichen Verabschiedung im Bundestag erneut in der Diskussion der Regierungskoalition. Inwieweit die Absicht, die „klassischen“ nordafrikanischen Fluchtländer Algerien und Marokko ebenfalls zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, tatsächlich Wirkung entfalten wird, hängt maßgeblich davon ab, ob außenpolitisch ein Abbau der Rückführungshemmnisse mit diesen Staaten erreichbar sein wird. Bislang sind die Regelungsversuche der Bundes- und Landesregierung im Hinblick auf die Beschleunigung von Asylverfahren und Rückführungen von Menschen aus sog. sicheren Herkunftsländern, bezogen auf die Erfahrungen der Gemeinde Nettersheim, nahezu wirkungslos geblieben. Finanziell schwer belastend für den ländlichen Raum könnte sich die mutmaßliche Abkehr der nordrhein – westfälischen Landesregierung von dem politischen Ver- 3 sprechen einer gerechten Neuregelung der Finanzzuweisungen nach dem FlüAG ab dem 01.01.2016 auswirken (Näheres im Abschnitt „Haushaltswirtschaft“). Flüchtlingszahlen, Unterbringungssituation und mögliche Entwicklung in der Gemeinde In unserer Gemeinde (Stand 11.02.2016) zeigt sich folgende Situation: Asylbewerber und deren Unterbringung in der Gemeinde Nettersheim Stand 11.02.2016 Erwachsene Kinder Summe Freie Plätze Männer Frauen Bouderath 15 2 17 3 20 Frohngau 8 4 12 3 15 5 3 Holzmülheim 11 3 14 7 21 2 Marmagen Buschgasse 15 Kölner Str. 71 2 10 5 2 7 12 7 5 14 17 0 4 Nettersheim Blankenheimer Str. 1 Rosenthalstr. 11 8 4 5 2 13 6 8 0 21 6 2 2 Roderath 0 0 0 0 0 20 7 10 9 5 4 5 12 14 14 3 5 1 15 19 15 0 0 0 Auf der Heide 10 Krausstraße 2 Weidenstr. 14 9 1 8 1 1 1 10 2 9 3 0 3 13 2 12 0 / 0 Eigene Wohnung 1 1 2 0 2 / 103 41 144 48 192 38 Tondorf Euskirchener Str. 19 Euskirchener Str. 24 Euskirchener Str. 26 Zingsheim Zwischensummen: Summe: 192 Aufteilung der Personen nach Hilfearten in der Gemeinde Nettersheim Personen Gesamt: AsylBLG SGB II SGB XII 178 14 0 192 4 Die hier beherbergten Menschen gehören folgenden Nationalitäten an: Herkunftsland Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Bangladesch Eritrea Ghana Guinea Indien Iran Irak Kosovo Libanon Marokko Mazedonien Nigeria Pakistan Serbien Sri Lanka Syrien ungeklärt SerbienMontenegro Summe Anzahl Flüchtlinge Prozent 7 3,6% 5 2,6% 19 9,9% 2 1,0% 3 1,6% 4 2,1% 10 5,2% 3 1,6% 2 1,0% 2 1,0% 2 1,0% 22 11,5% 8 4,2% 6 3,1% 5 2,6% 1 0,5% 6 3,1% 4 2,1% 10 5,2% 1 0,5% 64 33,3% 2 1,0% 4 2,1% 192 100,0% Im Jahr 2016 sind der Gemeinde bislang erst vier Flüchtlinge neu zugewiesen worden. Dieser Umstand darf nicht als Trend missverstanden werden. Vielmehr hat die Landesregierung auf Druck vor allem kleinerer und mittlerer Kommunen begonnen, das aktuelle Ungleichgewicht der Zuweisungszahlen zugunsten der städtischen Ballungsräume zunächst schrittweise auszugleichen. Mit einer „Normalisierung“ der Zuweisungsraten an alle Städte und Gemeinden wird spätestens ab Mitte März gerechnet. Die Gemeinde geht davon aus, dass dann wöchentlich wieder durchschnittlich fünf Menschen hier eintreffen werden. Sie erwartet, wie bereits im Rahmen der jüngsten Haushaltsberatungen, unter Berücksichtigung einer weiterhin schleppenden Rückführung in sichere Herkunftsländer, dass die diesjährige Höchstzahl von bis zu 260 Asylbewerber/innen bis zum Spätsommer erreicht sein könnte. Sie ist bemüht, die derzeit (bei homogenem Zuweisungsverlauf = ausgewogene Zuweisung von Familien und Einzelpersonen beiderlei Geschlechts) noch etwa bis Mitte/Ende März ausreichenden, Aufnahmekapazitäten rechtzeitig aufzustocken. Die mittel- bis langfristige Entwicklung der Zuweisung hängt maßgeblich von der politischen Entwicklung in den Krisenländern, aber auch von den Entscheidungen der Europäischen Union (EU) sowie der Bundes- und Landesregierung ab. 5 Akquise von Unterkunftsplätzen Zur Sicherung der mittelfristigen Unterbringung sollten aus heutiger Sicht noch zwei weitere Wohnobjekte mit mindesten 30 Wohnplätzen gemietet oder erworben werden. An dem bewährten Konzept der Unterbringung in Wohngruppen in massiven, leer stehenden Häusern möglichst gleichmäßig in allen Orten soll festgehalten werden. Haushaltswirtschaft Der Innenminister des Landes Nordrhein – Westfalen, Ralf Jäger, verlautbarte Mitte Oktober 2015 in den Medien, „den Kommunen für das Jahr 2016 pro zugewiesenem Flüchtling einen Jahresbetrag von 10.000 € (einschließlich anteiliger Bundesmittel)“ zur Verfügung zu stellen. Diese Absicht verfestigte sich im Verlauf des Monats November 2015 auch im ständigen Dialog der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Parallel hierzu wurde eine Änderung des FlüAG in Aussicht gestellt, nach der sich die Verteilung der Mittel bereits ab dem 01.01.2016 nicht mehr nach dem bislang geltenden Recht (Zuweisung nach einer fiktiven Schlüsselzahl, gewichtet mit 90 Prozent Einwohnerschlüssel und 10 Prozent Flächenschlüssel) richten sollte. Vielmehr sollte eine „Kopfpauschale“ pro Flüchtling in der oben genannten Höhe zum Zuge kommen. Maßgeblich für deren Verteilung sollte die tatsächliche Zuweisungszahl zum 31.12.2015 sein. Aus dieser sollte dann für das Jahr 2016, landesweit einheitlich, eine Verlaufsprognose berechnet werden, die wiederum Grundlage für die Pauschalzuweisung 2016 werden sollte. Dabei war zur Erfassung tatsächlicher Verlaufsabweichungen eine nachlaufende Kontrollrechnung aufgrund späterer „Echtzahlen“ vorgesehen. Bei dieser Lesart hätte sich für die Gemeinde Nettersheim ein Gesamtzuschuss 2016 in Höhe von rund 2,1 Millionen € ergeben. Angesichts der stetig wachsenden Aufgabenfülle und Verantwortung der Gemeinde für die Unterbringung, Betreuung, sozialhilferechtliche Versorgung mit Hilfe zum Lebensunterhalt und die Unterstützung der aktiven Integration insbesondere von Familien mit Kindern wäre der in Aussicht gestellte Betrag, der folgerichtig auch im Haushalt 2016 veranschlagt wurde, angemessen und ausreichend, um die dringend erforderlichen Sozialhilfeaufwendungen, Personal- und Sachkosten im Mindestumfange zu erbringen. Nachdem bis heute, entgegen der geübten Praxis der Vorjahre, noch keine amtliche Zuweisungsberechnung erfolgte, ist nunmehr offenbar geworden, dass die Landesregierung entgegen ihrer öffentlichen Zusage, für das Jahr 2016 ein „Mischmodell“ aus altem und geplanten Zuweisungsrecht umsetzen und die „Kopfzahl bezogene“ Berechnungspraxis erst ab dem 01.01.2017 einführen will. Bliebe es bei diesem, augenscheinlich im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits kommunizierten, aber immer noch nicht offiziell verlautbarten, Vorgehen, so ergäben sich für die Gemeinde Nettersheim gegenüber den berechtigten Veranschlagungserwartungen im Haushalt 2016 erhebliche Mindererträge. Damit würde nicht nur der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nahezu unerreichbar. 6 Vor allem ergäben sich auch zu Lasten der Flüchtlinge zwangsläufig Sparzwänge, die schon bislang nur durch geschickte und vorausschauende Akquise von Wohnraum, eine hohe Hilfs- und Spendenbereitschaft der Bevölkerung sowie eine unbeirrt hohe Einsatzbereitschaft des gemeindlichen Personals weit über das geforderte Maß hinaus kompensiert werden konnten. Auch der Landesregierung dürfte hinreichend bekannt sein, dass vor allem im ländlichen kommunalen Raum vielfach grenzwertige Belastungssituationen bestehen, denen nachhaltig mit einer verfassungskonformen Finanzausstattung begegnet werden muss. Die Gemeinde Nettersheim hat darauf in einem deutlichen Brief an den kommunalen Spitzenverband aufmerksam gemacht und nachhaltige Unterstützung eingefordert. Flankiert wird dies durch zielgerichtete Initiativen in der kollegialen Konferenz der Bürgermeister und durch die Sensibilisierung der örtlichen Vertreter im nordrhein – westfälischen Landtag. Rechtliche Schritte müssen indes leider ausdrücklich vorbehalten bleiben. Sicherheit der Flüchtlinge und der örtlichen Bevölkerung Das Sicherheitskonzept zwischen der Kreispolizei, der Rettungsleitstelle, den Krankenhäusern und dem gemeindlichen Sozialamt hat sich vor allem in den letzten beiden Wochen unter stetiger Ausnutzung kurzer Dienstwege sehr bewährt: Erstmals seit drei Jahren ist es in den Unterkünften zu drei ernst zu nehmenden Zwischenfällen innerhalb von Flüchtlingsfamilien gekommen, denen im raschen Zusammenspiel der genannten Akteure schnell und wirkungsvoll begegnet werden konnte. Die schleppende Bearbeitung von Asylanträgen und die Unsicherheit der betroffenen Menschen über ihre Zukunftsperspektive sorgen in den Unterkünften mancherorts für Unmut und führen bisweilen zu sozialen Spannungen unter den Bewohnern/innen. Durch die Einrichtung von Flüchtlingssprechstunden der Teamleitung des Sozialamts neben den regelmäßigen Besuchsdiensten der Außendienstmitarbeiter/innen und ehrenamtlichen Helfern/innen in den Unterkünften besteht hier jedoch ein weitgehend entspannter Dialog mit den ausländischen Menschen. Die Flüchtlingssprechstunde wird neben dem Service im laufenden Tagesgeschäft seit Jahresbeginn jeweils mittwochs von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung für besondere Anliegen oder Krisenbewältigungen nach Terminabsprache angeboten und bislang rege in Anspruch genommen. Es besteht eine sehr kooperative Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsorganisationen vor Ort, die ebenfalls Beratungsleistungen erbringen. Übergriffe von Flüchtlingen gegenüber der Ortsbevölkerung oder umgekehrt sind bislang nicht bekannt geworden. Vor allem die Karnevalsveranstaltungen sind diesbezüglich „lautlos über die Bühne gegangen“: Sicher auch ein Verdienst der sehr besonnenen persönlichen Aufklärungsarbeit durch die verantwortlichen Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die vor allem von den arabisch - stämmigen Männern angesichts der emotional geladenen Medienberichte zu Übergriffen andernorts sehr dankbar angenommen wurde. 7 Kleinere Missverständnisse zwischen Flüchtlingen und Deutschen, zum Beispiel beim Einkauf oder bei der Bank, waren sicher allein auf soziokulturelle Unterschiede zurückzuführen. Sie konnten durch Vermittlung des Sozialamts schnell und ausnahmslos im Dialog mit den Beteiligten ausgeräumt werden und blieben insofern ohne Belang. Die deutliche Zunahme der Flüchtlingszahlen bedingt eine immer stärker werdende Nachfrage nach sozialer Betreuung durch die Gemeinde, die zeitlich mittlerweile mindestens einen vergleichbaren Raum einnimmt wie die Unterbringung und Sozialhilfegewährung. Bildung und Teilhabe I: Schule und Kindergarten Nachdem die Einschulungsuntersuchungen- und Empfehlungen durch das Kommunale Integrations- und Bildungszentrum (KobiZ) und das Gesundheitsamt beim Kreis Euskirchen in den letzten Monaten durch die enorme Zahl von Flüchtlingsfamilien ein wenig schleppend verlaufen waren, läuft die Zuweisung zu Schule oder Kindergarten derzeit wieder reibungslos. Die dort aufgenommenen Erstinformationen werden der jeweiligen Einrichtung zugeleitet und erleichtern dort die Zuordnung zu einer alters- und lernfortschrittsorientierten Klasse. Zum Anmeldegespräch wird gegebenenfalls ein Dolmetscher angefordert (diese Aufgabe haben zum Teil auch schon Eltern/Kinder mit Migrationshintergrund übernommen). Ebenfalls beim KoBIZ wird daraufhin ein/e Sprachpate/in angefordert, die/der die Kinder einmal wöchentlich in einer „1:1-Situation“ und in Absprache mit der/dem Klassenlehrer/in fördert. Aus diesen Patenschaften entstehen zum Teil auch weitergehende persönliche Kontakte bis hin zu Freundschaften. Alle nicht-deutschsprachigen Kinder erhalten differenziertes Arbeitsmaterial zum Schriftspracherwerb. Alle beteiligten Schulen in Trägerschaft der Gemeinde beschreiben das Interesse, die Lernbereitschaft und den Lernfortschritt der Schüler/innen als gut bis sehr gut. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein lückenhafter Schulbesuch zu verzeichnen, dem die jeweilige Schule in Abstimmung mit dem Sozialamt entgegenzuwirken versucht. Ordnungsbehördliche Zwangsmaßnahmen konnten bislang vermieden werden. Alle verfügbaren Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder sind derzeit belegt. Insbesondere dort, wo Eltern selbst Sprachkurse besuchen (wollen), wird deshalb versucht, über ein „ehrenamtliches Tagesmütterprogramm“ (Veröffentlichung unlängst im Gemeindeblatt; siehe bitte auch Vorlage Nr. 385 in gleicher Sitzung) ein ergänzendes tägliches Betreuungsangebot zu schaffen. Bildung und Teilhabe II: Erwachsenenbildung (Sprachkurse für Erwachsene) Bereits seit März 2015 laufen in Marmagen, Nettersheim und Tondorf mit Unterstützung der örtlichen Pfarrgemeinden erfolgreiche, ehrenamtlich geleitete, Sprachkurse. Dort werden von ehrenamtlichen „Lehrern/innen“ insgesamt etwa 45 erwachsene Flüchtlinge „beschult“. 8 Unter Ausnutzung eines entsprechenden Förderungsangebots für Flüchtlinge mit wahrscheinlicher Bleibeperspektive (Eritrea, Iran, Irak und Syrien) hat das Bildungswerk der Gemeinde seit dem 30.12.2015 erfolgreich die Verantwortung für zwei intensive Integrations- Sprachkurse der Bundesanstalt für Arbeit mit Honorarkräften übernommen. Die Kurse finden mit je 20 Teilnehmern/innen täglich nachmittags in der Hauptschule Nettersheim und vormittags im Pfarrheim Tondorf statt. Nach Absolvierung dieser dreimonatigen Kurse steht den Teilnehmern/innen bei gleichzeitigem Wechsel in den Bezug von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Jobcenter) der Übergang in einen noch intensiveren Anschlusskurs in Regie der Bundesanstalt für Arbeit offen. Arbeitsgelegenheiten Vor allem die jungen männlichen Flüchtlinge sind weit überwiegend arbeitswillig. Im Zusammenwirken aller beteiligten Stellen der Gemeindeverwaltung wird nachdrücklich versucht, ihnen, auch parallel zu den Sprachkursen, Arbeitsangebote zu machen bzw. zu vermitteln. Das können, je nach Aufenthaltsstatus und ausländerrechtlicher Arbeitserlaubnis, zu Beginn des Aufenthalts gemeinnützige Arbeiten nach § 5 AsylBLG, Betriebspraktika oder später auch reguläre Arbeitsangebote sein. Die Umsetzung dieses Stufenmodells erfolgt in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde und der Bundesanstalt für Arbeit. Zu Beginn steht stets das Erlernen eines Mindestumfanges der deutschen Sprache, da ohne diese Voraussetzung kaum sinnvolle Beschäftigung möglich ist. Mobilität I: Ergänzendes Transportangebot zur Förderung aktiver Integration Die Erfahrung zeigt, dass sich Flüchtlinge erstaunlich schnell in die vorhandenen ÖPNV – Angebote einfinden und diese aktiv nutzen. Vor allem bei der Inanspruchnahme von Sprach- und Integrationskursen oder bei der Erreichbarkeit von Arbeitsgelegenheiten oder von Schulungen empfiehlt sich die Schaffung eines ergänzenden Mobilitätsangebots durch die Gemeinde unter Einbeziehung von Flüchtlingen mit gültiger deutsche Fahrerlaubnis und ehrenamtlicher Fahrern/innen. Die Realisierung über ein neu beschafftes Fahrzeug steht kurz bevor. Mobilität II: Fahrradprojekt Über Sachspenden aus der Bevölkerung und bemerkenswertes ehrenamtliches Engagement zweier Gemeindebürger bei der Herrichtung und Instandhaltung ist es möglich geworden, an nahezu allen Flüchtlingsunterkünften fahr- und verkehrstaugliche Leihfahrräder im Eigentum der Gemeinde für die Flüchtlinge bereit zu stellen. Bei der Reparatur und Instandhaltung der Fahrräder wirken Flüchtlinge im Rahmen der „Hilfe zur Selbsthilfe“ ebenfalls ehrenamtlich mit. 9 Heimat hat die „Fahrradwerkstatt“ nun mit Unterstützung der örtlichen Pfarrgemeinde im ehemaligen, nicht mehr als solchem genutzten, Jugendkeller unter dem Pfarrheim in Nettersheim gefunden, der mit seiner Ausstattung optimale Bedingungen für die Arbeit an Fahrrädern und deren sichere Lagerung bis zur Auslieferung bietet. Im Frühjahr 2016 soll eine Fahrradausbildung in Kooperation mit der Polizei, den Schulen und dem Ehrenamt für mehr Fahrsicherheit der Flüchtlinge im Straßenverkehr sorgen. Wohnungsmarkt für Flüchtlinge Aus den Ländern Eritrea, Iran, Irak und Syrien (augenblicklich mit wahrscheinlicher Bleibeperspektive) werden innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate die weitaus meisten Flüchtlinge aufgrund ihres verbesserten Bleiberechts aus der Hilfe zum Lebensunterhalt nach AsylBLG in den Zuständigkeitsbereich des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beim Jobcenter überwechseln. Damit eröffnet sich für sie auch die Möglichkeit, sich im Gemeindegebiet Nettersheim oder mit Zustimmung der Ausländerbehörde im Kreis Euskirchen eine eigene, sozialhilferechtlich angemessene, Wohnung zu suchen. Die Chancen stehen hierbei nach den Erfahrungen der letzten fünf Jahre für viele Menschen leider schlecht. Deshalb sind Politik, Verwaltung, vor allem aber auch die Bevölkerung zur Mitwirkung aufgerufen, für Flüchtlinge und ihre Familien sozialhilferechtlich angemessenen Wohnraum zu öffnen. Der (zwangsläufige) Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft ist nicht nur rechtlich bedenklich und verwaltungsaufwändig: Er behindert vor allem die Identitätsfindung der betroffenen Menschen als gleichwertiger Teil unserer Gesellschaft. Das kann zu Frustration, Motivationsverlust, sozialen Spannungen und persönlichem Rückzug führen. Schaffung von „Begegnungsräumen“ Aktuell wird ernsthaft geprüft, ein ehemaliges Alten – und Pflegeheim in Nettersheim zu einem Haus der sozialen Begegnung für verschiedenste ausländische und deutsche Zielgruppen umzubauen. Erste Planungsschritte sind getan. Erfolgversprechende Verhandlungen mit dem Eigentümer und im Hinblick auf den Aufbau einer Förderkulisse laufen. Der Rat wird zu gegebener Zeit im Rahmen einer Spezialvorlage zu Einzelheiten unterrichtet. Förderung der freiwilligen Rückreise Während das Angebot der Förderung einer freiwilligen Rückreise von den Flüchtlingen, die nach Ablehnung des Asylantrages absehbar in ihre Heimatländer zurückgeführt werden dürften (vorderer Balkan, Nordafrika), nur sehr sporadisch angenommen wird (bisher nur zwei Fälle), beschäftigen sich einige Menschen aus dem mittleren Osten (Libanon, Iran, Irak und Syrien) sehr intensiv mit der Opti- 10 on einer staatlich unterstützten Heimkehr in das Heimatland oder die Rückkehr in das Land der ersten Einreise in die EU. Insgesamt sind derzeit drei Verfahren betreffend elf Personen (zwei Familien, eine Einzelperson) anhängig. Persönliche Betreuung der Flüchtlinge Nach FlüAG und AsylBLG haben die Städte und Gemeinden die zugewiesenen Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, sie zu betreuen und ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Dieser gesetzliche Kernauftrag ist durch die aktuelle Flüchtlingssituation und ihre vielfältigen, vorab nur auszugsweise beschriebenen, Herausforderungen in der Praxis deutlich ausgeweitet worden. Bei fast allen beschriebenen Aufgabenstellungen übernimmt das gemeindliche Sozialamt die verwaltungsmäßige Abwicklung, die Federführung oder zumindest eine maßgebliche, richtungsweisende Mitwirkung. Bei der aktuellen Flüchtlingszahl und der Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben stoßen die vorhandenen personellen Ressourcen mittlerweile deutlich an Belastungsgrenzen. Eine adäquate personelle Verstärkung wird spätestens dann unumgänglich werden, wenn in Kürze weitere Flüchtlinge zugewiesen werden und auch dann der gegenwärtig hochwertige Standard bei Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Integration aufrechterhalten bleiben soll. Daran ändert allein auch die Tatsache nichts, dass die Mitarbeiter/innen der Verwaltung bei den Unterkünften in Bouderath, Frohngau, Holzmülheim. Marmagen, Nettersheim und Tondorf durch engagierte, ehrenamtliche „Hauspaten/innen“ unterstützt werden, die bei der Überwachung von Ordnung und Sauberkeit in den Häusern helfen und sich als individuelle Ansprechpartner/innen für die kleinen Sorgen des Alltags der Menschen verdient machen. Diesen Helfern/innen gebühren Dank, Anerkennung und Respekt für ihre unermüdliche Leistung. Gleichwohl erwarten die, zumeist unerfahrenen, Helfer/innen von der Gemeinde mit Recht Führung, Anleitung und schnellst mögliche Erledigung der von ihnen angetragenen Anliegen. Das ist in der Bedrängnis des sehr publikumsintensiven Alltagsgeschäfts bei der Bewältigung von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld und Asylangelegenheiten oftmals leider nur noch verzögert zu leisten. Bei allem Respekt für die bemerkenswerten Leistungen der weitaus überwiegenden Ehrenamtlichen darf leider auch nicht unerwähnt bleiben, dass in wenigen Einzelfällen ansatzweise Tendenzen einer „Verselbstständigung“ oder eines Rückzugs von der Hilfsbereitschaft aus unterschiedlichsten Beweggründen festzustellen sind, ein Trend, der sich, sofern anhaltend, rasch nachteilig für die Gemeinde auswirken würde. 11 Eine konsequentere „Pflege“ des Ehrenamts, die allerdings auch zusätzliche zeitliche Ressourcen bindet, würde sich hier sicherlich entspannend, motivierend und letztlich hoch effizient auswirken. Fürsorge für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen Die Erhaltung und Förderung der überdurchschnittlichen persönlichen Einsatzbereitschaft der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen setzt die Gewährleistung angemessener Aus- und Fortbildungsangebote, die Bereitstellung medizinischer Beratung und Betreuung und die Schaffung von Motivationsanreizen voraus. Für die Mitarbeiter/innen der Verwaltung stehen Fachseminare des Rheinischen Studieninstituts und andere Angebote bereit. Insbesondere im Hinblick auf gezieltes Deeskalationsverhalten bei sozialen Spannungen beabsichtigt die Teamleitung des Sozialamts, in interkommunaler Abstimmung im Kreis Euskirchen ein Schulungs- und/oder Supervisionsangebot zu ergründen. Da, ähnlich wie bei der Sozialhilfe, ein regelmäßiger kollegialer Austausch sinnvoll und hilfreich wäre, befürwortet das Sozialamt die Begründung einer kollegialen Konferenz vergleichbar der sozialhilferechtlichen Richtlinienkommission des Kreises Euskirchen. Die auf diesen Wegen gewonnenen Erkenntnisse werden den ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen nach dem Multiplikatoren – Prinzip weitervermittelt. Dazu werden, wie bisher, weiterhin zielgruppenorientierte Gesprächsrunden angeboten. Der Entwurf eines „Leitfadens für ehrenamtliche Hauspaten/innen“, der derzeit vom Sozialamt erarbeitet wird, soll die Zusammenarbeit mit der Gemeinde weiter vereinheitlichen und erleichtern und als Argumentationshilfe gegenüber den Flüchtlingen in der Unterkunft dienen. Im Hinblick auf die gesundheitliche Vorsorge werden den betroffenen Mitarbeitern/innen von Verwaltung und Bauhof sowie den ehrenamtlichen Hauspaten/innen spezielle Beratungs- und Informationsangebote beim Amtsarzt des Gesundheitsamtes beim Kreis Euskirchen und/oder durch den Betriebsarzt der Gemeinde kostenlos zugänglich gemacht (für die Hauspaten/innen fand eine erste Information durch den Leiter des Gesundheitsamts, Herrn Dr. Bernhard Ziemer, am 02.02.2016 hier im Rathaus statt) . Im Mittelpunkt der Beratung sollen Informationen zur (statistisch sehr geringen) Ansteckungsgefahr mit typischen Erkrankungsbildern, zum Selbstschutz durch vorsorgliche Hygienemaßnahmen, aber auch zu möglicherweise empfohlenem Impfschutz nach einem Stufenmodell (je nach Gefährdungsgrad) gegeben werden. Dort, wo es angezeigt ist, werden die Kosten sinnvoller Schutzimpfungen (z.B. Hepatitis A und B) übernommen. 12 Dem Rat wird weiterhin empfohlen und seine Mitglieder werden ausdrücklich gebeten, die dargestellte Strategie durch Beschlussfassung im Gremium und im Rahmen der persönlichen politischen Arbeit in unseren Orten nachdrücklich zu unterstützen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister